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FAQ - Fragen und Antworten zur Digitalen Beratungsakte

Stand:
Wenn Sie einen Beratungstermin buchen, legen wir zu Ihrem Anliegen eine Digitale Beratungsakte an, damit die Beratung optimal vorbereitet und begleitet werden kann. Die wichtigsten Fragen hierzu haben wir zusammengefasst.

Im Rahmen unserer Beratungen nutzen wir zur Bereitstellung von Dokumenten die Digitale Beratungsakte. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

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Was ist die Digitale Beratungsakte und wofür ist sie erforderlich?

Die Digitale Beratungsakte ist eine Software-Anwendung, in der alle Daten und Dokumente zu Ihrem Beratungstermin gebündelt werden. Die Digitale Beratungsakte ermöglicht es zudem, den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Ihnen und der Verbraucherzentrale Hessen datenschutzkonform zu realisieren. Selbstverständlich geben wir diese Dokumente oder Informationen nicht weiter. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.

Welche Vorteile hat die Digitale Beratungsakte für mich?

Mit der Digitalen Beratungsakte haben Sie selbst Zugriff auf alle Dokumente zu Ihrem Beratungstermin. Sie können prüfen, welche Dokumente Sie zur Beratung hochgeladen haben. Dokumente, die die Beraterin/der Berater Ihnen zur Verfügung stellen möchte, können Sie ebenfalls über die Digitale Beratungsakte einsehen und herunterladen.

Ich habe eine E-Mail mit der Aufforderung erhalten, mich in der Digitalen Beratungsakte zu registrieren. Was muss ich tun?

Bitte folgen Sie dem Link in der Nachricht, die Sie erhalten haben. Registrieren sich dort mit der E-Mail-Adresse, die Sie auch bei Ihrer Terminbuchung angegeben haben, und mit dem in der E-Mail-Nachricht angegebenen Einmal-Passwort.

Über folgenden Link können Sie Schritt für Schritt sehen, wie der Registrierungsprozesses abläuft. Klicken Sie dazu auf der hier verlinkten Seite jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen: https://discover.easy-software.com/demo/cm4v33s4o0653vlry9c0e03az

Ich habe ein Problem mit der Registrierung. Woran kann das liegen und was kann ich tun?

Kurze Zeit nach Terminbuchung erhalten Sie eine separate E-Mail mit den Login-Informationen zur Digitalen Beratungsakte. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Registrierung dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, die Sie auch bei der Terminbuchung angegeben haben. Diese E-Mail-Adresse ist gleichzeitig Ihr Benutzername in der Digitalen Beratungsakte. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie das Einmal-Passwort korrekt kopieren und nicht versehentlich ein Leerzeichen mitkopieren.
 

Ich möchte Dokumente hochladen. Wie geht das?

Sie können Dokumente in gängigen Dateiformaten (jpeg, jpg, png, pdf, Excel- oder Word-Datei) in die Digitale Beratungsakte hochladen. Wie genau das geht, können Sie über folgenden Link in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung ansehen. Klicken Sie dazu auf der hier verlinkten Seite jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen: https://discover.easy-software.com/demo/cm5gu29ke0bur5ubaqhfx1izc

Ich habe eine Benachrichtigung erhalten, dass Unterlagen zu meinem Termin für mich vorliegen. Was bedeutet das?

Auch Ihre Beraterin/Ihr Berater kann mit der Digitalen Beratungsakte Dokumente für Sie bereitstellen. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in der Digitalen Beratungsakte ein. Dann haben Sie Zugriff auf diese Dokumente.

Meine Beratung ist abgeschlossen. Ich habe aber noch eine Frage oder möchte etwas hochladen. Ist das möglich?

Nachdem die Beratung abgeschlossen ist, können Sie keine Dokumente mehr hochladen. Sofern Sie nochmals eine Beratung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin online oder setzen Sie sich mit unserem Verbraucherservice unter 069 972010-900 in Verbindung.

Wo kann ich mich detailliert zum Thema Datenschutz bei der Digitalen Beratungsakte informieren?

Wir wir Ihre Daten im Rahmen der Digitalen Beratungsakte nutzen, können Sie ausführlich in unseren Datenschutzhinweisen lesen.   

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.