- Wie können wir als Eltern Einfluss auf die Verpflegungssituation in der Betreuung nehmen?
Suchen Sie den Dialog. Sie können das Thema Verpflegung und Ernährungsbildung im Rahmen von Elternabenden einbringen oder direkte Gespräche mit den Betreuungskräften nutzen. Vielleicht haben auch mehrere Eltern das gleiche oder ein ähnliches Anliegen. So lässt sich in Kindertagesstätten vielleicht sogar ein Verpflegungsausschuss oder eine Arbeitsgruppe zum Thema Verpflegung gründen.
Ist Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut, finden Sie über die Tageseltern oder auch über die Fachberatung weitere interessierte und engagierte Eltern. Elternverbände bieten Möglichkeiten, sich einzubringen und auszutauschen. Die Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen und -tagespflege in Hessen ist hierfür eine gute Adresse.
Wenn Sie umfassendere Änderungswünsche haben oder unzufrieden mit den Gegebenheiten sind, sollten Sie alle Beteiligten – Kitaleitung, Küchen- oder Hauswirtschaftskräfte, pädagogisches Personal sowie gegebenenfalls den Träger und Speisenanbietende – an einen Tisch holen. Hier können Wünsche oder Bedenken geäußert werden, und man kann gemeinsame Lösungsansätze entwickeln. Sie können das Thema auch an den Kita-Ausschuss adressieren.
Gerne unterstützen wir den Dialog an runden Tischen auch mit unserer Fachexpertise und als Moderatoren. Kontaktieren Sie uns!
- Wie gehe ich als Kindertagesbetreuung mit Essenswünschen der Kinder um?
Beim gemeinschaftlichen Essen in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung kommen viele Interessen zusammen: Eltern, Betreuungspersonen, Hauswirtschaft und natürlich die kleinen Tischgäste haben viele Wünsche an ein gutes und ausgewogenes Verpflegungsangebot. Im Zentrum steht immer ein kindgerechtes und abwechslungsreiches Essen mit ausreichendem Nährstoffangebot für die Kleinen.
Für Essenswünsche von Kindern sollten Sie immer ein offenes Ohr haben. Natürlich kann nicht jedem einzelnen Wunsch auch immer nachgegangen werden, aber für die gelebte Partizipation sind Wunschessen der Kinder in der Speisen-Planung willkommen.
So kann dies in der Praxis aussehen:
Ein wöchentlicher Wunschtag: Reihum kann eine Kindergartengruppe oder ein Kind aus einem Rezepte-Angebot auswählen. Die Auswahl kann man im Vorfeld einschränken und beispielsweise nur Suppen-Karten, vegetarische Aufläufe oder verschiedene Gemüsesorten anbieten. Die Kinder wählen dann daraus aus, was sie möchten.
Geburtstag: Hier gibt es „besondere“ Gerichte, woraus das Kind für seinen Ehrentag eines auswählt.
Tipp: Der Geburtstag ist an sich schon etwas Außergewöhnliches. Auch hier können im „Wunschtopf“ Gemüse-Gerichte oder Suppen sein. Es muss nicht immer Pasta, Pizza, Pommes oder eine Süßspeise geben. Weitere Hinweise und Ideen gibt der Artikel Lust auf Süßes? Zucker in der Kindertagesbetreuung.
- Müssen wir als Kindertagesbetreuung Elternwünsche beim Essen berücksichtigen?
Im Sinne einer guten Erziehungspartnerschaft empfehlen wir grundsätzlich Offenheit gegenüber Elternwünschen. Gerade wenn es um Allergien, Unverträglichkeiten und ethisch oder religiös bedingte Ausschlüsse einiger Lebensmittel geht, sollten Sie diese respektieren, berücksichtigen und – wo dies unproblematisch möglich ist – Alternativen finden.
