Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wie umgehen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und -allergien?

Stand:
Der Umgang mit individuellen Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten ist eine Herausforderung für das Mahlzeitenangebot in der Kindertagesbetreuung. Damit betroffene Kinder dennoch rundum gut versorgt werden, sind Absprachen zwischen Betreuung und Eltern nötig.
Ein kleines Mädchen im roten Shirt hält sich die Hände vor den schmerzenden Bauch

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unverträglichkeiten und Allergien werden ärztliche Bescheinigungen benötigt.  
  • Sind für ein Kind bestimmte Lebensmittel ausgeschlossen, muss dies unbedingt bei der Verpflegung in der Kindertagesbetreuung berücksichtigt werden.
  • Allergenmanagement bedeutet: ausführliche Kennzeichnung aller angebotenen Speisen und ein hygienischer Umgang bei allen Lebensmittelkontakten.
  • Wichtig ist eine umfängliche Information aller Beteiligten und ein gut sichtbarer Notfallplan.
Off

Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien – was ist der Unterschied?

Reagiert ein Kind auf Lebensmittel mit Unwohlsein, Bauchschmerzen, Blähungen, Durchfall, Hautausschlägen oder anderen Krankheitssymptomen, sollten Eltern und Personen in der Kinderbetreuung dies gut beobachten und nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ursache hierfür können Unverträglichkeiten oder Allergien sein. Sie verleiden das Essen und verursachen unangenehme und immer ernstzunehmende Symptome. Die Bandbreite an Auslösern und an Beschwerden ist dabei vielfältig und die Symptome sind häufig unspezifisch. Bei Allergien und Unverträglichkeiten handelt es sich um ungewollte Reaktionen des Körpers auf Lebensmittel. Sie sollten fachlich – durch einen Arzt oder eine Ärztin – abgeklärt werden.

Lebensmittelunverträglichkeiten (auch Intoleranzen genannt) sind alle unerwünschten Reaktionen auf Nahrungsmittel. Hierunter fallen sowohl „echte“ Allergien (siehe unten) als auch Unverträglichkeiten, die aufgrund einer Verdauungsstörung auftreten. Sie verursachen meist Symptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit, Blähungen oder Durchfall. Bei einer Unverträglichkeit kann der Körper ein Lebensmittel nicht richtig verdauen. Das führt neben unangenehmen Symptomen auch dazu, dass Nährstoffe nicht richtig aufgenommen werden. 

Lebensmittelallergien sind eine starke Form der Unverträglichkeiten. Sie können mitunter ebenfalls Magen-Darm-Beschwerden verursachen. Oft zeigen sich jedoch zugleich Symptome wie Juckreiz, Ausschlag oder Atemnot. Das Immunsystem nimmt bei einer Allergie das im Lebensmittel enthaltene Eiweiß als toxisch wahr, bildet Abwehrstoffe und löst hierdurch eine allergische Reaktion aus.

Die häufigsten Lebensmittel(bestandteile), die Allergien auslösen – sogenannte Allergene – sind:

  1. glutenhaltige Getreidesorten (Weizen, Dinkel, Roggen, Gerste, Hafer)
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fische
  5. Soja
  6. Erdnüsse
  7. Milch
  8. Nüsse
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesam
  12. Schwefeldioxid
  13.  Lupinen (eine Hülsenfrüchtesorte) und
  14. Weichtiere (wie Muscheln oder andere Meeresfrüchte).

Aber auch weitere Lebensmittel können potenziell allergen sein. Umfängliche Informationen über mögliche Auslöser fasst der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) zusammen.

Zöliakie ist keine klassische Lebensmittelallergie, sondern eine Autoimmunerkrankung des Dünndarms gegenüber dem Klebereiweiß Gluten. Eine strikte glutenfreie Ernährung, also ohne Getreide, wie Weizen, Dinkel, Gerste und Roggen, ist hierbei notwendig. Hieraus resultierende Beschwerden betreffen nicht nur den Darm.

Was tun bei Verdacht auf eine Unverträglichkeit?

Zeigt ein Kind nach dem Essen Krankheitssymptome, sollten Sie dies aufmerksam beobachten. Ein Tagebuch des DAAB unterstützt dabei, indem man Symptome im Zusammenhang mit den Mahlzeiten erfasst. Dies kann dabei helfen, Lebensmittel zu identifizieren, die das Kind nicht verträgt. Um unangenehme Symptome und eine Unterversorgung mit Nährstoffen zu vermeiden und Schädigungen im Magen-Darm-Trakt zu verhindern, ist bei Verdacht auf eine Unverträglichkeit oder Allergie die laut Empfehlung des DAAB eine Abklärung mit dem Arzt oder der Ärztin erforderlich. Tipps zur Vorbereitung auf den Arztbesuch gibt es auf der Homepage des DAAB.

