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Fragen und Antworten zu Verpflegung und Ernährungsbildung

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Verpflegung und Ernährungsbildung in der Kindertagesbetereuung
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Gestaltung der Mahlzeiten und Ernährungsbildung

Eine ansprechende und kindgerechte Gestaltung von Mahlzeiten regt zu einem genussvollen Essen an. Angefangen von einem gemütlichen Raum mit kindgerechter Möblierung und entsprechendem Geschirr und Besteck bis hin zum Umgang in Essens-Situationen.

Was ist besser: ein Extra-Essensraum oder das Essen in der Gruppe?

Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Am besten passt, was zu den vorhandenen Räumlichkeiten und dem Team passt.

Kinder-Restaurants

Manche Gruppenräume sind zu klein, um die Tische für die Mahlzeiten umzustellen oder umzudecken. Wenn die Möglichkeit für einen extra Raum für die Mahlzeiten besteht, können die Kinder in mehreren Schichten oder über einen längeren Zeitraum flexibel dort essen. In solch einem „Kinderrestaurant“ oder „Bistro“ haben sie - begleitet von einer Fachkraft - die Möglichkeit, zumeist sehr selbstständig Lebensmittel zu nehmen und eigenständig zu essen. Tauschen Sie sich mit anderen Einrichtungen über verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten aus, so  finden Sie das für Ihre Einrichtung geeignete System.

Außerhalb der Essenszeiten kann man den Raum auch als Werkstatt-Raum nutzen und so Alltagskompetenzen schon bei den Kleinsten fördern. Schöne Bilder von Speisen oder Lebensmitteln, selbstgestaltete Kunstwerke der Kinder oder andere, thematisch passende Dekorationen sind ein zusätzlicher Bildungsansatz rund um Lebensmittel und Speisen. Bei der Planung, Umsetzung und Gestaltung ist vieles zu beachten: Haben wir einen Platz, den wir hierfür einplanen können? Was machen die Kinder, die nicht essen und noch spielen? Wie führen wir jüngere Kinder hier ein? 

Essen im Gruppenraum

Hier nimmt die Gruppe als Ganzes die Mahlzeit zu sich. Die Gruppenstruktur wird gefördert und die Gemeinschaft gestärkt. Kinder bleiben in ihrem gewohnten Umfeld und mit den ihnen bekannten Kindern zusammen. Auch hier können sie durch gelebte Partizipation Selbstständigkeit erlernen. Es wird kein Extra-Raum benötigt, der Raum kann je nach Gruppeninteresse unterschiedlich gestaltet werden. Eine deutliche Zuordnung des Essbereichs vermeidet Störungen und Ablenkung.

Wie ist der geeignete Ess-Platz für Kinder eingerichtet?

Für Kinder, die selbstständig sitzen können, bieten sich passende Kinderstühle an. Tische und Stühle müssen in der Höhe aufeinander abgestimmt sein. Wichtig ist, dass Kinder ihre Füße auf dem Boden oder einer Unterlage, beispielsweise einem Fußbrett, abstellen können. Nur mit festem Fußkontakt gelingt Stabilität und ein sicheres Kauen und Schlucken. Auch das Nutzen von Besteck ist mit stabiler Haltung einfacher. Die erwachsene Begleitung sollte unbedingt auch auf einem für sie geeigneten und körperschonenden Stuhl sitzen.

Generell sollten sich Boden und Möbel gut reinigen lassen. Eine rutschfeste Oberfläche des Esstisches oder rutschfeste Platz-Sets erleichtern das Essen.

Kinder, die noch nicht (lange) alleine sitzen können, sitzen auf dem Schoß der pädagogischen Fachkraft. Diese sitzt auf einem für sie bequemen Stuhl.

Hintergründe dazu, welche Prozesse beim Essen lernen ablaufen, lesen Sie im Artikel Genussvoll essen will gelernt sein.

Worauf sollte man bei der Auswahl von Geschirr und Besteck achten?

Kinder müssen essen erst erlernen. Sie müssen die körperlichen Voraussetzungen erfüllen, also bestimmte Entwicklungsschritte abgeschlossen haben, und außerdem das Essen üben (mehr Informationen dazu bietet unser Artikel Genussvoll essen will gelernt sein). Damit sie den Umgang mit Besteck und Geschirr möglichst leicht lernen, ist es sinnvoll, dieses für Kindergröße passend auszuwählen.

Lesen Sie mehr dazu im Artikel Geschirr und Besteck.

Wie gelingt eine angenehme Essatmosphäre?

Ein heller Raum mit ausreichend Platz bietet eine gute Grundlage für eine angenehme Essatmosphäre. Die Gestaltung eines Speiseraumes kann sich rund um das Thema Lebensmittel und Essen drehen, und die Tische können jahreszeitlich dekoriert werden. Selbstgestaltete Bilder und Poster rund um Lebensmittel und Speisen eignen sich genauso gut, wie ein Kräuterbeet auf der Fensterbank. Ein „Esszimmer“ als Werkstatt-Raum ist ein gelebtes Element der Ernährungsbildung und bietet vielfältige Möglichkeiten für kleine Entdecker.

Gibt es keinen separaten Speiseraum und die Kinder essen im Gruppenraum, müssen die Mahlzeiten klar von anderen Aktivitäten abgegrenzt werden. So vermeiden Sie, dass die Kinder sich ablenken lassen. Klare Rituale, wie gemeinsame Tischsprüche oder ein kleines Spiel am Esstisch, schließen die Spielzeit ab und läuten die Mahlzeit ein.

