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Gelée Royale – königliches Anti-Aging?

Stand:
Das, was den Unterschied zwischen einer kurzlebigen Arbeitsbiene und der langlebigen Königin ausmacht, könnte doch auch Menschen Vitalität und Anti-Aging bescheren? Wissenschaftliche Beweise gibt es nicht.
Kapseln mit Gelee Royale liegen vor einer geöffneten Verpackung

Das Wichtigste in Kürze: Wirkung nicht bewiesen!

  • Gelée Royale ist die Hauptnahrung der Bienenkönigin und wird als Sekret in den Drüsen der Arbeiterbienen gebildet.
  • Gelée Royale hat ein bedeutsames allergisches Potential. Besonders gefährdet sind Atopiker:innen und Menschen, die an Asthma leiden. Wer auf Bienen- oder Wespenstiche allergisch reagiert, sollte ebenfalls auf die Produkte verzichten. Ebenso Schwangere und Stillende.
  • In Gelée Royale-Produkten werden immer wieder Kontaminationen mit lebergiftigen und krebserregenden Pyrrolizidinalkaloiden, aber auch mit Polzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt. Hier sollten Sie auf Kontrollen durch die Hersteller achten.
  • Es gibt keine einzige zugelassene gesundheitsbezogene Werbeaussage für Gelée Royale.
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Was steckt hinter der Werbung zu Gelée Royale?

Gelée Royale, auch Bienenköniginnen-Futtersaft bezeichnet, wird heute praktisch nur noch als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) angeboten, vereinzelt auch in Honigprodukte (darf dann nicht Honig heißen) gemischt. Gelée Royale wird frisch in Trinkampullen und gefriergetrocknet in Kapseln verkauft, teilweise gemischt mit Propolis oder Blütenpollen, aber auch mit Extra-Vitaminen (z.B. Vitamin C) oder Aloe vera angereichert.

Gelée Royale wird gerne als "einer der wertvollsten Schätze der Natur" bezeichnet, denn "die Bienenkönigin wird nicht als Königin geboren, sondern zur Königin gefüttert". Da Bienenköniginnen etwa 40-mal länger leben als gewöhnliche Arbeitsbienen und pro Tag bis zu 3.000 Eier legen, werden diese Eigenschaften auch gerne auf den Menschen übertragen. So soll der Verzehr von Gelée Royale die Lebenserwartung, Libido und Fruchtbarkeit erhöhen, das Immunsystem stärken, die Vitalität steigern und bei Wechseljahrsbeschwerden helfen. Doch für derartige Behauptungen fehlt die wissenschaftliche Grundlage.

Tatsächlich hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA die von Herstellern eingereichten Werbeaussagen (Claims) geprüft und festgestellt, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen und dem Verzehr von Gelée Royale besteht. Aussagen, wonach Gelée Royale die Immunabwehr unterstützt oder positive Wirkungen auf den Stoffwechsel, Blutgefäße, Drüsenfunktionen, Hautgesundheit, Vitalität sowie Herzgesundheit und normale Cholesterin- bzw. Blutfett-Spiegel habe, sind somit irreführend und damit unzulässig. Auch Aussagen mit Krankheitsbezug wie "Senkung des Blutdruckes", "Entzündungshemmend, daher geeignet bei Autoimmunkrankheiten wie Rheuma" oder "hilfreich bei Depressionen und  Angstzuständen" sind nach Artikel 7 (3) des Lebensmittelinformationsgesetzes verboten. Humanstudien, die eine Wirksamkeit von Bienenprodukten gegen Krebs zeigen, gibt es nicht. Diskutierte Effekte von Gelée Royale auf den Blutzucker-Spiegel, die Leberfunktion sowie das Körpergewicht konnten bisher ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Gerne wird durch die Verwendung von Begriffen wie "Kur" oder "pharmazeutische Qualität" ein Gesundheitsbezug hergestellt.

