Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Kurz zum Rundfunkbeitrag informiert

Pressemitteilung vom
Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen
Ein Mann betrachtet verärgert einen Brief

Am Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kommt kaum jemand vorbei. Wer eine Wohnung hat, zahlt Rundfunkbeiträge. Doch für die Anmeldung oder Ummeldung oder den Antrag auf Ermäßigung für den Rundfunkbeitrag ist oft Spezialwissen erforderlich.

Die Verbraucherzentrale Hessen erweitert daher ihr Beratungsangebot und bietet ab sofort telefonische Kurzberatungen zum Rundfunkbeitrag an. Die Kosten belaufen sich auf 10 Euro für eine etwa fünfzehnminütige Beratung. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale (069) 972010-900 oder über die Website der Verbraucherzentrale ist erforderlich, https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he.

Off

Die Beratung zum Rundfunkbeitrag kann sich zum Beispiel um folgende Punkte drehen: 

  • Zahlungspflicht und Fälligkeit
  • Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten
  • An- und Abmeldung
  • Besonderheiten bei Wohngemeinschaften oder Zweitwohnung

Sollte bereits ein Widerspruchsverfahren oder ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig sein, ist die Beratung nicht möglich. 

„Wir bemerken eine konstante Nachfrage rund um den Rundfunkbeitrag. Viele Menschen können die Forderungen und Mitteilungen des Beitragsservice selbst nicht nachvollziehen und sind unsicher. Sie wünschen sich eine unabhängige Prüfung. Wir bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern mit unserem neuen Angebot eine schnelle Einordnung“, sagt Gabriele Wolff, Leiterin der Beratungsstelle Frankfurt bei der Verbraucherzentrale Hessen. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.