Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Buchtitel "Was tun, wenn jemand stirbt?": Pressematerial

Schnelle Hilfe im Trauerfall
Handbuch bietet Infos und Checklisten zu Formalitäten und Erbe


Off

Titelbild des Ratgebers "Was tun wenn jemand stirbt"

Einen geliebten Menschen zu verlieren, verändert das eigene Leben existenziell. Viele sind beim Tod eines Angehörigen völlig ratlos, wie sie diese emotional herausfordernde Situation bewältigen sollen. Denn in einem solchen Moment ist es nicht leicht, Verantwortung zu übernehmen, egal, ob der Trauerfall plötzlich eintrat oder absehbar war. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt?“ möchte darauf vorbereiten, was in dieser schweren Zeit zu erwarten ist und dafür sorgen, dass Angehörige den Überblick behalten und keine Frist versäumen. Er begleitet von der Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde über die Planung von Bestattung und Trauerfeier bis hin zur Kündigung wichtiger Verträge oder Fragen rund ums Erbe.

Bestatter können viele organisatorische Arbeiten abnehmen, wissen, welches Amt zuständig ist oder welche Urkunden benötigt werden. Doch dieser Service hat auch seinen Preis. Das Buch bietet Empfehlungen für die Wahl des richtigen Dienstleisters oder die passende Bestattungsform, jede Menge Checklisten und beleuchtet entstehende Kosten etwa für Trauerbriefe, Grabstelle und eine Trauerfeier. Dabei sind nicht nur Angehörige angesprochen: Wer jetzt seine eigene Bestattung selbst bestimmt, gibt einen Wegweiser für diejenigen vor, die sich dann im akuten Trauerfall darum kümmern müssen.

Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“ hat 164 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.