Die Raumakustik ist entscheidend dafür, dass der Geräuschpegel nicht zu hoch wird. Stuhlgleiter tragen dazu bei. Vorhänge, Stoffe, Kissen und Bilder fangen Lärm ab.

Um die Kinder nicht zu überfordern, ist es ideal, wenn an Kleingruppentischen gegessen wird. Die Situation bleibt überschaubar, und gleichzeitig lernen die Kinder den sozialen, gemeinschaftlichen Aspekt einer Mahlzeit kennen. Vor allem bei Kindern unter drei Jahren empfiehlt es sich, maximal fünf bis sechs Kinder an einen Tisch zu setzen.

Zu einer entspannten Essatmosphäre gehört auch, dass kein Zeitdruck am Esstisch entsteht. Ein Zeitrahmen von mindestens 45 Minuten ist für die Mittagsmahlzeit angebracht, damit Kinder in Ruhe essen und Lebensmittel entdecken können.

Hintergründe dazu, warum gerade positive Ess-Erfahrungen wichtig für gute Esser ist lesen Sie im Artikel Genussvoll essen will gelernt sein.

Wie vermittelt man Kindern, welche Lebensmittel (un)gesund sind?

Generell empfehlen wir einen wertfreien Umgang mit Lebensmitteln. Das bedeutet auch, dass Lebensmittel oder Speisen nicht als „gesund“ oder „ungesund“ bezeichnet werden.

Dies hat mehrere Gründe: Üblicherweise werden gerade diejenigen Lebensmittel als „gesund“ bezeichnet, die Kinder - evolutionär bedingt – häufig nicht so gerne mögen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Genussvoll essen will gelernt sein. Wird einem Kind nun zum Beispiel der Rosenkohl, den es nicht mag, als „gesund“ angepriesen, assoziiert das Kind „gesund“ bald mit „schmeckt nicht“, also negativ. Ebenso entstehen negative Gefühle, wenn ein Kind zum Essen von Gemüse gedrängt oder gar gezwungen wird. Als Erwachsener würde man sich auch nicht zum Essen überreden lassen, wenn man es nun mal nicht mag.

Kinder treffen zudem ihre Essentscheidungen noch intuitiv. Gerade kleine Kinder können mit kognitiven Argumenten nichts anfangen. Die Folgen einer „ungesunden“ Ernährung sind für sie gar nicht greifbar, da sich die Auswirkungen meist erst in einem höheren Alter zeigen und dies für die kindliche Vorstellungskraft noch viel zu weit weg ist.

Entscheidender als der Wunsch, dass ein Kind jedes „gesunde“ Lebensmittel isst, ist das Kennenlernen einer bunten und umfangreichen Lebensmittelvielfalt und das Vorleben eines abwechslungsreichen und genussvollen Essverhaltens durch Erwachsene. Dies prägt das Ernährungsverhalten maßgeblich. Mit wiederholten Angeboten, die tatsächlich nur freiwillige Angebote sind, lernen Kinder mit Spaß und ganz ohne Zwang das Essen. Die Basis sollte immer ein ausgewogenes Speisenangebot sein. Wie das funktionieren kann, lesen Sie im Artikel Genussvoll essen will gelernt sein.

Wird einem Kind vermittelt, dass bestimmte Lebensmittel „ungesund“, also „schlecht“ sind, kann dies außerdem dazu führen, dass der Verzehr dieses Lebensmittels mit Schuld assoziiert wird – und das soll nicht sein. Wenn es zum Beispiel mal etwas Süßes isst, sollte das Kind das auch genießen. Schließlich gehört auch das Lernen von Genuss zum Essenlernen dazu. Mehr zum Umgang mit Süßigkeiten lesen Sie im Artikel Lust auf Süßes? Zucker in der Kindertagesbetreuung.

Was kann man tun, wenn Kinder das Essensangebot ablehnen?

Bei kleinen Kindern ist es erst einmal normal, wenn sie nicht alles mögen, was ihnen angeboten wird. Der Artikel Genussvoll essen will gelernt sein klärt die Hintergründe und Prozesse beim Essenlernen auf. Für „Essanfänger“ sind viele Lebensmittel noch unbekannt, und alles, was in den Mund genommen wird, könnte potentiell schädlich oder sogar giftig sein. Kinder müssen also erst lernen, welche Lebensmittel genießbar sind.

Zudem kennen sie noch nicht alle Geschmacksrichtungen. Da sie viel mehr Geschmacksknospen als Erwachsene besitzen, nehmen sie Geschmacksnuancen intensiver wahr. So kann eine rohe Karotte für Kinder durchaus bitter oder eine Tomate sehr sauer schmecken. Die Erwartung, dass alle Kinder alles essen (und mögen), ist also nicht realitätsnah und das Ablehnen von Speisen erst einmal nichts Ungewöhnliches.

Wenn Kinder das Essen über einen längeren Zeitraum ganz verweigern oder dauerhaft sehr ausgewählt oder wenig essen, ist dies dennoch unbedenklich, solange das Gewicht stimmt und sie aktiv und munter sind. Klären Sie aber auf jeden Fall mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt ab, dass keine organischen Ursachen hierfür vorliegen.

