Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Individuelle Beratung zu Verpflegung und Ernährungsbildung

Stand:
Eine ausgewogene, kindgerechte und nachhaltigere Verpflegung, verknüpft mit praxisnaher Ernährungsbildung in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung in Hessen zu etablieren, das ist unser Ziel. Um hier zu unterstützen und Strukturen aufzubauen, beraten wir Sie gerne individuell.
Eine Frau Begrüßt eine andere Frau in einer Kita
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Wir bieten passgenaue Beratung und Unterstützung an

Wir begleiten die frühkindliche Kindertagesbetreuung bei der Planung und Organisation der Mittags- und Zwischenverpflegung und unterstützen bei der Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas.

Wir zeigen Wege auf, wie eine praxisnahe Ernährungsbildung gelebt und in den Betreuungsalltag integriert werden kann.

Wir helfen Kindertagespflegepersonen und Kitas dabei, eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegung in ihrem pädagogischen Konzept zu verankern. 

Wir unterstützen bei der Vernetzung aller Beteiligten rund um die Organisation und Umsetzung der Verpflegungssituationen sowie bei der Vermittlung von Bildungspartnerschaften 
in der Kindertagesbetreuung. 

Wir checken Ihre Speisepläne und geben Ihnen Feedback, wie Sie noch besser werden können. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes und kindgerechtes Speisenangebot und auf die Gestaltung des Speiseplans.                                                                                                                                                             

Unsere Themen

  • Qualitätsentwicklung, -optimierung und -verstetigung bei der Gestaltung kindgerechter und gesundheitsfördernder Mahlzeiten
  • Organisation einer nachhaltigeren Verpflegung in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung
  • praxisnahe und alltagstaugliche Ernährungsbildung in den Lebenswelten Kindertagespflege und Kita
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Vernetzungsmöglichkeiten

Sie sind 

  • Kindertagespflegeperson, 
  • Leitung, pädagogische oder hauswirtschaftliche Fachkraft in einer Kindertagesstätte, 
  • Träger, Fachdienst oder Fachberatung in der Kindertagesbetreuung, 
  • Essensanbieter für Kindertagesstätten, 
  • Eltern(teil) eines Kindes in der Kindertagesbetreuung, 
  • Referentin/Referent für Kindertagesbetreuung

und möchten mit uns in Kontakt kommen? Hier finden Sie Wege.

Schritt für Schritt zur individuellen Beratung

Sie kontaktieren uns per E-Mail, per Kontaktformular oder telefonisch. Nach dem ersten Kontakt erhalten Sie von uns einen Bogen zur Bestandsaufnahme und füllen diesen aus. Dort formulieren Sie Ihre wichtigsten Fragen und den Beratungsbedarf und vereinbaren mit uns einen Beratungstermin. Die Beratung erfolgt je nach Fragestellung und Sachverhalt per Telefon, Videocall oder vor Ort.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Impulsberatung mit einer Dauer von etwa 2 Stunden. Hier werden Ihre Bedarfe festgelegt, und wir besprechen das weitere mögliche Vorgehen.

Ihr Kontakt zu uns

kitaverpflegung@verbraucherzentrale-hessen.de
Telefon: 069 97 20 10-49 oder 069 97 20 10-89

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Diese Angaben sind hilfreich, damit wir uns zeitnah und orientiert an Ihren Bedürfnissen mit Ihnen in Verbindung setzen können.

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Hinweis: Derzeit ist uns eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail leider nicht möglich. Nur wenn Sie mit einem unverschlüsselten Versand einverstanden sind, können wir zur Beantwortung/Bearbeitung Ihres Anliegens zügig per E-Mail mit Ihnen korrespondieren. Sie erklären Ihr Einverständnis, indem Sie dieses Kontaktformular ausfüllen und absenden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z. B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale-hessen.de oder per Post. Die Adresse hierzu sowie weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

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Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.