Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Klage gegen Stromio: Das brauchen Sie für Ihre Schadensersatzansprüche

Stand:
Sie wollen sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen und Ihre Schadensersatzansprüche gelten machen? Mit unserer Checkliste können Sie prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihren Fall zu dokumentieren.
Jemand sortiert und stapelt zusammengeheftete Unterlagen
Off

Wenn Sie sich an unserer Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen und wenn wir die Klage gewinnen, können Sie im Anschluss daran Ihren individuellen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dabei können Sie grundsätzlich auf die Urteilsgründe Bezug nehmen. Die Höhe des Schadensersatzes müssen Sie jedoch individuell nachweisen.

Wichtig: Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen an uns!

Wenn Sie uns Ihre Unterlagen zusenden, bedeutet das nicht, dass Sie ins Klageregister eingetragen werden. Sie können sich nur selbst ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Mehr zum Ablauf der Musterfeststellungsklage können Sie in diesem Artikel lesen: Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte 

Hier finden Sie eine Checkliste von Unterlagen, die Sie jetzt schon zusammenstellen sollten, damit es später für Sie leichter ist, den Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Sie werden dafür folgende Unterlagen benötigen:

  • Lieferbestätigung und Vertragsunterlagen von Stromio, in denen die Tarifkonditionen stehen
  • Kündigung von Stromio
  • Tarifkonditionen in der Ersatzversorgung (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen, Preisblatt)
  • Wenn Sie in die Grundversorgung gewechselt sind: die Tarifkonditionen in der Grundversorgung (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen, Preisblatt)
  • Wenn Sie einen günstigeren Vertrag als die Grundversorgung gefunden haben und zu einem anderen Anbieter gewechselt sind: die Tarifkonditionen des neuen Sondervertrages (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen)
  • Dokumentation Ihrer Stromzählerstände mit Datum (zum Beispiel als Foto)
    • bei Beginn und Ende der Ersatzbelieferung oder am letzten Tag der ursprünglich mit Stromio vereinbarten Vertragslaufzeit
    • bei Verbleib in der Grundversorgung: vom Beginn der Belieferung und am letzten Tag der ursprünglich mit Stromio vereinbarten Vertragslaufzeit
    • bei einem Anbieterwechsel in einen Sondervertrag: bei Beginn der Belieferung durch den neuen Anbieter und am letzten Tag der ursprünglich mit Stomio vereinbarten Vertragslaufzeit
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Kündigungen laufender Verträge durch Stromio sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.