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Klage gegen Stromio: Ins Klageregister eintragen

Sie wollen sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen? Dann müssen Sie sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Wir zeigen, wie das geht, und stellen einen Mustertext für Ihre Begründung zur Verfügung.
Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Laptop, auf dem Bildschirm die Seite des Bundesjustizamts

Die folgenden Schritte müssen Sie für die Eintragung ins Klageregister gehen:  

Off

 

 

Textbaustein zu Schritt 5 

In unserer Anleitung sehen Sie das Formularfeld auf der Seite des Bundesjustizamts, in dem Sie Ihrem Anspruch begründen sollen ("IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses"). Dort können Sie folgenden Text eintragen (ersetzen Sie bitte die kursiv gesetzten Angaben durch die Informationen aus Ihrem eigenen Vertrag mit Stromio):

„Ich habe als Verbraucherin/Verbraucher einen Vertrag mit der Stromio GmbH geschlossen. Meine Kundennummer lautet: XXXXXXX. Der Vertrag hätte bis zum XX.XX.202X laufen sollen.

Am XX.XX.202X habe ich von Stromio die Information erhalten, dass mein Vertrag „wegen der fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten“ rückwirkend zum 21.12.2021 beendet worden sei. Dadurch befand ich mich ab 22.12.2021 in der Ersatz-/Grundversorgung bei XXXXXX [hier Ihren neuen Energieanbieter eintragen; ergänzen Sie gegebenenfalls auch weitere Verträge während der geplanten Laufzeit des Stromio-Vertrages]. Durch die Vertragsbeendigung von Stromio sind mir höhere Kosten entstanden als bei regulärer Fortführung entstanden wären.“

>> hier geht es zu unserer Musterfeststellungsklage auf der Seite des Bundesjustizamts (Seite öffnet in neuem Tab)

Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Kündigungen laufender Verträge durch Stromio sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.