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Beratung per E-Mail endet zum 24.12.2024

Stand:
Nutzen Sie stattdessen unsere Videoberatung, die Beratung am Telefon oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.
Junges Paar zu Hause am Laptop mit Unterlagen
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Die Beratung per E-Mail wurde zum 24.12.2024 zugunsten der effizienteren Beratung per Video oder Telefon eingestellt. 

Für bereits laufende E-Mail-Beratungen erreichen Sie das Portal bis zum Abschluss Ihrer Beratung.  

Hier geht es zur E-Mail-Beratung

Gerne beraten wir Sie per Telefon, Video oder vor Ort in unseren Beratungsstellen.

Vereinbaren Sie dazu einen Termin

  • telefonisch bei unserem Verbraucherservice für alle Beratungsstellen (069 972010-900, Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 10 Uhr bis 15 Uhr)
  • oder nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Eine Übersicht unserer Beratungsthemen finden Sie hier. Bei Fragen helfen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Verbraucherservice gerne weiter.

Zu einigen Themen erhalten Sie an unseren kostenfreien Hotlines schnell und ohne Termin erste Informationen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.