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Verbraucherpolitisches Frühstück: Unser politischer Talk am Morgen

Stand:
Drei- bis viermal im Jahr laden wir morgens zum digitalen verbraucherpolitischen Frühstück zu einem aktuellen Thema.
Digitales Verbraucherpolitisches Frühstück: Teller mit Croissant und Frühstücksei, Kaffee, Orangensaft und ein Tablet-PC
Off

Beim Verbraucherpolitischen Frühstück greifen wir relevante Themen auf und bringen diese in die politische Diskussion. Wir wollen Anstöße geben, um die Lage für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.

Unsere Frühstücksgäste sind meist Mitglieder des Hessischen Landtags oder der Landesministerien, hessische Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Fachvertreterinnen und -vertreter unserer Mitgliedsverbände und unserer Kooperationspartner. Mit der Politik und mit Stakeholdern diskutieren wir Lösungswege.

Wir starten mit Impulsreferaten von ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die in das Thema einführen. Im Anschluss ist Raum für Diskussionen mit unseren Gästen und mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Den Termin für das nächste verbraucherpolitische Frühstück und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie rechtzeitig auf dieser Seite.

Das digitale verbraucherpolitische Frühstück findet in der Regel über Microsoft Teams statt. Nach Anmeldung senden wir Ihnen den Zugangslink rechtzeitig an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

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Das war bisher Thema bei unserem Verbraucherpolitischen Frühstück:

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Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
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Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.