Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Auskunft über personenbezogene Daten: interaktive Briefvorlage

Stand:
Unsere interaktive Briefvorlage hilft Ihnen zu erfahren, ob und welche Daten ein Unternehmen von Ihnen gespeichert hat.
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Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern einen Musterbrief für ihren Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen, dass für die diesem zugrundeliegende erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

 

Erfragen Sie, welche Daten ein Unternehmen von Ihnen gespeichert hat

Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie von einem Unternehmen wissen wollen, ob und welche Daten das jeweilige Unternehmen von Ihnen gespeichert hat (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde). Sie erhalten diese in Form einer Kopie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden. Auch die erste Kopie der Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen. Sobald Sie wissen, welche Daten das Unternehmen von Ihnen gespeichert hat, können Sie weitere der hier beschriebenen Schritte unternehmen.

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Ein Kalender mit Menstruationszyklus, ein Symbol für Datenschutz und ein Handy mit einem Symbol für eine abgeschickte Anfrage.

Marktcheck: Auskunftsrecht bei Zyklus-Apps

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass Sie ihre personenbezogenen Daten bei Unternehmen abfragen können. Eine Untersuchung des vzbv in Kooperation mit der Stiftung Warentest zu Zyklus-Apps zeigt: Der Großteil der Anfragen wurde nicht vollständig gemäß der DSGVO beantwortet.

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.