Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen verabschiedete auf ihrer Versammlung am 04. Dezember 2024 einstimmig eine Resolution, mit der sie die Abgeordneten des Hessischen Landtags auffordert, die geplante Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen abzuwenden.
Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen sieht einen gravierenden politischen Fehler darin, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 erhebliche Kürzungen bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale vornehmen möchte. Aus Sicht der Mitgliedsverbände der Verbraucherzentrale wird dies der großen Bedeutung der Arbeit der Verbraucherzentrale für die Menschen in Hessen nicht gerecht. Die Kürzung der institutionellen Mittel widerspricht dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner, den Verbraucherschutz und die Verbraucherberatung zu stärken und dem Ziel des Haushaltsentwurfs, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu investieren. In der Kürzung der institutionellen Förderung ohne vorherige Ankündigung sieht die Mitgliederversammlung einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen
- fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Hessischen Landtags auf, langfristig eine ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale sicherzustellen und dabei auch die durch den Tarifvertrag des Landes Hessen gestiegenen Personalkosten auszugleichen. Unabdingbar ist, die im Haushaltsentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen zurückzunehmen.
- erwartet, dass das Land Hessen dabei den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachtet,
- erinnert daran, dass die Verbraucherzentrale Hessen während der Pandemie und während der Energiepreiskrise Beachtliches für die Menschen in Hessen geleistet hat. In der Pandemie haben sich die Beratungszahlen wegen der großen Unsicherheit sprunghaft um bis zu 70 Prozent erhöht. In der Energiekrise hat das Team der Verbraucherzentrale die vielen Menschen, die zum Teil nicht wussten, wie sie Ihre Energiekosten bezahlen sollten, mit hohem Einsatz über kostenfreie Beratungshotlines unterstützt. Damals wie heute trägt die Verbraucherzentrale erheblich zum sozialen Frieden und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.
„Eine Kürzung der als institutionelle Förderung zugesagten Mittel wird eine erhebliche Reduzierung der für die Menschen in Hessen so wichtigen Leistungen der Verbraucherzentrale zur Folge haben“, erläutert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen diesen Schritt der Mitgliederversammlung. „Wir fordern dringend, dass der Landtag diese Fehlentscheidung der Landesregierung korrigiert“, so Wendt weiter.
Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs für das Land Hessen findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, im Hessischen Landtag statt.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale Hessen wird institutionell gefördert aus Mitteln des Landes Hessen. Zuletzt wurde diese Förderung ab 2023 um 600.000 Euro erhöht. In 2024 beträgt die institutionelle Förderung rund 3.400.000 Euro. Die zusätzlichen Mittel wurden bereitgestellt aus dem Programm „Hessen steht zusammen“, das unter anderem die Folgen der Energiepreiskrise abmildern sollte.
Die Verbraucherzentrale Hessen hat vor wenigen Tagen erfahren, dass diese Mittel „auslaufen“ und der Verbraucherzentrale Hessen in Zukunft 600.000 Euro weniger zur Verfügung stehen sollen. Doch diese Mittel wurden der Verbraucherzentrale nicht als Sonder- oder befristete Projektzahlung zugewendet. Vielmehr wurde ausdrücklich die institutionelle Zuwendung erhöht. Die Verbraucherzentrale konnte daher auf die Langfristigkeit der Erhöhung der Förderung vertrauen. Sie hat dementsprechend mit unbefristeten Arbeitsverträgen in dringend benötigtes Personal für die Verbraucherberatung und für die Erweiterung der Kompetenzen im Energierecht investiert.
Bereits wegen der allgemeinen Kostensteigerungen unter anderem wegen des Tarifvertrags des Landes Hessen kann die Verbraucherzentrale Hessen derzeit sechs der genehmigten Planstellen nicht besetzen.