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Telefonische Beratung und Videoberatung

Wir beraten Sie auch telefonisch oder per Video. Vereinbaren Sie einen Termin für die persönliche Beratung mit unseren Expertinnen und Experten.
Videoberatung: Ein Mann sitzt mit Laptop und Headset an einem Tisch und macht Notizen

Ist der Weg zur nächsten Beratungsstelle zu weit oder Ihre Zeit zu knapp? Kein Problem. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie auch am Telefon oder per Video.  

Buchen Sie Ihren Termin selbst über unsere Online-Terminbuchung. Oder kontaktieren Sie unseren Verbraucherservice unter 069 972010-900, um einen Termin zu vereinbaren.

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So funktioniert die Beratung am Telefon oder per Video

  • Wenn Sie schon einen Termin vereinbart haben, rufen wir Sie zur vereinbarten Zeit an und führen die Beratung telefonisch durch.
  • Für die Videoberatung klicken Sie zum vereinbarten Zeitpunkt auf den Link zum Videochat, den wir Ihnen mit der Terminbestätigung zusenden. Ihre Beraterin oder Ihr Berater loggt sich ebenfalls erst zur vereinbarten Uhrzeit dort ein.

Bitte beachten Sie: Der Ihnen übersandte Link zum Video-Beratungsgespräch lässt sich nicht parallel von mehreren Geräten aus aufrufen. Wenn Sie möchten, dass weitere Personen am Termin teilnehmen, müssen sich diese Personen am selben Gerät wie Sie aufhalten.

Dokumente hochladen

  • Bitte laden Sie vor der Beratung alle wichtigen Dokumente zu Ihrem Anliegen hoch. Hierfür steht Ihnen unsere Digitale Beratungsakte zur Verfügung. Nach der Terminbuchung erhalten Sie von uns eine separate Mail, mit der Sie sich bei der Digitalen Beratungsakte registrieren können. Nach der Registrierung können Sie Ihre Dokumente sicher und datenschutzkonform hochladen. 

    Sie haben Fragen zur Registrierung oder zum Upload Ihrer Dokumente? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Registrierungsprozesses beziehungsweise der Dokumentenupload abläuft. Klicken Sie dazu auf den hier verlinkten Seiten jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen. Demo-Video zum Registrierungsprozess | Demo-Video zum Dokumentenupload [externe Links]. 

    Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Digitale Beratungsakte haben wir für Sie zusammengestellt: FAQ - Fragen und Antworten zur Digitalen Beratungsakte

Videoberatung: Damit die Technik klappt

  • Ihr Gerät sollte über einen aktuellen Browser (am besten Chrome oder Firefox) verfügen.
  • Für den Verbindungsaufbau und eine dauerhaft gute Verbindungsqualität während des Beratungsgesprächs benötigen Sie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite, eine Webcam für die Zwei-Wege Videokommunikation und ein Headset oder Kopfhörer mit Mikrofon.
  • Die Videoberatung ist auch über Smartphone oder Tablet möglich. 
  • Mit dem Technik-Check [externer Link zur Beratungsplattform] können Sie vorab kontrollieren, ob Ihr Endgerät die Systemanforderung erfüllt. Idealerweise führen Sie den Check unter ähnlichen Voraussetzungen durch wie bei Ihrem tatsächlichen Termin. Sind zum Beispiel zum Zeitpunkt Ihres Beratungstermins mehrere Mitglieder Ihres Haushalts gleichzeitig online, kann dies die Verbindungsqualität erheblich beeinträchtigen.

Wenn Sie Ihren Beratungstermin stornieren müssen 

  • Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte. In Ihrer Terminbestätigungsmail finden Sie den Link, mit dem Sie den Termin wieder freigeben können. Andere Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf einen Beratungstermin warten, freuen sich darüber. 

Bezahlung

  • Die Beratung bezahlen Sie per Lastschrift oder Überweisung. Es gelten die für die einzelnen Beratungen ausgewiesenen Preise, die Sie hier in unserer Übersicht finden. Der Preis der Beratung wird Ihnen vor Buchung des Termins angezeigt und mit der Terminbestätigung nochmals mitgeteilt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.