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Frau zuhaus am Telefon

Zum Thema Verbraucherrecht, steigende Energiepreise, Schulden und Insolvenz, Energieschulden sowie zur Energie-Einsparberatungen erhalten Sie telefonisch schnell und ohne Termin erste Informationen zu Ihren Fragen.

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Wichtiges zur Erstberatungs-Hotline Verbraucherrecht

Sie haben Ware bestellt, die kaputt bei Ihnen angekommen ist? Sie möchten den an der Haustür abgeschlossenen Vertrag rückgängig machen? Sie sollen für etwas bezahlen, was sie nie bestellt haben? Da es sich um einen kleineren Betrag handelt, fragen Sie sich, ob es lohnt, sich zu wehren?

Unsere Beratungskräfte geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falles. Wir besprechen mit Ihnen, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich verhalten können.

Wir bitten um Verständnis, dass eine verbindliche Rechtsauskunft an der Erstberatungs-Hotline nicht möglich ist. Für eine ausführliche Rechtsberatung (per Telefon, Video oder vor Ort) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Beratungstermin. Im Rahmen dieser Rechtsberatung ist auch eine Prüfung von Unterlagen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung kostenpflichtig ist.

An wen richtet sich das Angebot?

Wenn Sie in Hessen wohnen und allgemeine verbraucherrechtliche Fragen haben, können Sie sich an uns wenden. Zum Verbraucherrecht gehören zum Beispiel:

  • Reiserecht
  • Verträge, die im Laden, an der Haustür, über Telefon und über Internet abgeschlossen wurden
  • Kaffeefahrten und Gewinnspiele
  • Ärger mit Notdiensten (Schlüsseldiensten, Rohreinigung, Schädlingsbekämpfung)

Sie wohnen nicht in Hessen? In allen 16 Bundesländern gibt es Verbraucherzentralen. Eine Übersicht finden Sie hier: www.verbraucherzentrale.de 

Die kostenfreie Erstberatungs-Hotline Verbraucherrecht erreichen Sie unter der Rufnummer
069 97 19 40 240 (Montag: 10 bis 17 Uhr, Dienstag: 10 bis 14 Uhr, Mittwoch und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr)

Für welche Fälle ist die kostenfreie Erstberatungs-Hotline geeignet?

Die Hotline ist geeignet für einfache Fälle, die wir in einem einmaligen Beratungsgespräch innerhalb von 10 Minuten beurteilen können, ohne Ihre Unterlagen zu sichten. Für umfassendere Beratungen und komplexere Fragestellungen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen hierzu gerne Auskunft.  

Für welche Fälle brauche ich einen Beratungstermin?

Immer dann, wenn Unterlagen gesichtet werden müssen oder wenn Ihr Fall in 10 Minuten nicht zu lösen ist, wird Ihre Beraterin oder Ihr Berater Sie bitten, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort nehmen wir uns dann ausreichend Zeit für Ihren Fall. Diese Beratungen sind kostenpflichtig. Warum das so ist, können Sie in den "Häufig gestellten Fragen rund um unsere Beratung" lesen. 

Gibt es Themen, die für die Erstberatungs-Hotline Verbraucherrecht nicht geeignet sind?

Wenn sie Fragen zu Gesundheit und Pflege, Finanzierung, Versicherungsverträgen, Schadensfällen oder bei Ärger mit Ihrem Telekommunikationsanbieter haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.

Was ist, wenn ich bereits eine Anwältin oder einen Anwalt eingeschaltet habe?

Wenn Sie bereits mit einem Anwalt oder einer Anwältin im Kontakt sind, kann die Verbraucherzentrale Sie nicht beraten.

Wie ausführlich ist ein Gespräch an der Erstberatungs-Hotline?

Wir versuchen, innerhalb von etwa 10 Minuten Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen Lösungen für Ihre Probleme an die Hand zu geben. Wenn Sie komplexere Fragestellungen haben oder wir Ihre Unterlagen sichten müssen, wird Ihre Beraterin oder Ihr Berater Sie bitten, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort nehmen wir uns dann ausreichend Zeit für Ihren Fall. Diese Beratungen sind kostenpflichtig.

Erstberatungs-Hotline Verbraucherrecht: 069 97 19 40 240
Montag: 10 Uhr bis 17 Uhr, Dienstag: 10 Uhr bis 14 Uhr, Mittwoch und Donnerstag: 14 Uhr bis 17 Uhr


Energiepreise

Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag, zu Preisen und allgemeinen Fragen rund um das Thema Energierechnungen? Soweit eine Beurteilung ohne Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich ist, beantworten wir Ihre Fragen an dieser Hotline. Wenn wir Ihre Unterlagen überprüfen müssen, ist eine kostenpflichtige Beratung erforderlich.

Energiepreise: 069 97 19 40 247
Montag: 10 bis 14 Uhr


Energieschulden

Sie haben eine hohe Nachzahlungsforderung Ihres Energieanbieters erhalten oder Probleme mit der Zahlung von Abschlägen? Ihre Abrechnung ist fehlerhaft oder eine Energiesperre droht? Rufen Sie uns an! Mehr zu unserem Angebot "Hessen bekämpft Energiesperren"

Beratung bei Energieschulden: 069 971 940 190
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 17 Uhr


Energie-Einsparberatung

Welche Fenster sind die Richtigen? Wie dick muss die Dämmung sein? Ist mein Energieverbrauch normal? Welche Investitionen sind für mich sinnvoll und welche Förderprogramme für Sanierungen gibt es? Wir haben die passende Beratung für alle Fragen rund um das Thema effiziente Energienutzung und erneuerbare Energien. Lassen Sie sich von uns beraten! Unsere Energieberaterinnen und Energieberater helfen Ihnen gern weiter.

Energie-Einsparberatung: 0800 809 802 400
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunkteilnehmer)
Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr, Freitag: 8 Uhr bis 16 Uhr

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!