Selbstverständlich können und müssen nicht alle Elternwünsche erfüllt werden. Geben Sie Eltern aber immer eine Rückmeldung, warum dies im Einzelfall nicht möglich ist. Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe schaffen Verständnis. Von einem konstruktiven Austausch profitieren alle. Gemeinsam können Sie Lösungen erarbeiten, deshalb ist ein professioneller Umgang mit Lob und Kritik unabdingbar.
Im DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas werden drei Schritte zum Umgang mit Feedback festgehalten:
- Lob und Kritik einholen – nicht nur der Eltern, sondern auch ein aufmerksames Ohr für die Äußerungen der Kinder am Esstisch und eine aufmerksame Essbegleitung.
- Rückmeldungen dokumentieren und auswerten.
- Maßnahmen durchführen und darüber informieren.
Bei der Kommunikation hilft ein Verpflegungskonzept. Anregungen zur Gestaltung hierzu liefert der Artikel Qualitätssicherung und Übersicht: Das Verpflegungskonzept.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung.
- Was ist bei mitgebrachten Speisen zu beachten?
Bringen Eltern oder andere Betreuungspersonen für Feste in der Kindertagesbetreuung oder zum Geburtstag des Kindes Speisen mit, ist die Einhaltung von Hygienerichtlinien ebenso wichtig, wie bei der Verpflegung vor Ort:
- vor der Zubereitung die Hände waschen
- für die Speisen ausschließlich einwandfreie Lebensmittel verwenden
- saubere, unbeschädigte Behältnisse zum Transport nutzen
- keine Speisen mit rohem Ei, rohem Fleisch oder Fisch oder Rohmilch, da diese schädliche, krankheitsauslösende Keime enthalten können
- Speisen möglichst frisch zubereitet, stets kühl gelagert und auch so transportiert.
Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen hat Informationen zur Hygiene mitgebrachter Speisen in einem Eltern-Flyer (PDF) und einem Merkblatt (PDF) zusammengestellt.
Eine Kennzeichnung der Allergene ist bei mitgebrachten Speisen keine Pflicht, aber natürlich hilfreich – insbesondere, wenn in der Kindertagesbetreuung Kinder oder Erwachsene mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind.
Manchmal ist es notwendig, dass Eltern ihren Kindern generell Speisen mitgeben: Zum Beispiel, wenn mehrfache oder komplexe Allergien oder Unverträglichkeiten vorliegen und das Kind andernfalls gar nicht an den Mahlzeiten teilnehmen könnte. Hier ist es sehr sinnvoll, wenn Sie eine Vereinbarung mit den Eltern abschließen, damit die Kinder gut und sicher verpflegt werden. Eine Formulierungshilfe (PDF) finden Sie bei der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen.
- Speisereste: Dürfen übrig gebliebene Speisen an Eltern/Kinder ausgegeben werden?
Grundsätzlich sollten Sie so planen, dass so wenig Speisereste wie möglich anfallen. Essen muss zubereitet werden, dies erfordert den Einsatz von Lebensmitteln, Zeit, Energie und damit Kosten. Je geringer die Reste ausfallen, desto effizienter wird gearbeitet. Um Abfälle zu reduzieren hilft im ersten Schritt ein Monitoring der Speisereste und eine Analyse: Wie viel bleibt überhaupt wovon übrig, und ist dies vermeidbar? Bleibt jeden Tag etwa gleich viel übrig, kann somit insgesamt weniger bestellt und eingekauft werden? Sind das immer die gleichen Komponenten? Hinweise zum Monitoring gibt es bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzlich können Kinder oder Eltern übrig gebliebene Speisen mit nach Hause nehmen. Voraussetzung ist das Einverständnis des Caterers, des Trägers und der Eltern. Darüber hinaus sollte die Einrichtung schriftlich festhalten, dass sie bei einem späteren Verzehr außerhalb ihrer Einrichtung nicht mehr für mögliche hygienische Mängel garantieren kann und die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel nach Mitnahme auf den Mitnehmenden übergeht.
