Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Wichtige Warnhinweise fehlen
Die Anbieter der überprüften Produkte ignorierten 2019 den von der EFSA empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer (Produkte mit Soja-Isoflavonen: 10 Monate, Produkte mit Rotklee-Isoflavonen: 3 Monate). Das gleiche gilt für den notwendig erachteten Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. 2019 waren nur auf einem Produkt entsprechende Warnhinweise aufgedruckt.
Auch 2024 ignorieren viele Anbieter weiterhin den empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer. Bei 82 Prozent der Isoflavon-Produkte fehlte er. Immerhin trugen sieben Produkte (41 %) den Hinweis auf der Verpackung, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Dies stellt zwar eine Verbesserung im Vergleich zu 2019 dar, ist aber noch weit davon entfernt, die Regel zu sein.
Und dann gibt es noch eine Vorschrift in der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 4, Absatz 1 b) i.). Dieser schreibt Informationen zum Schutz der Gesundheit vor, insbesondere bei einer Zusammensetzung, die für bestimmte Gruppen von Verbraucher:innen schädlich sein könnte. Das könnte für Frauen mit östrogenabhängigen Krebserkrankungen der Fall sein, da die Datenlage zur Sicherheit schlecht ist. Aber nur sieben Produkte (41 Prozent) tragen den entsprechenden Warnhinweis.
Werbung mit Gesundheitsversprechen
Sechs Produkte fielen 2019 wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben auf, zum Beispiel dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Hinzu kamen Gesundheitsaussagen zu Vitaminen, die von der EU ebenfalls nicht zugelassen sind. 2024 wurde dieser Aspekt nicht geprüft.
Registrierung mangelhaft
Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte 2019 gezeigt: Vier Produkte aus dem Internet sind beim BVL nicht registriert und existieren für die Behörden faktisch nicht.
Tipps zu Isoflavonen als Hilfe in den Wechseljahren
- Nehmen Sie auf keinen Fall ohne ärztliche Rücksprache isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel.
- Kaufen Sie nur von solchen Herstellern, die ihre Verantwortung Ernst nehmen und sich sowohl an die empfohlenen Höchstmengen halten als auch alle Warnhinweise nennen.
- Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.
Forderungen der Verbraucherzentralen
- Der Gesetzgeber muss verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen.
- Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.