Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Unser Ziel

Stand:
Mit der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen gibt es eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung. Unser Ziel ist es, alle relevanten Akteure in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten (Kita) hessenweit anzusprechen.
Zwei Kinder in roter und gelber Jacke halten zwischen sich in den Händen einen großen Kompass
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Als ein Baustein im Angebot der Verbraucherzentrale Hessen e. V. folgt die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung deren Leitbild. Wir verstehen uns als fachkompetente, anbieterunabhängige Ansprechpartnerin zu Fragen der Verpflegung und Ernährungsbildung in der frühkindlichen Tagesbetreuung. Unsere zentralen Aufgaben sind die Beratung, das Bereitstellen von umfassenden Informationen und die Vernetzung der hessischen Akteure in der Kindertagesbetreuung.

Durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Ausdehnung der Betreuungszeiten wird die Mahlzeitengestaltung zu einem zentralen Thema, für das im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Eltern und Betreuende gemeinsam Verantwortung tragen. In der Art und Weise, wie die täglichen Essensangebote in Kindertagespflege, Kita und in den Familien gestaltet werden, liegt viel Potenzial zur Gesundheitsförderung, Prävention und für eine nachhaltigere Ernährung.

Unser Ziel ist daher eine Qualitätsoffensive für ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegung in der hessischen frühkindlichen Tagesbetreuung. Mit unseren Angeboten von Beratung, Informationen und Vernetzung möchten wir den Wissenstransfer fördern, um diese Inhalte zu etablieren.

Unser Beratungsteam bietet hierzu landesweit für alle Akteure im Bereich Kindertagespflege und Kita eine zielgruppen- und praxisorientierte Unterstützung. Informationen zu unserem kostenfreien Angebot haben wir für Sie zusammengestellt.

Als fachliche Grundlage und wissenschaftliche Basis dient uns der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren bietet daneben eine Orientierung für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung. Da uns der persönliche Kontakt wichtig ist, möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg einschlagen hin zu einer qualitätsvollen Kinderernährung!

Ein gedeckter Tisch in einer Kindertagesstätte

Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen

Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.