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Resolution der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen

Stand:
Kürzungen bei der Verbraucherzentrale Hessen

Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen sieht einen gravierenden politischen Fehler darin, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 erhebliche Kürzungen bei der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale vorsieht. Aus Sicht der Mitgliedsverbände der Verbraucherzentrale wird dies der großen Bedeutung der Arbeit der Verbraucherzentrale für die Menschen in Hessen nicht gerecht. Die Kürzung der institutionellen Mittel widerspricht dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner, den Verbraucherschutz und die Verbraucherberatung zu stärken und dem Ziel des Haushaltsentwurfs, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu investieren. In der Kürzung der institutionellen Förderung ohne vorherige Ankündigung sieht die Mitgliederversammlung einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

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Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Hessischen Landtags auf, langfristig eine ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale sicherzustellen und dabei auch die durch den Tarifvertrag des Landes Hessen gestiegenen Personalkosten auszugleichen. 

Unabdingbar ist, die im Haushaltsentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für die Verbraucherzentrale Hessen zurückzunehmen.

Im Einzelnen:

Die Verbraucherzentrale Hessen wird institutionell gefördert aus Mitteln des Landes Hessen. Zuletzt wurde diese Förderung ab 2023 um 600.000 Euro erhöht. In 2024 beträgt die institutionelle Förderung rund 3.400.000 Euro. Die zusätzlichen Mittel wurden bereitgestellt aus dem Programm „Hessen steht zusammen“, das unter anderem die Folgen der Energiepreiskrise abmildern sollte. 

Die Verbraucherzentrale Hessen hat nun erfahren, dass diese Mittel „auslaufen“ und der Verbraucherzentrale Hessen in Zukunft 600.000 Euro weniger zur Verfügung stehen sollen. Doch diese Mittel wurden der Verbraucherzentrale nicht als Sonder- oder befristete Projektzahlung zugewendet. Vielmehr wurde ausdrücklich die institutionelle Zuwendung erhöht. Die Verbraucherzentrale konnte daher auf die Langfristigkeit der Erhöhung der Förderung vertrauen. Sie hat dementsprechend in dringend benötigtes Personal für die Verbraucherberatung und für die Erweiterung der Kompetenzen im Energierecht investiert. Diese unbefristet beschäftigten Menschen kann die Verbraucherzentrale nicht einfach entlassen. 

Bereits wegen der allgemeinen Kostensteigerungen unter anderem wegen der Anpassung des Tarifvertrags des Landes Hessen kann die Verbraucherzentrale Hessen derzeit sechs der genehmigten Planstellen nicht besetzen. Eine Kürzung der als institutionelle Förderung zugesagten Mittel hat Entlassungen und damit die Reduzierung der für die Menschen in Hessen wichtigen Leistungen der Verbraucherzentrale zur Folge. 

Die Mitgliedsverbände der Verbraucherzentrale 

  • fordern die Landesregierung und die Mitglieder des Landtags auf, eine Lösung zu finden, die die Angebote der Verbraucherzentrale Hessen langfristig sicherstellt, 
  • erwarten, dass das Land Hessen dabei den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachtet, 
  • erinnern daran, dass die Verbraucherzentrale Hessen während der Pandemie und während der Energiepreiskrise Beachtliches für die Menschen in Hessen geleistet hat. In der Pandemie haben sich die Beratungszahlen wegen der großen Unsicherheit sprunghaft um bis zu 70 Prozent erhöht. In der Energiekrise hat das Team der Verbraucherzentrale die vielen Menschen, die zum Teil nicht wussten, wie sie Ihre Energiekosten bezahlen sollten, mit hohem Einsatz über kostenfreie Beratungshotlines unterstützt. Damals wie heute trägt die Verbraucherzentrale erheblich zum sozialen Frieden und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Frankfurt am Main, 04. Dezember 2024

 

 

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