Damit kein Kind hungrig bleibt, sollten sogenannte Ankerlebensmittel zum Essen dazugehören. Das sind in der Regel Grundnahrungsmittel, die ein Kind kennt und vor allem mag. Sie geben Sicherheit in neuen Ess-Situationen. Sollte das Kind die anderen angebotenen Speisen erst einmal nicht essen (wollen), kann es auf das Ankerlebensmittel zurückgreifen und bleibt nicht hungrig. Typische Ankerlebensmittel sind Vollkornbrot, Vollkornnudeln, Kartoffeln oder bekannte Obst- oder Gemüsesorten. Mit dieser Grundsicherheit fällt es Kindern häufig leichter, auch einmal neue Lebensmittel zu probieren, kennenzulernen und zu akzeptieren. Haben Sie Vertrauen in das Kind und viel Geduld und Zeit. Kinder sind nicht defizitär, wenn sie Lebensmittel ablehnen, sondern befinden sich im Lernprozess.

Um Kindern das Essen schmackhaft zu machen, bieten Sie neue Lebensmittel zusammen mit bereits vertrauten Speisen und immer ohne Zwang an. Probieren Sie, Gemüse oder Obst in lustige Formen zu schneiden, richten Sie Teller appetitlich an und versuchen Sie eine ruhige und stressfreie Essatmosphäre zu schaffen. Essen Sie mit und seien Sie Vorbild. Manchmal kann so die Neugier geweckt werden, und auch zurückhaltende Esser:innen trauen sich an Neues heran.

Wie gehen wir kultursensibel mit dem Speisenangebot um?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Gerichte aus unterschiedlichen Kulturen auf den Speiseplan zu bringen. Alle Kinder profitieren von einem abwechslungsreichen, interkulturellen Speisenangebot. So lernen sie die große Vielfalt an Lebensmitteln, Zubereitungen, Gewürzen und Geschmäckern kennen. Außerdem können sich so Kinder verschiedener Nationen ein Stück weit mit dem Speisenangebot identifizieren.

Typische Lebensmittel aus unterschiedlichen Regionen können auch in Ernährungsbildungsaktionen thematisiert oder für Aktionswochen, zum Beispiel bei sportlichen Ereignissen oder religiösen Feiertagen (Ramadan, Zuckerfest, Erntedank) geplant werden.

Wenn Kinder aus religiösen, kulturellen oder ethischen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht essen dürfen oder wollen, ist dies unbedingt zu respektieren. Entweder kann auf einen Teil aus dem übrigen Speisenangebot zurückgegriffen werden, oder die Eltern geben eine vorbereitete Mahlzeit von zuhause mit. Idealer Weise versuchen Sie, alle Kinder mit einzubeziehen und wo möglich entsprechende ausgewogene Speisenangebote zu machen.

Ausgewogene, gesundheitsfördernde Kinderernährung

Damit Kinder gut versorgt durch den Tag kommen, genügend Energie zum Spielen und Toben und ausreichend Nährstoffe für das Wachstum erhalten, ist ein ausgewogenes Speisenangebot die Basis. Wichtige Fragen rund um eine kindgerechte Speiseplanung finden Sie hier beantwortet.

Brauchen Kinder Nahrungsergänzungsmittel, um gut versorgt zu sein?

Die verfügbaren Daten zeigen, dass Kinder in Deutschland insgesamt gut mit Nährstoffen versorgt sind. Im Artikel Ausgewogen, bunt, vielfältig: kindgerechte Ernährung, die schmeckt lesen Sie mehr darüber, welche Mahlzeiten an einem Tag anstehen und wie Sie diese kindgerecht gestalten können.

Ist die Nährstoffversorgung bereits ausreichend, bringt eine Mehr-Zufuhr, beispielsweise durch Nahrungsergänzungsmittel, keinen gesundheitlichen Nutzen. Kinder sollten Nahrungsergänzungsmittel daher nur in Absprache und auf Empfehlung von ärztlichem Fachpersonal bekommen.

Bei veganer Ernährung empfehlen wir, den Kinderarzt oder die Kinderärztin zu informieren und in Rücksprache einzelne Nährstoffe zu ergänzen.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale zu Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder zeigt, dass rund 70 Prozent der Nahrungsergänzungsmittel für Kinder die Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen für 4- bis 7-Jährige überschreiten. Dies ist nicht nur überflüssig, sondern kann bei einigen Nährstoffen sogar negative gesundheitliche Auswirkungen haben.

Eine unausgewogene Ernährung lässt sich auch nicht durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wettmachen. Bei einer abwechslungsreichen und vielfältigen Ernährung mit vielen naturbelassenen Lebensmitteln nimmt der Körper neben den Hauptnährstoffen auch lebenswichtige sekundäre Pflanzenstoffe und Ballaststoffe aufgenommen. Diese sind in Nahrungsergänzungsmitteln nicht enthalten. 

Gibt es Lebensmittel, die nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind?

Ja. Bei kleinen, harten Lebensmitteln (zum Beispiel ganze Nüsse, Heidelbeeren, kleine Tomaten, Trauben) besteht Erstickungsgefahr, da diese leicht verschluckt werden können. Sie können in den „falschen Hals“ gelangen und die Atmung blockieren. Um das sogenannte Aspirationsrisiko zu verringern sollten solche Lebensmittel gerieben, zerdrückt oder zerteilt werden. 

