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Knicklichter gehören nicht in Kinderhände!

Stand:
Die Leuchtstäbe sind mit chemischen Flüssigkeiten gefüllt. Das ist besonders dann riskant, wenn sie mit Süßigkeiten wie Lollis kombiniert sind und Kinder draufbeißen können.
Knicklichter, Leuchtstäbe
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Knicklichter - was ist das?

Knicklichter, auch Leuchtstäbe genannt, bestehen aus einem flexiblen Kunststoffstab, der Kammern mit verschiedenen chemischen Flüssigkeiten enthält. Durch Knicken des Stabes verbinden sich die Flüssigkeiten und die chemische Reaktion bewirkt den Leuchteffekt.

Besonders beliebt sind die Spielzeuge an Halloween oder bei Partys. Sie haben aber in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen bei Kleinkindern geführt. Gefährlich kann es werden, wenn Kinder sie in den Mund nehmen, die Stäbe oder Ringe aufbeißen, die Flüssigkeit in den Mund bekommen oder sogar schlucken. Regelmäßig werden den Giftinformationszentren solche Fälle gemeldet.

Die enthaltenen Chemikalien reizen die Mundschleimhaut. Das Zerbeißen des Kunststoffs kann aber auch Schnittverletzungen verursache. Ebenso sind Fälle bekannt, bei denen nach dem Bruch des Materials die Flüssigkeit ins Auge spritzte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, solche Produkte in Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren.[1] 

Unfallgefahr auch beim Knicken der Leuchtstiele von Lutschern

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor möglichen Unfallgefahren für Kinder durch die Verwendung von Lutschern (Lollis) mit Leuchtstielen, die wie Knicklichter funktionieren. Nach Schilderung eines Verbrauchers hatte ein elfjähriges Kind nach dem Verzehr des Lutschers versucht, durch erneutes Knicken des Stiels diesen nochmals zum Leuchten zu bringen. Der Stiel brach und der Inhalt traf das Kind ins Auge, was zu starken Augenreizungen führte.

Die Verbraucherzentrale Hessen rät daher dringend vom Kauf von Knicklichtern ab, die durch ihre Aufmachung als Spielzeug oder durch Kombination mit Süßwaren insbesondere Kinder ansprechen.


[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Broschüre "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern" (PDF), S. 30 f.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.