Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Krieg in der Ukraine: Informationen für Geflüchtete

Stand:
Hunderttausende Menschen flüchten derzeit vor Krieg, Zerstörung und Gewalt in der Ukraine – auch nach Hessen. Hier finden Sie Informationen zur Ankunft und zum Aufenthalt in Hessen, den Informations- und Kontaktstellen - auch in ukrainischer Sprache.
Eine Gruppe von Menschen in der Ukraine läuft mit Taschen über einen Gleisabschnitt
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Das Schicksal der Geflüchteten Menschen geht uns nah. Wir wollen ihnen helfen, sich hier so einfach wie möglich zurechtzufinden. Wichtige Informationen haben wir deshalb hier zusammengestellt. Wir bauen die Informationen kontinuierlich aus.

Ich habe keine Freunde oder Verwandte hier – wo kann ich wohnen?

Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie gehen sollen, können Sie erst einmal in der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEH) Gießen unterkommen (Ankunftshalle Abteilung VII, Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße, 35394 Gießen). Dort zeigen Sie Ihren Ausweis. Sie können mit einem Arzt oder einer Ärztin sprechen, und Sie können sich gegen Corona impfen lassen. Das Land Hessen versucht so schnell wie möglich, eine eigene Unterkunft für Sie zu finden.

Ich möchte weiterfahren zu Freunden oder Verwandten. Wie kann ich mit dem Zug oder Bus fahren?

Ankommen mit dem Zug

Flüchtende aus der Ukraine können mit ihrem ukrainischen Pass oder einem ukrainischem Aufenthaltsnachweis von der deutschen Grenze bis nach Berlin, Dresden, Nürnberg, München fahren. Sie benötigen dafür keine Fahrkarte. Für die Weiterreise zu Ihrem Zielort gibt es das kostenlose Ticket "helpukraine". Sie können es in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtende, in den Aufnahmezentren der Bundesländer, in allen DB-Reisezentren oder DB-Agenturen in Deutschland erhalten. Das helpukraine-Ticket können Sie auch online buchen mithilfe des sogenannten eTokens.

Weiterreisen mit Bus und Bahn

Wer mit dem Bus oder der Bahn weiterreisen will, braucht dafür jeweils eine gültige Fahrkarte. 

Ich wohne bei Freunden. Ich bin an einem anderen Ort angekommen, wo ich bleiben kann. Was muss ich tun?

Wenn Sie bei Freunden oder direkt an einem anderen Ort ankommen und bleiben können: Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde an Ihrem Ort. Hier können Sie sehen, wo die nächste Ausländerbehörde ist: https://innen.hessen.de/uebersicht-der-hessischen-auslaenderbehoerden 

Wie kann die Verbraucherzentrale mir helfen?

Wir bieten schon seit einigen Jahren kostenlose Beratungen für Geflüchtete an: Zum Beispiel, wenn Sie ein Konto eröffnen wollen oder einen passenden Mobilfunkvertrag abschließen wollen. Wir helfen Ihnen, wenn jemand unberechtigte Forderungen an Sie stellt oder Sie angeblich einen Vertrag abgeschlossenen haben und das gar nicht stimmt. Wir beraten auch bei Verträgen und wichtigen Versicherungen in Deutschland. 

Wir machen kostenfreie Infoveranstaltungen, mit oder ohne Sprachmittler.

Wo finde ich mehr Informationen?

Das Land Hessen bietet Informationen für alle, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind: 

  • im Internet: www.innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine, zum Beispiel zum Aufenthaltsrecht (in Deutsch und Ukrainisch), zu Unterkunftsmöglichkeiten, zu Schule, Arbeit und Studium in Deutschland oder zu finanzieller Unterstützung.
  • Sie können auch eine E-Mail schreiben: ukraine@hmdis.hessen.de 
  • oder anrufen: 0800  110 3333.
     
Schriftzug Welcome to Germany vor einer Karte von Europa, in der Deutschland hervorgehoben ist

Informationen für Geflüchtete und Flüchtlingshelfer

Diese Seite richtet sich an Geflüchtete sowie an Menschen und Institutionen, die Flüchtende unterstützen. Wir können bei Themen helfen, mit denen wir uns auskennen, wie Versicherungen, Verträge, Reklamationen, Handy, Internet, Girokonto, Abzocke, Verkaufsversuche von Vertretern und Vertragsfallen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.