Auch Fisch kann Gräten enthalten, die in der Speiseröhre stecken bleiben können. Verwenden Sie Filets und zerteilte Fischstücke, bestenfalls Stücke nahe der Schwanzspitze, um das Risiko zu minimieren.

Rohe tierische Lebensmittel, rohe Sprossen, Honig und nicht erhitzte Tiefkühlbeeren können Keime enthalten, die schädlich für kleine Kinder sein können. 

Allgemein sollten Speisen nur wenig gesalzen und gewürzt werden und nicht zu fettig oder scharf angebraten sein. Die Verdauung ist bei Kindern noch nicht ausgereift und wird damit schnell überfordert.

Der Artikel Ausgewogen, bunt, vielfältig: kindgerechte Ernährung, die schmeckt gibt hierzu detaillierte Hintergrundinfos. 

Ist eine vegane Ernährung in der Kinderbetreuung zu empfehlen?

Unter veganer Ernährung versteht man eine rein pflanzliche Ernährungsweise. Sie schließt alle tierischen Lebensmittel aus. Milch, Milchprodukte, Eier, Fisch oder Fleisch sowie daraus gewonnene Erzeugnisse werden strikt gemieden. 

Von einer rein veganen Ernährungsweise abzugrenzen ist eine pflanzenbasierte Ernährung. Hier bilden ebenfalls pflanzliche Lebensmittel wie Gemüse und Obst, (Vollkorn-)Getreide, Hülsenfrüchte, Nüsse und Saaten sowie pflanzliche Öle die Basis. Ergänzt wird dies durch mäßige Mengen an Milchprodukten, Eiern, Fleisch oder Fisch. 

Eine pflanzenbasierte Ernährung ist umweltfreundlich und bringt auch viele gesundheitsfördernde Inhaltsstoffe mit sich. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfielt sie auch für Kinder. Von einer rein veganen Ernährung für Kinder wird generell abgeraten, da hier keine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung über die Lebensmittel gewährleistet ist und mit Nahrungsergänzungsmitteln supplementiert werden muss. Mehr zum Thema, wie Sie eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung gestalten können, lesen Sie im Artikel Ausgewogen, bunt, vielfältig: kindgerechte Ernährung, die schmeckt.  

Gibt es gute Alternativen zu tierischen Lebensmitteln?

In den Supermarktregalen tauchen immer mehr sogenannte Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel auf. Das sind vegetarische oder vegane Alternativen zu Fleisch, Fisch, Milch und Milchprodukten. Häufig sollen sie in der Optik, im Geschmack und der Zubereitung tierischen Produkten ähneln. Alternativen zu Fleisch sind oft auf Basis von Sojaprotein, Weizeneiweiß oder Erbseneiweiß hergestellt. Milch- und Joghurtalternativen gibt es aus Soja, Getreide oder Nüssen.

Damit das Alternativprodukt dem tierischen Produkt optisch, geschmacklich und in der Textur nahekommt, werden oft Zusatzstoffe eingesetzt. 

Grundsätzlich können Fleisch, Käse oder Milch nicht unmittelbar mit sogenannten Ersatzprodukten ausgetauscht werden, da sich deren Nährstoffzusammensetzung von den tierischen Äquivalenten mitunter stark unterscheidet. 

Sind Zusatzstoffe für Kinder schädlich?

Zusatzstoffe sind Substanzen, die einem Lebensmittel aus technologischen Gründen im Herstellungsprozess zugesetzt werden. Sie dienen zum Beispiel einer Veränderung der Struktur oder Konsistenz, des Geschmacks oder der Farbe eines Lebensmittels und besitzen selbst keinen Nährwert. Insgesamt gibt es derzeit in der EU rund 320 zugelassene Zusatzstoffe aus 27 verschiedene Klassen, darunter zum Beispiel Süßungsmittel, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren oder Stabilisatoren. 

Wir befürworten es, wenn Kinder das Aussehen und den Geschmack von naturbelassenen Lebensmitteln kennenlernen und sich nicht an künstliche Aromen, verstärkte Geschmäcker oder veränderte und aufgebesserte Farben gewöhnen. Im Artikel Zusatzstoffe in der Lebensmittelproduktion lesen Sie mehr hierüber. 

Generell dürfen Lebensmittelzusatzstoffe nur dann verwendet werden, wenn sie auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Daten gesundheitlich unbedenklich sind. Für alle zugelassenen Zusatzstoffe werden tägliche Höchstmengen für die Aufnahme festgelegt. Bis zu dieser Grenze ist ein Verzehr nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unschädlich. Die Höchstmengen werden in der Regel bezogen auf das Körpergewicht berechnet. 

Bei kleinen Kindern werden diese Mengen aufgrund des geringen Körpergewichts schneller erreicht als bei Erwachsenen. Werden die Höchstmengen überschritten, kann es zu unangenehmen Symptomen kommen. So kann etwa der Verzehr von Süßungsmitteln bei Aufnahme größerer Mengen Beschwerden wie Blähungen oder Durchfall auslösen. Bei Kindern reichen schon geringere Mengen als bei Erwachsenen aus, eine Reaktion auszulösen. Auch Glutamat kann bei einigen Menschen Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen. 

Darf ich vorgeben, womit Eltern die Brotboxen befüllen bzw. bestimmte Lebensmittel verbieten?

