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Postbank-Chaos

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen spricht über verbraucherpolitische Folgen
Filiale der Postbank

Beim verbraucherpolitischen Frühstück der Verbraucherzentrale Hessen diskutierte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, heute mit Expertinnen und Experten über die Folgen des Postbank-Chaos im vergangenen Jahr. Im Fokus stand die Frage, ob der Ärger der Bankkunden über die Postbank, die zur Deutschen Bank gehört, ein Anlass für Veränderungen sein sollte. „Wir werden nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, resümiert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Probleme, denen die Bankkunden durch die IT-Umstellung der Deutschen Bank ausgesetzt waren, waren so erheblich, dass wir über die Konsequenzen diskutieren müssen. Vorstellbar sind insbesondere neue Verbraucherentschädigungsrechte.“ 

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Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, berichtete anhand der in 2023 bei der Verbraucherzentrale Hessen eingegangenen Beschwerden, was während des Postbankchaos geschah. Der fassungslose Ärger der Betroffenen, dass man sie in eine derart hilflose Situation geschickt hatte, wurde greifbar.

Entschädigungsansprüche bringen mehr Sicherheit für Bankkunden

Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, legte den Schwerpunkt seines Vortrags auf die Forderung nach einem gesetzlich zu verankernden Entschädigungsanspruch. Als Parallele sieht er die Rechte von Flugreisenden bei abgesagten Flügen. „Ein Bankkonto ist eine existenzielle Dienstleistung“, so Straub. Pauschale Entschädigungsrechte würden Anbieter disziplinieren.

Eine nicht-repräsentative Abfrage unter den Teilnehmenden beim verbraucherpolitischen Frühstück ergab, dass die Mehrheit einen Schadensersatz von 75 bis 150 Euro pro Tag für angemessen hält, wenn das Konto nicht nutzbar ist.

„Einen Betrag von 75 bis 100 Euro für jeden Tag, an dem das Konto nicht nutzbar ist, halten auch wir aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes für angemessen. Banken brauchen offenbar einen Anreiz dafür, ihre Software solide aufzustellen“, sagt Philipp Wendt.

Hintergrund

Die Deutsche Bank AG konnte die erheblichen Probleme durch die IT-Umstellung bei der „Postbank – Niederlassung der Deutschen Bank AG“ nicht wie zugesagt zum Jahresende 2023 lösen. Im Laufe des Jahres 2023 waren Kundinnen und Kunden der Postbank erheblichen Leistungseinschränkungen ausgesetzt. Betroffene konnten nicht auf ihre Konten zugreifen, Konten waren gesperrt oder Lastschriften wurden nicht mehr eingelöst, die Verwaltung von Pfändungsschutzkonten schlug fehl. Auch die BaFin hatte sich eingeschaltet und einen Sonderbeauftragten bestellt, der überwachen soll, dass die Bank die Einschränkungen im Kundenservice beseitigt. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Nachweis ihrer Schäden schwer. Der massive Ärger, akute Geldnot und die damit verbundene Scham sowie die vertane Lebenszeit wird den Betroffenen nach deutschem Recht nicht ersetzt.

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