Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Ernährungsberatung gesucht: So finden Sie qualifizierte Hilfe

Stand:
Eine gute Ernährungsberatung zu finden ist gar nicht so leicht, denn der Begriff als solcher ist nicht geschützt. Was sollten Sie wissen? Und wo können Sie qualifizierte Beratung bekommen?
Eine Frau kauft Gemüse ein und trägt einen Einkaufsbeutel aus Stoff

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine qualifizierte Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist.
  • Fragen Sie in Ihrer Hausarztpraxis nach einer Ernährungsberatung. Dort kann man eine Ärztliche Notwendigkeits­bescheinigung ausstellen.
  • Die Kosten werden dann mindestens zum Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zuschüsse kann es sogar ohne ärztliche Verordnung geben - fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Off

Bei Nährstoffmangel, ungünstigem Essverhalten oder auch bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen ist es oft sinnvoll, sich um eine qualifizierte Ernährungsberatung zu bemühen. Fragen Sie diesbezüglich einfach in Ihrer Hausarztpraxis nach, dort kann eine ärztliche Notwendigkeits­bescheinigung ausgestellt werden. Mit einer solchen Verordnung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall einen Teil der Kosten, in welcher Höhe ist aber von Kasse zu Kasse unterschiedlich (30-100 Prozent). Aber auch sonst sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, häufig gibt es zumindest einen Zuschuss. Das gilt beispielsweise für Gewichtsreduktionskurse und andere Präventionsmaßnahmen (präventive Ernährungsberatung).

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist: Diabetes etwa, Erkrankungen der Haut oder der Verdauungsorgane, Osteoporose, Allergien und Krebs sowie Adipositas und Mangelernährung.

Aber Achtung, der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt, es kommt also auf die Qualifikation an. In der Regel handelt es sich dabei um Ökotropholog:innen, Diätassistent:innen oder Ernährungsmediziner:innen mit Zusatzqualifikation "Ernährungsberatung" oder "Ernährungstherapie". "Zertifizierte Ernährungsberater:innen" gehören nicht dazu. In unserem Nachbarland Österreich ist das anders, dort darf Ernährungsberatung per Gesetz nur durch Ernährungswissenschaftler:innen, Diätolog:innen oder Ärzt:innen durchgeführt werden.

Die von den Krankenkassen anerkannten und unabhängigen Ernährungsberatungsfachkräfte haben sich verpflichtet, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen. Hier finden Sie eine Checkliste zur Überprüfung der Beratung.

Qualifizierte Expert:innen finden Sie bei:

 

Weitere Informationen:

Freudiges Paar beißt in roten Apfel

Genussvoll älter werden

Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?
Blähungen, Durchfall, Verstopfung und Bauchschmerzen schlagen stark auf unser Wohlbefinden.
Aber woher kommen…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.