Als Kindertagespflegeperson oder als Kita können Sie den Inhalt der Brotboxen, die Kinder von zuhause mitbekommen, natürlich nicht gänzlich bestimmen. 

Eine gute Orientierung und Hilfestellung für die Eltern ist aber eine Verankerung und Benennung der gewünschten Lebensmittelgruppen im Verpflegungskonzept. Sie können festhalten, dass zum Beispiel Süßigkeiten oder andere stark fette oder salzige Knabbereien nicht gewünscht sind. Hinweise, wie Sie ein Verpflegungskonzept gestalten können finden Sie im Artikel Qualitätssicherung und Übersicht: Das Verpflegungskonzept.

Im Aufnahmegespräch können Sie als Kindertagespflegepersonen bzw. Betreuungseinrichtungen den Erziehungsberechtigen Informationen und Rezepte als Inspiration an die Hand geben, wie sie eine ausgewogene Brotbox gestalten können. Ideen für eine ausgewogene und kindgerechte Brotbox bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (PDF), das Kompetenzzentrum für Ernährung Bayern (KErn) und die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen (PDF) an.

Im Artikel Ausgewogen, bunt, vielfältig: Kindgerechte Ernährung, die schmeckt erfahren Sie, welche Lebensmittel(-gruppen) ein Kind über den Tag verteilt benötigt. 

Wie gehe ich mit potentiell allergenen Lebensmittel in der Kinderbetreuung um?

Mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten der Kinder müssen bereits beim Aufnahmegespräch geklärt sein. Treten sie im Betreuungszeitraum auf, muss dies den Eltern kommuniziert und unbedingt ärztlich abgeklärt werden. Potentiell allergene Stoffen wie Laktose (Milch), Erdnüssen oder Gluten (Getreide) pauschal zu meiden, wird nicht empfohlen. Idealer Weise führen Eltern oder Betreuungspersonen bereits im Säuglingsalter mit der Beikost Stück für Stück die breite Lebensmittelvielfalt ein und stimulieren somit die Immunabwehr. 

Der Fahrplan für die Einführung von Beikost sieht vor, dass zunächst der Gemüse-Kartoffel-Fleischbrei auf dem Programm steht. Statt Fleisch wird in der Leitlinie zur Allergieprävention (PDF) empfohlen, gelegentlich auch Fisch anzubieten. Nach rund einem Monat ergänzt der Milch-Getreidebrei den Speiseplan, und zuletzt folgt der Getreide-Obstbrei. Beide Breie entsprechen den allgemeinen Empfehlungen und enthalten Milch bzw. Getreide und damit potentielle Allergene. 

Auch Ei (ein weiteres potentielles Allergen) sollte im Rahmen des Übergangs zur Familienkost in ausreichend erhitztem oder verbackenem Zustand (z.B. in Gebäck, Crackern o.ä.) schon im ersten Lebensjahr angeboten werden. Ab dem Zeitpunkt der Einführung sollte es dann regelmäßig in den Speisen enthalten sein. Von nicht vollständig erhitztem Ei oder Rührei wird wegen der möglichen Keimentwicklung abgeraten. 

Weitere Informationen und Tipps finden Sie im Artikel Wie umgehen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und -allergien?

Ist Bio wirklich Bio und besser als konventionell?

Bioprodukte dürfen nur „Bio“ oder „Öko“ heißen, wenn sie nach der EG-Öko-Verordnung produziert wurden. Damit sind diese Begriffe gesetzlich geschützt. Eine Öko-Kontrollstelle prüft, ob die Regularien eingehalten werden. Verschiedene Siegel (z.B. Bioland, Demeter, Naturland) legen weitere Standards fest, die über die Mindestvoraussetzungen der EU für Bioprodukte hinausgehen. 

Ein Grundgedanke der biologischen Landwirtschaft ist die Ganzheitlichkeit: Man setzt möglichst wenige Hilfsmittel von Dritten ein, stattdessen überwiegend selbst Produziertes. Gedüngt wird zum Beispiel mit Mist, Gülle und pflanzlichem Kompost aus eigener Produktion. Man setzt auf natürliche Pflanzenschutzmittel, auf robuste Sorten und den Einsatz von Nützlingen. Auch in der Tierhaltung werden robuste Tierrassen bevorzugt. Der Fokus liegt weniger auf einer sehr hohen Produktion von Fleisch und Milch. Dadurch kommen in der Tierhaltung auch weniger Antibiotika und andere Medikamente zum Einsatz. Tiere, die mehr als dreimal in ihrem Leben Antibiotika erhalten, dürfen nicht mehr als „Bio“ verkauft werden. Tiere in Bio-Haltung haben zudem mehr Platz und mehr Auslauf als in der konventionellen Haltung, und das Tierfutter stammt aus ökologischem Anbau. 

Durch den geringen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung, die eingesetzten natürlichen Dünge- und Pflanzenschutzmittel und den Kreislaufgedanken schützt die biologische Landwirtschaft Gewässer, fördert die Artenvielfalt und belastet die Böden weniger. Bio-Fleisch enthält weniger Antibiotika-Rückstände, Gemüse, Obst und Getreide weniger Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Biologische Lebensmittel enthalten zudem oft mehr gesundheitsförderliche sekundäre Pflanzenstoffe. 

