Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Teilverkauf der eigenen Immobilie

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen spricht ein brisantes Thema an
Taschenrechner, Stift und Modell eines Hauses

Beim fünften verbraucherpolitischen Frühstück der Verbraucherzentrale Hessen diskutierte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, mit Expertinnen und Experten heute darüber, ob der Teilverkauf der eigenen Immobilie eine gute Möglichkeit ist, die Rente aufzubessern. „Wir stellen fest, dass die Situation in dieser Frage alles andere als zufriedenstellend ist“, resümiert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „So fehlt es beispielsweise an Mindeststandards für Produkte, die zum Teilverkauf von Immobilien dienen. Die Anbieter von solchen Produkten müssen verpflichtet werden, ihre Kunden vorvertraglich transparent über die tatsächlichen Kosten zu informieren.“ 

Off

Gudrun Römhild, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen und im Bereich Immobilienfinanzierung tätig, wies auf Probleme in der Altersvorsorge hin, die zu einem steigenden Interesse an Immobilienverzehrprodukten führt. Steigende Lebenshaltungskosten und sinkendes Rentenniveau führen bei Senioren zu einem erhöhen Liquiditätsbedarf. „Die Anbieter von ‚Teilverkaufsprodukten‘ verlangen hohe Nutzungsentgelte dafür, dass die Menschen weiter in ihrer Immobilie wohnen dürfen“, warnt Römhild.

Dr. Karolin Kirschenmann, ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, stellte kurz ihre Studie zur Umkehrhypothek vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, Umkehrhypotheken, mit denen man im Alter eine schuldenfreie Immobilie etwa zur Aufbesserung der Rente beleihen kann, haben sich in Deutschland bisher nicht durchgesetzt. „Eigentümer scheinen bei Entscheidungen rund um das Thema Immobilienverzehr emotional geleitet zu werden. Gleichzeitig offenbaren die Anbieter aufgrund der damit verbundenen Risiken eine große Zurückhaltung gegenüber Umkehrhypotheken“, sagt Dr. Karolin Kirschenmann.

Alexander Krolzik, Leiter der Abteilung Baufinanzierung der Verbraucherzentrale Hamburg, legte den Schwerpunkt seines Vortrags auf die Risiken des Teilverkaufs. Neben den hohen Kosten kritisierte er vor allem, dass beim Teilverkauf allein der Verbraucher das Wertentwicklungsrisiko der Immobilie trägt.

Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, brachte die Erwartungen an die Finanzinstitute auf den Punkt. Viele Liquiditätsprobleme im Alter lassen sich auch anders lösen, zum Beispiel mit tilgungsfreien Darlehen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber für die Festlegung von Mindeststandards für Immobilienverzehrprodukte. Es könne auch nicht sein, dass die Anbieter solcher Angebote ohne jede Aufsicht frei am Markt agieren, so Lawrence.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Jemand erklärt etwas, im Hintergrund schemenhaft sitzendes Publikum

Klage gegen Stromio: Das sind Ihre Vorteile

Lesen sie hier, welche Vorteile es haben kann, wenn Sie sich unserer Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH anschließen.