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Telefonische Beratung und Videoberatung

Wir beraten Sie auch telefonisch oder per Video. Vereinbaren Sie einen Termin für die persönliche Beratung mit unseren Expertinnen und Experten.
Videoberatung: Ein Mann sitzt mit Laptop und Headset an einem Tisch und macht Notizen

Ist der Weg zur nächsten Beratungsstelle zu weit oder Ihre Zeit zu knapp? Kein Problem. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie auch am Telefon oder per Video.  

Buchen Sie Ihren Termin selbst über unsere Online-Terminbuchung. Oder kontaktieren Sie unseren Verbraucherservice unter 069 972010-900, um einen Termin zu vereinbaren.

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So funktioniert die Beratung am Telefon oder per Video

  • Wenn Sie schon einen Termin vereinbart haben, rufen wir Sie zur vereinbarten Zeit an und führen die Beratung telefonisch durch.
  • Für die Videoberatung klicken Sie zum vereinbarten Zeitpunkt auf den Link zum Videochat, den wir Ihnen mit der Terminbestätigung zusenden. Ihre Beraterin oder Ihr Berater loggt sich ebenfalls erst zur vereinbarten Uhrzeit dort ein.

Bitte beachten Sie: Der Ihnen übersandte Link zum Video-Beratungsgespräch lässt sich nicht parallel von mehreren Geräten aus aufrufen. Wenn Sie möchten, dass weitere Personen am Termin teilnehmen, müssen sich diese Personen am selben Gerät wie Sie aufhalten.

Dokumente hochladen

  • Bitte laden Sie vor der Beratung alle wichtigen Dokumente zu Ihrem Anliegen hoch. Hierfür steht Ihnen unsere Digitale Beratungsakte zur Verfügung. Nach der Terminbuchung erhalten Sie von uns eine separate Mail, mit der Sie sich bei der Digitalen Beratungsakte registrieren können. Nach der Registrierung können Sie Ihre Dokumente sicher und datenschutzkonform hochladen. 

    Sie haben Fragen zur Registrierung oder zum Upload Ihrer Dokumente? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Registrierungsprozesses beziehungsweise der Dokumentenupload abläuft. Klicken Sie dazu auf den hier verlinkten Seiten jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen. Demo-Video zum Registrierungsprozess | Demo-Video zum Dokumentenupload [externe Links]. 

    Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Digitale Beratungsakte haben wir für Sie zusammengestellt: FAQ - Fragen und Antworten zur Digitalen Beratungsakte

Videoberatung: Damit die Technik klappt

  • Ihr Gerät sollte über einen aktuellen Browser (am besten Chrome oder Firefox) verfügen.
  • Für den Verbindungsaufbau und eine dauerhaft gute Verbindungsqualität während des Beratungsgesprächs benötigen Sie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite, eine Webcam für die Zwei-Wege Videokommunikation und ein Headset oder Kopfhörer mit Mikrofon.
  • Die Videoberatung ist auch über Smartphone oder Tablet möglich. 
  • Mit dem Technik-Check [externer Link zur Beratungsplattform] können Sie vorab kontrollieren, ob Ihr Endgerät die Systemanforderung erfüllt. Idealerweise führen Sie den Check unter ähnlichen Voraussetzungen durch wie bei Ihrem tatsächlichen Termin. Sind zum Beispiel zum Zeitpunkt Ihres Beratungstermins mehrere Mitglieder Ihres Haushalts gleichzeitig online, kann dies die Verbindungsqualität erheblich beeinträchtigen.

Wenn Sie Ihren Beratungstermin stornieren müssen 

  • Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte. In Ihrer Terminbestätigungsmail finden Sie den Link, mit dem Sie den Termin wieder freigeben können. Andere Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf einen Beratungstermin warten, freuen sich darüber. 

Bezahlung

  • Die Beratung bezahlen Sie per Lastschrift oder Überweisung. Es gelten die für die einzelnen Beratungen ausgewiesenen Preise, die Sie hier in unserer Übersicht finden. Der Preis der Beratung wird Ihnen vor Buchung des Termins angezeigt und mit der Terminbestätigung nochmals mitgeteilt.
Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.