Fragen rund um die Planung und Organisation der Verpflegung 

Im Betreuungsalltag ist ein möglichst reibungsloser Ablauf der Mahlzeiten für alle Beteiligten eine große Erleichterung. Eine gute Kommunikation zwischen Betreuung und Eltern ist dafür wichtig.  
 

Wie können wir als Eltern Einfluss auf die Verpflegungssituation in der Betreuung nehmen?

Suchen Sie den Dialog. Sie können das Thema Verpflegung und Ernährungsbildung im Rahmen von Elternabenden einbringen oder direkte Gespräche mit den Betreuungskräften nutzen. Vielleicht haben auch mehrere Eltern das gleiche oder ein ähnliches Anliegen. So lässt sich in Kindertagesstätten vielleicht sogar ein Verpflegungsausschuss oder eine Arbeitsgruppe zum Thema Verpflegung gründen. 

Ist Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut, finden Sie über die Tageseltern oder auch über die Fachberatung weitere interessierte und engagierte Eltern. Elternverbände bieten Möglichkeiten, sich einzubringen und auszutauschen. Die Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen und -tagespflege in Hessen ist hierfür eine gute Adresse. 

Wenn Sie umfassendere Änderungswünsche haben oder unzufrieden mit den Gegebenheiten sind, sollten Sie alle Beteiligten – Kitaleitung, Küchen- oder Hauswirtschaftskräfte, pädagogisches Personal sowie gegebenenfalls den Träger und Speisenanbietende – an einen Tisch holen. Hier können Wünsche oder Bedenken geäußert werden, und man kann gemeinsame Lösungsansätze entwickeln. Sie können das Thema auch an den Kita-Ausschuss adressieren.

Gerne unterstützen wir den Dialog an runden Tischen auch mit unserer Fachexpertise und als Moderatoren. Kontaktieren Sie uns! 

Wie gehe ich als Kindertagesbetreuung mit Essenswünschen der Kinder um?

Beim gemeinschaftlichen Essen in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung kommen viele Interessen zusammen: Eltern, Betreuungspersonen, Hauswirtschaft und natürlich die kleinen Tischgäste haben viele Wünsche an ein gutes und ausgewogenes Verpflegungsangebot. Im Zentrum steht immer ein kindgerechtes und abwechslungsreiches Essen mit ausreichendem Nährstoffangebot für die Kleinen.

Für Essenswünsche von Kindern sollten Sie immer ein offenes Ohr haben. Natürlich kann nicht jedem einzelnen Wunsch auch immer nachgegangen werden, aber für die gelebte Partizipation sind Wunschessen der Kinder in der Speisen-Planung willkommen. 

So kann dies in der Praxis aussehen:

Ein wöchentlicher Wunschtag: Reihum kann eine Kindergartengruppe oder ein Kind aus einem Rezepte-Angebot auswählen. Die Auswahl kann man im Vorfeld einschränken und beispielsweise nur Suppen-Karten, vegetarische Aufläufe oder verschiedene Gemüsesorten anbieten. Die Kinder wählen dann daraus aus, was sie möchten.

Geburtstag: Hier gibt es „besondere“ Gerichte, woraus das Kind für seinen Ehrentag eines auswählt. 

Tipp: Der Geburtstag ist an sich schon etwas Außergewöhnliches. Auch hier können im „Wunschtopf“ Gemüse-Gerichte oder Suppen sein. Es muss nicht immer Pasta, Pizza, Pommes oder eine Süßspeise geben. Weitere Hinweise und Ideen gibt der Artikel Lust auf Süßes? Zucker in der Kindertagesbetreuung
 

Müssen wir als Kindertagesbetreuung Elternwünsche beim Essen berücksichtigen?

Im Sinne einer guten Erziehungspartnerschaft empfehlen wir grundsätzlich Offenheit gegenüber Elternwünschen. Gerade wenn es um Allergien, Unverträglichkeiten und ethisch oder religiös bedingte Ausschlüsse einiger Lebensmittel geht, sollten Sie diese respektieren, berücksichtigen und – wo dies unproblematisch möglich ist – Alternativen finden. 

Selbstverständlich können und müssen nicht alle Elternwünsche erfüllt werden. Geben Sie Eltern aber immer eine Rückmeldung, warum dies im Einzelfall nicht möglich ist. Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe schaffen Verständnis. Von einem konstruktiven Austausch profitieren alle. Gemeinsam können Sie Lösungen erarbeiten, deshalb ist ein professioneller Umgang mit Lob und Kritik unabdingbar. 

Im DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas werden drei Schritte zum Umgang mit Feedback festgehalten: 

  1. Lob und Kritik einholen – nicht nur der Eltern, sondern auch ein aufmerksames Ohr für die Äußerungen der Kinder am Esstisch und eine aufmerksame Essbegleitung. 
  2. Rückmeldungen dokumentieren und auswerten. 
  3. Maßnahmen durchführen und darüber informieren.   

Bei der Kommunikation hilft ein Verpflegungskonzept. Anregungen zur Gestaltung hierzu liefert der Artikel Qualitätssicherung und Übersicht: Das Verpflegungskonzept. 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung. 
 

Was ist bei mitgebrachten Speisen zu beachten?

