Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen - unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist und wer die Wünsche gegenüber Ärzten vertritt, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer zukünftigen Situation wünschen oder nicht wünschen, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich zu äußern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens zu Ihrer rechtlichen Vertretung. Silke Möhring informiert, worauf es inhaltlich und formal bei den Vorsorgeverfügungen ankommt.
Das Verbrauchercafé der Verbraucherzentrale Hessen in der Stadtbücherei Frankfurt ist für Sie kostenfrei und ohne Anmeldung - kommen Sie vorbei!