In einer Patientenverfügung – häufig auch als "Brief an den Arzt" bezeichnet – kann jeder seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich zukünftiger medizinischer Behandlungen schriftlich festlegen. Auch wenn die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen seit dem 01.09.2009 gesetzlich geregelt ist, kann sie in Frage gestellt werden – zum Beispiel, wenn Behandlungssituationen und Behandlungswünsche nur vage beschrieben sind.
Unsere Experten erläutern Ihnen, auf welche formalen und inhaltlichen Kriterien Sie bei der Abfassung einer Verfügung achten sollten, was von "Mustervordrucken" zu halten ist und wo Sie die Patientenverfügung aufbewahren sollten.
Außerdem informieren wir zur Vorsorgevollmacht, mit der Sie dafür sorgen können, dass Sie eine "Stimme" gegenüber Ärzten und Pflegern haben, auch wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.