Bringen Eltern oder andere Betreuungspersonen für Feste in der Kindertagesbetreuung oder zum Geburtstag des Kindes Speisen mit, ist die Einhaltung von Hygienerichtlinien ebenso wichtig, wie bei der Verpflegung vor Ort:

  • vor der Zubereitung die Hände waschen
  • für die Speisen ausschließlich einwandfreie Lebensmittel verwenden
  • saubere, unbeschädigte Behältnisse zum Transport nutzen
  • keine Speisen mit rohem Ei, rohem Fleisch oder Fisch oder Rohmilch, da diese schädliche, krankheitsauslösende Keime enthalten können
  • Speisen möglichst frisch zubereitet, stets kühl gelagert und auch so transportiert. 

Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen hat Informationen zur Hygiene mitgebrachter Speisen in einem Eltern-Flyer (PDF) und einem Merkblatt (PDF) zusammengestellt. 

Eine Kennzeichnung der Allergene ist bei mitgebrachten Speisen keine Pflicht, aber natürlich hilfreich – insbesondere, wenn in der Kindertagesbetreuung Kinder oder Erwachsene mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind. 

Manchmal ist es notwendig, dass Eltern ihren Kindern generell Speisen mitgeben: Zum Beispiel, wenn mehrfache oder komplexe Allergien oder Unverträglichkeiten vorliegen und das Kind andernfalls gar nicht an den Mahlzeiten teilnehmen könnte. Hier ist es sehr sinnvoll, wenn Sie eine Vereinbarung mit den Eltern abschließen, damit die Kinder gut und sicher verpflegt werden. Eine Formulierungshilfe (PDF) finden Sie bei der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen. 
 

Speisereste: Dürfen übrig gebliebene Speisen an Eltern/Kinder ausgegeben werden?

Grundsätzlich sollten Sie so planen, dass so wenig Speisereste wie möglich anfallen. Essen muss zubereitet werden, dies erfordert den Einsatz von Lebensmitteln, Zeit, Energie und damit Kosten. Je geringer die Reste ausfallen, desto effizienter wird gearbeitet. Um Abfälle zu reduzieren hilft im ersten Schritt ein Monitoring der Speisereste und eine Analyse: Wie viel bleibt überhaupt wovon übrig, und ist dies vermeidbar? Bleibt jeden Tag etwa gleich viel übrig, kann somit insgesamt weniger bestellt und eingekauft werden? Sind das immer die gleichen Komponenten? Hinweise zum Monitoring gibt es bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen. 

Grundsätzlich können Kinder oder Eltern übrig gebliebene Speisen mit nach Hause nehmen. Voraussetzung ist das Einverständnis des Caterers, des Trägers und der Eltern. Darüber hinaus sollte die Einrichtung schriftlich festhalten, dass sie bei einem späteren Verzehr außerhalb ihrer Einrichtung nicht mehr für mögliche hygienische Mängel garantieren kann und die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel nach Mitnahme auf den Mitnehmenden übergeht.

Wichtig ist, dass die Lebensmittel hygienisch einwandfrei behandelt und Temperaturvorgaben eingehalten wurden. Die Speisen dürfen zuvor die Küche nicht verlassen haben – auch nicht abgedeckt als Buffet. Die Transport-Behälter müssen einwandfrei und sauber sein.

Tipp: für die Weitergabe von Speisen an Familien/Kinder sollten Sie eine kleine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Gerne geben wir Ihnen Tipps zum Vorgehen. 

Hinweise zum Umgang mit Speisen, die den Ausgabebereich verlassen haben bzw. Buffet-Speisen lesen Sie auf der Seite der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW

Bei Zu gut für die Tonne! gibt es weitere Infos zum Thema sowie zwei Leitfäden, mit rechtlichen Hinweisen: 

Kann Leitungswasser zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen verwendet werden?

Leitungswasser ist eines unserer sichersten Nahrungsmittel. Wir empfehlen es als Getränk Nr. 1. Auf der Seite Leitungswasser: Fragen und Fakten zu dem idealen Getränk der Verbraucherzentrale finden Sie viele Informationen und gute Argumente für Leitungswasser als Durstlöscher. Der Artikel Trinkwasser – Das beste Getränk fürs Baby informiert mit Fokus auf die Jüngsten.

In Betreuungseinrichtungen sollte man die vorhandenen Wasserleitungen überprüfen und die aktuellsten Analyseergebnisse beim Wasserversorger einholen. Wir gehen davon aus, dass dies bereits für andere Nutzungen, auch zum Zähneputzen und für die Hygiene, turnusmäßig kontrolliert wird. 

Da der Wasserversorger nur bis zur Übergabestelle in das Gebäude für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich ist, müssen gegebenenfalls auch bei der Hauseigentümerin oder beim Hauseigentümer Informationen eingeholt werden. Diese sollten Auskunft über die Beschaffenheit der Wasserrohre geben können. Sin noch Bleirohre verlegt, können giftige Substanzen in das Leitungswasser gelangen. Es sollte dann nicht verwendet werden. 

Trinkwasser sollte frisch verzehrt werden. In abgestandenem Wasser können sich bereits Keime vermehrt haben, es ist dann nicht mehr zum Trinken geeignet. Auch sogenanntes Stagnationswasser – also Wasser bezeichnet, das längere Zeit (z.B. über Nacht) in der Leitung stand, da diese nicht genutzt wurde –  kann Keime enthalten. Um an frisches Wasser zu gelangen, lässt man das Wasser einige Zeit auf der kalten Stufe laufen, bis kaltes Wasser mit gleichbleibender Temperatur aus dem Hahn kommt. Wir empfehlen, das ablaufende Wasser aufzufangen und zum Beispiel zum Blumengießen zu verwenden. 

