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Wir klagen für Sie!

Eine Skulptur der Justitia auf einem Tisch, im Hintergrund der Hammer des Gerichts
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Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit unserer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen.

Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen.

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Aktuelles zum Stand der Musterfeststellungsklage: Das Oberlandesgericht Hamm hat am 17. April 2025, 10 Uhr einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Betroffene, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchten, um vom Ausgang des Verfahrens zu profitieren, können sich noch bis zum Ablauf des 16. April 2025 in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, bitten wir um Bezifferung der Schadenshöhe für mögliche Vergleichsverhandlungen. Nutzen Sie dazu gerne unser Rechentool. Bitte senden Sie die Schadenshöhe unter Angabe Ihrer Stromio-Vertragsdaten bis spätestens 14. April 2025 an mfk@verbraucherzentrale-hessen.de. Über unseren Newsletter halten wir Sie informiert. >> Zur Newsletter-Anmeldung