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Kostenpflichtiger Rundfunkbeitragsservice

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt und gibt Tipps, wie man sich schützen kann
Ein Mann betrachtet verärgert einen Brief

Bei der Verbraucherzentrale Hessen häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die den Rundfunkbeitragsservice über Änderungen ihres Beitragskontos informieren oder eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag an- oder abmelden wollten. Die Betroffenen glaubten, sich auf der offiziellen Website des Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu befinden. Erst nach Vertragsschluss bemerkten sie, dass sie ein kostenpflichtiges Angebot nutzten. Auf der offiziellen Website des Beitragsservice, www.rundfunkbeitrag.de, sind alle Online-Services jedoch kostenlos.

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Markus M. aus Marburg wollte seiner Mutter helfen, ihre Adress- und Kontodaten für die Rundfunkbeiträge zu ändern. Bei der Suche nach einem Formular zur Änderung der Daten im Internet tauchte als erster Vorschlag in der Suchmaschine die Seite service-rundfunkbeitrag.de auf. Für Markus M. erweckte die Seite den Eindruck, er sei auf der offiziellen Seite des Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio gelandet. Doch an Stelle einer kostenlosen Änderung der Daten wurden ihm 29,99 Euro in Rechnung gestellt. Als er den Vertrag widerrufen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass er bereits bei seiner Bestellung zugestimmt habe, dass das Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt.

Erste Treffer bei der Internetsuche genau prüfen

Verbraucher sollten nicht zu schnell dem ersten Vorschlag in der Suchmaschine folgen. Die Internetseite service-rundfunkbeitrag.de der SSS-Software Special Service GmbH erscheint bei der Internetsuche oft als erstes Ergebnis. Der ähnlich geschriebene Domainname kann den Eindruck erwecken, man sei auf der offiziellen Webseite des Rundfunkbeitragsservice gelandet. Doch aufgepasst: „Häufig nutzen Drittanbieter ähnlich klingende Domainnamen und erkaufen sich bei den Suchmaschinen eine bessere Platzierung, um ihre kostenpflichtigen Dienste anzubieten.  Die Webseiten sind in den Suchergebnissen als 'Gesponsert' oder 'Anzeige' markiert, im Gegensatz zur offiziellen Webseite des Beitragsservice“, warnt Olesja Jäger, Referentin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Zusätzliche Kosten und kein Widerrufsrecht

Wer seine Daten für den Rundfunkbeitrag über die Internetseite service-rundfunkbeitrag.de aktualisieren lässt, muss dafür mit Kosten in Höhe von 29,99 Euro rechnen. Auf der offiziellen Website www.rundfunkbeitrag.de ist dieser Service hingegen kostenlos.

„Der Hinweis der SSS-Software Special Service GmbH, dass es sich um einen unabhängigen Online-Dienst handelt, reicht unseres Erachtens nicht aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend auf das Kostenrisiko hinzuweisen“, so Jäger. Die Informationen zum Preis werden nicht wie gesetzlich vorgegeben im direkten Zusammenhang mit dem Bestell-Button klar und deutlich hervorgehoben, sondern sind in einem Fließtext versteckt und können nach unserer Einschätzung leicht übersehen werden kann.

Hinzu kommt, dass bei Online-Dienstleistungen das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen kann, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Verbraucher zugestimmt hat. Nach der Schilderung von Herrn M. macht die SSS-Software Special Service GmbH von dieser Möglichkeit offenbar Gebrauch. Es ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich, den Vertrag zu widerrufen.

Tipps der Verbraucherzentrale

Es gibt viele weitere kostenpflichtige Dienste, bei denen die Bereitstellung von Formularen und deren Übermittlung Geld kostet, obwohl es diese Formulare bei Behörden oder Gerichten kostenfrei gibt. Ein Beispiel sind die kostenpflichtigen Ausfüllhilfen für das Kindergeld.

Die folgenden Tipps helfen dabei, sich vor einer solchen Kostenfalle zu schützen:

  • Bei der Suche im Internet sollte man nicht vorschnell auf eines der ersten Suchergebnisse klicken. Achten Sie darauf, ob diese als „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sind.
  • Ein Blick ins Impressum verrät, von wem die aufgerufene Website betrieben wird.
  • Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert über die Bedingungen und Kosten des Angebots.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.