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Knicklichter gehören nicht in Kinderhände!

Stand:
Die Leuchtstäbe sind mit chemischen Flüssigkeiten gefüllt. Das ist besonders dann riskant, wenn sie mit Süßigkeiten wie Lollis kombiniert sind und Kinder draufbeißen können.
Knicklichter, Leuchtstäbe
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Knicklichter - was ist das?

Knicklichter, auch Leuchtstäbe genannt, bestehen aus einem flexiblen Kunststoffstab, der Kammern mit verschiedenen chemischen Flüssigkeiten enthält. Durch Knicken des Stabes verbinden sich die Flüssigkeiten und die chemische Reaktion bewirkt den Leuchteffekt.

Besonders beliebt sind die Spielzeuge an Halloween. Sie haben aber in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen bei Kleinkindern geführt. Gefährlich kann es werden, wenn Kinder sie in den Mund nehmen, die Stäbe oder Ringe aufbeißen, die Flüssigkeit in den Mund bekommen oder sogar schlucken. Regelmäßig werden den Giftinformationszentren solche Fälle gemeldet.

Die enthaltenen Chemikalien reizen die Mundschleimhaut. Das Zerbeißen des Kunststoffs kann aber auch Schnittverletzungen verursache. Ebenso sind Fälle bekannt, bei denen nach dem Bruch des Materials die Flüssigkeit ins Auge spritzte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, solche Produkte in Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren.[1] 

Unfallgefahr auch beim Knicken der Leuchtstiele von Lutschern

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor möglichen Unfallgefahren für Kinder durch die Verwendung von Lutschern (Lollis) mit Leuchtstielen, die wie Knicklichter funktionieren. Nach Schilderung eines Verbrauchers hatte ein elfjähriges Kind nach dem Verzehr des Lutschers versucht, durch erneutes Knicken des Stiels diesen nochmals zum Leuchten zu bringen. Der Stiel brach und der Inhalt traf das Kind ins Auge, was zu starken Augenreizungen führte.

Die Verbraucherzentrale Hessen rät daher dringend vom Kauf von Knicklichtern ab, die durch ihre Aufmachung als Spielzeug oder durch Kombination mit Süßwaren insbesondere Kinder ansprechen.


[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Broschüre "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern" (PDF), S. 30 f.

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