Treten erhöhte Nitratwerte im Wasser auf, sollte auf Leitungswasser bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung verzichtet werden. Dies kann beispielsweise durch eine intensive landwirtschaftliche Bodennutzung der Gemeinde oder des Landkreises auftreten. Halten Sie in diesem Fall mit dem Gesundheitsamt Rücksprache. 

Bei Trinkwassersprudlern empfiehlt sich aus Gründen der besseren Reinigung auf Glas- anstelle von Plastikflaschen zu setzen und diese regelmäßig und sachgerecht im Geschirrspüler zu reinigen. Die Sprudelgeräte sollten trocken gehalten und regelmäßig gereinigt werden. Es gibt mittlerweile auch Angebote für spezielle Sprudler für die Kinderbetreuung. 

Der Ratgeber Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn des Umweltbundesamts fasst weitere Infos und Tipps rund um die Nutzung von Leitungswasser zusammen.
 

Wie vermittelt man den Eltern, wenn die Verpflegung teurer wird?

Gehen Sie mit ihrer Kostenkalkulation offen und transparent um. Die Aussage „Alles wird teurer“ ist sehr pauschal und meist unbefriedigend. Zeigen Sie auf, wie die Preise für die Verpflegung zustande kommen und wie sie sich zusammensetzen. In Kitas ist der Beitrag für die Mittagsverpflegung meist nicht kostendeckend, zumal die Hauswirtschaftskraft nicht zum Personalschlüssel der Einrichtungen gezählt und auch über das Essensgeld mitfinanziert wird.

Ich kann beim Catering nur eine Portionsgröße bestellen, habe aber U3- und Ü3-Kinder in der Einrichtung. Wie gehe ich damit um?

Suchen Sie das Gespräch mit dem Caterer. Häufig kann man Portionen umbestellen bzw. Ü3- Portionen für die Essensanzahl der U3-Kinder umrechnen. Beobachten Sie aber auch gut das Essverhalten Ihrer Kinder. Was wird viel und gut gegessen, wovon bleiben eher Reste, die ich vermeiden möchte? Kommen Sie also offen mit dem Caterer ins Gespräch. Meist kann man Kompromiss-Lösungen finden, die für alle passen.

Welche Frist ist zur Abmeldung von Essen üblich?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage leider nicht, ebenso wenig eine verpflichtende Vorgabe. Die Frist hängt ganz vom Verpflegungssystem ab. 

Für Kindertagespflegepersonen und Kitas mit Frischküche ist es in der Regel mit kürzerer Frist möglich, auf eine Änderung der Essensanzahl zu reagieren. Aber auch hier wird der Einkauf generell im Vorfeld erledigt, und nicht alle Lebensmittel sind lange lagerfähig und haltbar. 
Gerade bei Großküchen, wie zum Beispiel einem externen Catering, ist die Vorbereitung und Organisation langfristig im Vorfeld abgeschlossen. Hier ist eine gute Planung auch nachhaltig und sinnvoll. Da einige Speisenkomponenten für einen zügigen und termingerechten Ablauf schon am Vortag vorbereitet werden, sollte die Abmeldung im Regelfall allerspätestens am Vortag früh morgens erfolgen. 

Wird die Einrichtung von einem Speisenanbietenden beliefert, ist eine Abmeldefrist am Vormittag zwei Tage zuvor üblich, da bis dahin bereits einige Komponenten beschafft und vorbereitet sind.
 

Darf ich als Kindertagesbetreuung auf dem Speiseplan ausloben, dass Bioprodukte verwendet werden?

Kurz und knapp: Ja. Seit dem 05.10.2023 gilt die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV). Sie macht Vorgaben zur Kennzeichnung, Kontrolle und Zertifizierung. Mit einem Bronze-, Silber- oder Gold-Logo können Betriebe nach außen kennzeichnen, wie hoch der Anteil an Bioprodukten in der Verpflegung ist (20-49%, 50-89% und 90-100% des Gesamtwareneinkaufs). Hierzu ist eine Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle notwendig. 

Kitas, die selbst kochen, dürfen Bio-Produkte auf dem Speiseplan und auch ihre Zertifizierung ausloben. Auf dem Speiseplan selbst werden die Produkte, die in Bioqualität sind, entsprechend bezeichnet. Wird zum Beispiel Bio-Rinderhackfleisch in einer Sauce Bolognese verwendet, so steht auf dem Speiseplan z.B. „Spaghetti mit Bolognese aus Bio-Rinderhackfleisch, Karotten, Sellerie und Tomaten“. Werden Kitas von einem bio-zertifizierten Catering beliefert, dürfen sie ebenfalls die Bio-Komponenten auf dem Speiseplan ausloben. Kindertagespflegepersonen werden im Gesetz nicht benannt. Wir sehen hier aber die gleichen Voraussetzungen und einen gleichen Nutzen wie bei Kitas.

Bio-Logos dürfen nur mit einem direkten Bezug zu den Zutaten auf dem Speiseplan auftauchen. Erläuterungen und Beispiele finden Sie auf der Seite von Ökolandbau
 

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.