Wichtig ist, dass die Lebensmittel hygienisch einwandfrei behandelt und Temperaturvorgaben eingehalten wurden. Die Speisen dürfen zuvor die Küche nicht verlassen haben – auch nicht abgedeckt als Buffet. Die Transport-Behälter müssen einwandfrei und sauber sein.
Tipp: für die Weitergabe von Speisen an Familien/Kinder sollten Sie eine kleine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Gerne geben wir Ihnen Tipps zum Vorgehen.
Hinweise zum Umgang mit Speisen, die den Ausgabebereich verlassen haben bzw. Buffet-Speisen lesen Sie auf der Seite der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW.
Bei Zu gut für die Tonne! gibt es weitere Infos zum Thema sowie zwei Leitfäden, mit rechtlichen Hinweisen:
- Kann Leitungswasser zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen verwendet werden?
Leitungswasser ist eines unserer sichersten Nahrungsmittel. Wir empfehlen es als Getränk Nr. 1. Auf der Seite Leitungswasser: Fragen und Fakten zu dem idealen Getränk der Verbraucherzentrale finden Sie viele Informationen und gute Argumente für Leitungswasser als Durstlöscher. Der Artikel Trinkwasser – Das beste Getränk fürs Baby informiert mit Fokus auf die Jüngsten.
In Betreuungseinrichtungen sollte man die vorhandenen Wasserleitungen überprüfen und die aktuellsten Analyseergebnisse beim Wasserversorger einholen. Wir gehen davon aus, dass dies bereits für andere Nutzungen, auch zum Zähneputzen und für die Hygiene, turnusmäßig kontrolliert wird.
Da der Wasserversorger nur bis zur Übergabestelle in das Gebäude für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich ist, müssen gegebenenfalls auch bei der Hauseigentümerin oder beim Hauseigentümer Informationen eingeholt werden. Diese sollten Auskunft über die Beschaffenheit der Wasserrohre geben können. Sin noch Bleirohre verlegt, können giftige Substanzen in das Leitungswasser gelangen. Es sollte dann nicht verwendet werden.
Trinkwasser sollte frisch verzehrt werden. In abgestandenem Wasser können sich bereits Keime vermehrt haben, es ist dann nicht mehr zum Trinken geeignet. Auch sogenanntes Stagnationswasser – also Wasser bezeichnet, das längere Zeit (z.B. über Nacht) in der Leitung stand, da diese nicht genutzt wurde – kann Keime enthalten. Um an frisches Wasser zu gelangen, lässt man das Wasser einige Zeit auf der kalten Stufe laufen, bis kaltes Wasser mit gleichbleibender Temperatur aus dem Hahn kommt. Wir empfehlen, das ablaufende Wasser aufzufangen und zum Beispiel zum Blumengießen zu verwenden.
Treten erhöhte Nitratwerte im Wasser auf, sollte auf Leitungswasser bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung verzichtet werden. Dies kann beispielsweise durch eine intensive landwirtschaftliche Bodennutzung der Gemeinde oder des Landkreises auftreten. Halten Sie in diesem Fall mit dem Gesundheitsamt Rücksprache.
Bei Trinkwassersprudlern empfiehlt sich aus Gründen der besseren Reinigung auf Glas- anstelle von Plastikflaschen zu setzen und diese regelmäßig und sachgerecht im Geschirrspüler zu reinigen. Die Sprudelgeräte sollten trocken gehalten und regelmäßig gereinigt werden. Es gibt mittlerweile auch Angebote für spezielle Sprudler für die Kinderbetreuung.
Der Ratgeber Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn des Umweltbundesamts fasst weitere Infos und Tipps rund um die Nutzung von Leitungswasser zusammen.
- Wie vermittelt man den Eltern, wenn die Verpflegung teurer wird?