Potentiell allergene Stoffe nicht pauschal meiden

Ein pauschales Ausschließen eventuell allergen wirkender Lebensmittel ist nicht ratsam – ganz im Gegenteil. Für Kinder ohne Allergie stellen sie kein Risiko dar, und sie enthalten mitunter viele gesunde Nährstoffe. Informationen zu „Frei von“- Lebensmitteln liefert der Artikel Laktosefrei, glutenfrei – hilfreich oder bloß eine Werbestrategie?

Aversionen und Abneigungen sind von den Unverträglichkeiten abzugrenzen. Es ist phasenweise normal, dass ein Kind bestimmte Nahrungsmittel ablehnt. Das muss nicht unbedingt damit zusammenhängen, dass diese dem Kind Beschwerden bereiten. Sowohl Eltern als auch pädagogische Kräfte und Kindertagespflegepersonen müssen ein Auge darauf haben. Begleiten Sie das Kind während des Essens aufmerksam und ignorieren Sie dieses Verhalten wertfrei.

Ethische, kulturelle oder religiöse Gründe können ebenfalls dazu führen, dass ein Kind gewisse Lebensmittel nicht essen soll beziehungsweise darf. Auch diese Wünsche sollten in der Gemeinschaftsverpflegung berücksichtigt werden und gemeinsam mit den Eltern Lösungen gefunden werden.

Hinweise für Kindertagespflegpersonen und Kindertagesstätten

Damit Kinder, die bestimmte Lebensmittel nicht vertragen, in der Tagesbetreuung gut versorgt sind und mit Freude und Genuss essen können, ist bereits im Aufnahmegespräch ein Austausch mit den Eltern über etwaige Lebensmittelunverträglichkeiten essentiell. Eltern sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie im Fall einer Unverträglichkeit ein ärztliches Attest mit möglichst detaillierten Ernährungsanweisungen vorlegen. Da allergische Reaktionen auf Nahrungsmittel akut lebensbedrohlich sein können, muss zudem ein Notfallplan mit den Eltern abgestimmt werden. Weitere Informationen stellt der DAAB zur Verfügung.

Gute Hygienepraxis

Bei einigen Allergien und autoimmun bedingten Unverträglichkeiten, wie bei einer Zöliakie, können bereits kleinste Spuren des auslösenden Lebensmittels direkte Akutreaktionen oder langwierige Gesundheitsprobleme auslösen. Eine Berührung oder ein kurzer Kontakt reichen aus, dass Spuren übertragen werden: zum Beispiel, wenn Speisen mit dem gleichen Löffel umgerührt werden. Eine gute Hygienepraxis ist hier sehr wichtig und die strikte Trennung der Speisen bei der Zubereitung, Lagerung und Ausgabe ist unbedingt einzuhalten.

Um sich abzusichern, dass Kinder das Essen in der Betreuungseinrichtung vertragen und keine unerwünschten Symptome auftreten, sollten Sie genau dokumentieren, welche Zutaten für die Herstellung einer Mahlzeit eingesetzt werden. Das Aufzeichnen von Rezepturen ist hierbei hilfreich. Um Transparenz gegenüber den Eltern zu schaffen, müssen die häufigsten Allergene (siehe oben) zudem auf dem Speiseplan gekennzeichnet werden.

Das Landeszentrum für Ernährung (LErn) Baden-Württemberg bietet eine Allergen-Checkliste für Büffet-Speisen (PDF) an.

Praxistipps: Trotz Unverträglichkeiten ausgewogen und genussvoll versorgt in der Kindertagesbetreuung

  • Wenn ein Kind das angebotene Essen nicht verträgt, können Sie eine Alternative anbieten
  • Bieten Sie verschiedene Komponenten an. Dann kann das betroffene Kind hier auf den Teil der Mahlzeit, den es verträgt, zurückgreifen. Der Rest wird entsprechend verträglich ergänzt. 
  • Sollte beides organisatorisch nicht umsetzbar sein, stimmen Sie mit den Eltern ab, dass diese ihren Kindern eine zuhause vorbereitete Mahlzeit mitgeben.  
  • Achten Sie bei der Zubereitung und auch in der Essenssituation auf eine gute Hygienepraxis und eine strikte Trennung der Zubereitungsschritte, damit keine Spuren der allergenen Stoffe übergehen. 

Weiterführende Informationen

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.