Wenn rechtzeitig mindestens 50 Einträge im Klageregister vorliegen, findet bei Gericht eine mündliche Verhandlung statt. Dort werden die juristischen Fragen geklärt. Anschließend kommt es entweder zu einem Vergleich oder zu einem Urteil. Der Vergleich hat den Vorteil, dass Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen. Denn gegen ein Urteil kann noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, hier die Revision.
Individuelle Ansprüche auf Schadensersatz können dann im Anschluss leichter durchgesetzt werden, weil nur noch die Höhe des Anspruchs begründet werden muss.
Normalerweise werden Gerichtsverfahren in Deutschland einzeln geführt: Frau X klagt gegen Unternehmen Z. Ein Urteil gilt dann allerdings nur für Frau X. Herr Y muss möglicherweise selbst noch vor Gericht ziehen, um seine Rechte geltend zu machen. Mit der Musterfeststellungsklage lassen sich verschiedene gleiche Fälle zusammenfassen. Frau X und Herr Y können sich dann gemeinsam mit anderen an der Klage beteiligen. Das Kostenrisiko übernimmt der Verband, hier die Verbraucherzentrale Hessen.
Für die Musterfeststellungsklage gegen Stromio haben wir zahlreiche Einzelfälle gesammelt. Eine Auswahl davon haben wir in einer ausführlichen Klageschrift dem zuständigen Gericht geschildert. Das Gericht prüft dann einige formelle Dinge, darunter, ob es genügend gleiche Fälle gibt. Es stellt die Klage an die Stromio GmbH zu und veranlasst 14 Tage nach Zustellung der Musterfeststellungsklage deren öffentliche Bekanntmachung im Klageregister.
Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Dort können sich über ein Formular alle Verbraucherinnen und Verbraucher aus ganz Deutschland eintragen, die von den Zielen der Klage profitieren möchten.
Wichtig: Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen an uns!
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen zusenden, bedeutet das nicht, dass Sie ins Klageregister eingetragen werden. Sie können sich nur selbst ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen, sobald dieses eröffnet ist.
Sie sollten aber jetzt schon die Dokumentation Ihres finanziellen Schadens vornehmen. Wie das geht, lesen Sie im Artikel "Das brauchen Sie für Ihre Schadensersatzansprüche".
Das schriftliche Vorverfahren ist abgeschlossen. Der ursprünglich für die mündliche Verhandlung angesetzte Termin (27.5.2024) wurde nun vom Gericht verschoben, ein neuer Termin liegt noch nicht vor. Betroffene Verbraucher haben somit weiterhin die Möglichkeit, sich ins Klageregister einzutragen. Wir informieren Betroffene rechtzeitig über die Medien, unsere Homepage und via Newsletter über einen neuen Termin.