In einer Patientenverfügung – häufig auch als "Brief an den Arzt" bezeichnet – kann jeder seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich zukünftiger medizinischer Behandlungen schriftlich festlegen. Auch wenn die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen seit dem 01.09.2009 gesetzlich geregelt ist, kann sie in Frage gestellt werden – zum Beispiel, wenn Behandlungssituationen und Behandlungswünsche nur vage beschrieben sind.
Unsere Experten erläutern Ihnen, auf welche formalen und inhaltlichen Kriterien Sie bei der Abfassung einer Verfügung achten sollten, was von "Mustervordrucken" zu halten ist und wo Sie die Patientenverfügung aufbewahren sollten.
Außerdem informieren wir zur Vorsorgevollmacht, mit der Sie dafür sorgen können, dass Sie eine "Stimme" gegenüber Ärzten und Pflegern haben, auch wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin beim Verbraucherservice für alle Beratungsstellen unter (069) 97 20 10 – 900 oder über unsere Online-Terminvereinbarung. Eine Liste der Beratungsstellen, in denen wir Beratungen zu diesem Thema vor Ort anbieten, finden Sie unten auf dieser Seite.
Wir beraten Sie auch gerne telefonisch oder per Video. Bitte vereinbaren Sie auch hierzu einen Termin über unseren Verbraucherservice.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Beratungsweg für Sie sinnvoll ist, sprechen Sie vorab mit unserem Verbraucherservice für alle Beratungsstellen unter (069) 97 20 10 – 900.