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Unter Strom: Wir klagen gegen Stromio

Stand:
Die Verbraucherzentrale Hessen startet ihre erste Musterfeststellungsklage. Es geht um rückwirkende Kündigungen durch das Unternehmen Stromio. Kai spricht mit der Leiterin der Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, über die Details der Klage.
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Ende 2021 beendet die Stromio GmbH plötzlich unzählige Stromlieferverträge. Davon unterrichtet Stromio seine Kundschaft sogar nur rückwirkend. Die Verbraucherzentrale Hessen hält ein solches Vorgehen für rechtswidrig. Mit unserer Musterfeststellungsklage (MFK) wollen wir unsere Ansicht gerichtlich bestätigen lassen. Das soll euch dabei helfen, Schadensersatz von Stromio zu erhalten.

Denn Verträge sind nun einmal einzuhalten. Das hätte euch Stromio und jedes andere Unternehmen sicher auch gesagt, wenn ihr vor Ende der Laufzeit einfach spontan kündigen würdet. Daran ändern auch „Preisexplosionen“ nichts, auf die sich Stromio berief. Wir fanden: So geht’s nicht. Nach intensiver Prüfung starten wir nun mit unserer ersten Musterfeststellungsklage.

Für diesen besonderen Anlass hat Kai im Podcast Kerstin Wolf zu Gast. Sie ist Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Hessen und leitet die Rechtsdurchsetzung. Sie hat also bei dieser Musterfeststellungsklage die Fäden in der Hand und darf uns ein paar der zahlreichen Fragen beantworten, die sich nun stellen.


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören: 


 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.