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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher informieren uns, wenn Anbieter sich unseriös verhalten. Jede dieser Meldungen ist wichtig, denn häufig nutzen unseriöse Anbieter Gesetzeslücken aus.

Dank dieser Beschwerden können wir uns auf Landes- und Bundesebene für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes einsetzen. Wer sich getäuscht, betrogen oder unfair behandelt fühlt, kann hier seinen Ärger loswerden. 

Wenn Sie Beratung in Ihrem individuellen Fall brauchen, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. Sie erreichen sie entweder telefonisch über unsere Beratungstelefone oder persönlich in unseren Beratungsstellen.

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen im Rahmen unserer Marktbeobachtung eine Telefonnummer an.
Sie können uns hier gerne den genauen Namen eines Anbieters, Unternehmens oder Produkts nennen.
Bitte laden Sie Dokumente hoch, die zur Bearbeitung Ihres Hinweises hilfreich oder notwendig sind (beispielsweise Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen). Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie per E-Mail. Erlaubt sind bis zu 3 Dateien, maximale Gesamtgröße: 10 MB. Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, PNG, PDF
Maximal 3 Dateien möglich.
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Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

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Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.