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Rundfunkbeitrag: Den Service dazu gibt es kostenlos

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor kostenpflichtigen Angeboten
Ein Mann betrachtet verärgert einen Brief

Erneut gehen bei der Verbraucherzentrale Hessen Beschwerden über kostenpflichte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ein.  „dein-rundfunkbeitrag.de“ kassiert für die einfache Übermittlung von Formularen an den Beitragsservice 39,99 Euro. Dabei ist das verwendete Online-Formular sehr ähnlich gestaltet wie die offizielle Seite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio www.rundfunkbeitrag.de, wo die An- oder Abmeldung der Wohnung oder Änderungen am Beitragskonto nichts kosten. 

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Marion B. kam zum Studium nach Darmstadt und wollte ihre neue Wohnung online für den Rundfunkbeitrag anmelden. Über ihren Browser kam sie auf „dein-rundfunkbeitrag.de“. Sie übersah die Kosten von 39,99 Euro und zahlte für einen eigentlich kostenlosen Service. Ihr Widerruf wurde abgelehnt. Sie habe der Dienstleistung zugestimmt.

Intransparente Kostenhinweise 

„Wir hören immer wieder, dass Anbieter für an sich kostenlose Leistungen von Behörden oder anderen offiziellen Stellen Geld verlangen. Solche Leistungen sind aus unserer Sicht ohne jeden Mehrwert für die Betroffen, sorgen aber für viel Ärger im Nachhinein“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Obwohl sich auf den Websites der Anbieter zumeist entsprechende Hinweise finden, überlesen viele Interessierte diese. Der Preis für die Übermittlung der Formulare ist dabei oft im Kleingedruckten oder in einem Fließtext versteckt.

„Damit genügen die Anbieter nicht den Anforderungen an erhöhte Transparenzpflichten und ihre Informationspflichten“, so Jäger weiter. „Wesentliche Vertragsinformationen, wie der Preis, müssen klar und verständlich hervorgehoben werden und dürfen nicht im Layout der Website untergehen.“

Tipps der Verbraucherzentrale 

  • Schützen Sie sich. Beantragen Sie amtliche Dokumente oder Änderungen nur auf den offiziellen Websites von Behörden, Gerichten oder anderen Stellen. Suchen Sie gezielt nach den offiziellen Websites. Schauen Sie immer zuerst ins Impressum, um zu erfahren, wer der Anbieter ist bzw. ob Sie auf der offiziellen Website der Stelle sind, zu der Sie wollen. Bei der Onlinesuche sind die ersten Suchergebnisse häufig Werbeanzeigen. Diese sind mit „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. Meiden Sie diese Seiten. Dahinter verbergen sich Anbieter, die ihre Leistungen in der Regel zu einem höheren Preis als auf der offiziellen Website anbieten.
  • Ihr Widerrufsrecht könnte vorzeitig erlöschen. Der Anbieter bittet Sie um Ihre Zustimmung, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt. Dies geschieht, wenn Sie ordnungsgemäß darüber informiert wurden und die beauftragte Leistung vollständig erbracht wurde. In diesem Fall verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht.
  • Lassen Sie sich nicht von Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen zur Abwehr von Forderungen der SSS Software Special Services GmbH als Hilfestellung. Passen Sie das Schreiben auf den jeweiligen Anbieter sowie den geforderten Preis an. Beachten Sie jedoch, dass Sie das Risiko eines Rechtsstreits und damit verbundene Kosten tragen, falls Sie die Zahlungsaufforderung bestreiten, da der Fall noch nicht gerichtlich geklärt ist.
  • Beteiligen Sie sich an der Sammelklage. Prüfen Sie dafür zuerst mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die SSS-Software-Special Service GmbH wegen service-rundfunkbeitrag.de mitmachen können. Der vzbv prüft, ob auch wegen anderer Webseiten gegen SSS-Software-Special Service GmbH vorgegangen werden kann (z.B. online-wohngeld.de, service-nachsendeauftrag.de). Achtung: Das Unternehmen Digitaler Post Service –FZCO mit Sitz in Dubai ist nicht Gegenstand der Sammelklage. 

Hintergrund 

Schon im letzten Jahr verursachte eine ähnlich gestaltete Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ der SSS-Software Special Service GmbH mit ihren kostenpflichtigen Dienstleistungen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mahnte das Unternehmen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte eine Sammelklage ein. Nun betreibt das Unternehmen Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai die Seite „dein.rundfunkbeitrag.de“, die bei der Suche nach „Rundfunkbeitrag“ oft ganz oben in den Suchergebnissen erscheint – noch vor der offiziellen Seite des Beitragsservice. 

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