Gehen Sie mit ihrer Kostenkalkulation offen und transparent um. Die Aussage „Alles wird teurer“ ist sehr pauschal und meist unbefriedigend. Zeigen Sie auf, wie die Preise für die Verpflegung zustande kommen und wie sie sich zusammensetzen. In Kitas ist der Beitrag für die Mittagsverpflegung meist nicht kostendeckend, zumal die Hauswirtschaftskraft nicht zum Personalschlüssel der Einrichtungen gezählt und auch über das Essensgeld mitfinanziert wird.
- Ich kann beim Catering nur eine Portionsgröße bestellen, habe aber U3- und Ü3-Kinder in der Einrichtung. Wie gehe ich damit um?
Suchen Sie das Gespräch mit dem Caterer. Häufig kann man Portionen umbestellen bzw. Ü3- Portionen für die Essensanzahl der U3-Kinder umrechnen. Beobachten Sie aber auch gut das Essverhalten Ihrer Kinder. Was wird viel und gut gegessen, wovon bleiben eher Reste, die ich vermeiden möchte? Kommen Sie also offen mit dem Caterer ins Gespräch. Meist kann man Kompromiss-Lösungen finden, die für alle passen.
- Welche Frist ist zur Abmeldung von Essen üblich?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage leider nicht, ebenso wenig eine verpflichtende Vorgabe. Die Frist hängt ganz vom Verpflegungssystem ab.
Für Kindertagespflegepersonen und Kitas mit Frischküche ist es in der Regel mit kürzerer Frist möglich, auf eine Änderung der Essensanzahl zu reagieren. Aber auch hier wird der Einkauf generell im Vorfeld erledigt, und nicht alle Lebensmittel sind lange lagerfähig und haltbar.
Gerade bei Großküchen, wie zum Beispiel einem externen Catering, ist die Vorbereitung und Organisation langfristig im Vorfeld abgeschlossen. Hier ist eine gute Planung auch nachhaltig und sinnvoll. Da einige Speisenkomponenten für einen zügigen und termingerechten Ablauf schon am Vortag vorbereitet werden, sollte die Abmeldung im Regelfall allerspätestens am Vortag früh morgens erfolgen.
Wird die Einrichtung von einem Speisenanbietenden beliefert, ist eine Abmeldefrist am Vormittag zwei Tage zuvor üblich, da bis dahin bereits einige Komponenten beschafft und vorbereitet sind.
- Darf ich als Kindertagesbetreuung auf dem Speiseplan ausloben, dass Bioprodukte verwendet werden?
Kurz und knapp: Ja. Seit dem 05.10.2023 gilt die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV). Sie macht Vorgaben zur Kennzeichnung, Kontrolle und Zertifizierung. Mit einem Bronze-, Silber- oder Gold-Logo können Betriebe nach außen kennzeichnen, wie hoch der Anteil an Bioprodukten in der Verpflegung ist (20-49%, 50-89% und 90-100% des Gesamtwareneinkaufs). Hierzu ist eine Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle notwendig.
Kitas, die selbst kochen, dürfen Bio-Produkte auf dem Speiseplan und auch ihre Zertifizierung ausloben. Auf dem Speiseplan selbst werden die Produkte, die in Bioqualität sind, entsprechend bezeichnet. Wird zum Beispiel Bio-Rinderhackfleisch in einer Sauce Bolognese verwendet, so steht auf dem Speiseplan z.B. „Spaghetti mit Bolognese aus Bio-Rinderhackfleisch, Karotten, Sellerie und Tomaten“. Werden Kitas von einem bio-zertifizierten Catering beliefert, dürfen sie ebenfalls die Bio-Komponenten auf dem Speiseplan ausloben. Kindertagespflegepersonen werden im Gesetz nicht benannt. Wir sehen hier aber die gleichen Voraussetzungen und einen gleichen Nutzen wie bei Kitas.
Bio-Logos dürfen nur mit einem direkten Bezug zu den Zutaten auf dem Speiseplan auftauchen. Erläuterungen und Beispiele finden Sie auf der Seite von Ökolandbau.