Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Beratung per E-Mail endet zum 24.12.2024

Stand:
Nutzen Sie unsere Videoberatung, die Beratung am Telefon oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.
Junges Paar zu Hause am Laptop mit Unterlagen
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Die E-Mail-Beratung der Verbraucherzentrale Hessen endet zum 24.12.2024. Anfragen, die bis zum 23.12.2024 eingehen, werden wie gewohnt bearbeitet. Beachten Sie jedoch bitte unsere Betriebsferien vom 24.12.2024 bis zum 31.12.2024.

Für bereits laufende E-Mail-Beratungen erreichen Sie das Portal bis zum Abschluss Ihrer Beratung.  

Hier geht es zur E-Mail-Beratung

Gerne beraten wir Sie per Telefon, Video oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.

Vereinbaren Sie dazu einen Termin

  • telefonisch bei unserem Verbraucherservice für alle Beratungsstellen (069 972010-900, Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 10 Uhr bis 15 Uhr)
  • oder nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Eine Übersicht unserer Beratungsthemen finden Sie hier. Bei Fragen helfen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Verbraucherservice gerne weiter.

Zu einigen Themen erhalten Sie an unseren kostenfreien Hotlines schnell und ohne Termin erste Informationen.

 

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.