Mit den üblichen Dosierungsempfehlungen kann nicht mit Vitaminen angereichertes Gelée Royale  keinen Beitrag zur Bedarfsdeckung mit diesen Mikronährstoffen leisten. Gleiches gilt für den Eiweiß- und Aminosäurengehalt. Wird auf der Verpackung oder in der Werbung auf Vitamine und Mineralstoffe hingewiesen, müssen diese Mikronährstoffe eindeutig benannt und die genauen Mengen pro Tagesdosis und in Prozent des Referenzwertes angegeben werden. In der Regel handelt es sich dabei um zugesetzte Vitamine, z.B. Vitamin C. Dadurch ist eine Werbung mit dem Begriff "Immunsystem" möglich. Diese Aussage bezieht sich dann jedoch nicht auf das Gelée Royale, sondern auf das zugesetzte Vitamin C.

Worauf sollte ich bei der Verwendung von Gelée Royale-Produkten achten?

  • Achtung: Gelée Royale kann bei empfindlichen Personen zu teilweise schweren, lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen führen können. Das gilt insbesondere für Personen, die an Atopie oder Asthma bronchiale leiden. Arzneimittel mit Gelee Royale müssen einen diesbezüglichen Warnhinweis tragen, Nahrungsergänzungsmittel nicht, sollten es aber eigentlich. Auch wer auf Bienen- oder Wespenstiche allergisch reagiert, sollte besser auf die Produkte verzichten. Ebenso schwangere und stillende Frauen.
     
  • Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, wegen des hohen Gefährdungspotentials freiwillig Warnhinweise auf ihre Verpackungen zu drucken und nicht auf den Gesetzgeber zu warten.

  • Frauen, die an einem hormonabhängigen Brustkrebs leiden, sollten Produkte mit Gelée Royale meiden, da diese das Krebswachstum fördern können.
     
  • Es wird von Wechselwirkungen von Gelée Royale mit Blutgerinnungshemmern und anderen Medikamenten (Temozolomide) berichtet. Aus Tierversuchen ist ein Einfluss von Gelée Royale auf die Blutgerinnung bekannt.
     
  • Bei einigen Menschen kommt es zu gastrointestinalen Problemen. Es wird auch von einer Gewichtszunahme berichtet.
     
  • Wenn Sie für das Produkte Werbeaussagen mit Bezug zum Immunsystem oder antioxidativer Wirkung finden, beziehen sich diese in der Regel auf zugesetzte Vitamine, meist synthetisches Vitamin C, nicht aber auf das Gelée royale. Achten Sie daher auf die Zutatenliste.
     
  • Gelée Royale wird heute vor allem in China und Südostasien (90 %) sowie in Osteuropa produziert. Bio-Produkte gibt es fast gar nicht.
     
  • Für Gelée Royale gibt es eine internationale ISO-Norm (ISO 12824:2016) mit zwei unterschiedlichen Qualitäten. Diese unterscheiden sich in der Art der Fütterung. In der hochwertigen bekommt das Bienenvolk nur die natürliche Nahrung. Für das geringer wertige Gelée Royale erhalten die Bienen zusätzlich Futterlösungen (üblich u. a. in China). Diesbezügliche Angaben findet man bei den angebotenen Produkten leider nicht. Die ISO-Norm für Gelée Royale hat übrigens nichts zu tun mit den manchmal genannten ISO-Normen 9001 und 9002 für Qualitätsmanagement.
     
  • Suchen Sie nach Packungshinweisen oder fragen Sie beim Hersteller/Importeur nach, ob deren Gelée-Royale-Produkte auf Pyrrolizidinalkaloide und Tierarzneimittelrückstände untersucht wurden.
     
  • Frisches Gelée Royale kann gekühlt bei 0-5 °C bis zu einem halben Jahr aufbewahrt werden, tiefgefroren ohne Nährstoffverlust zwei bis drei Jahre.
     

Was ist Gelée Royale?

Bienen produzieren Gelée Royale (Königinnen- bzw. Weiselfuttersaft) insbesondere für die Aufzucht der Bienenkönigin (Weisel). Es wird in den Futtersaft- und vor allem den Oberkiefer-(Mandibel-)drüsen der Ammenbiene produziert. Rohstoffe sind Pollen und Honig. Gelée Royale enthält alle für die Entwicklung der Bienen wichtigen Nährstoffe sowie Enzyme und Bienenhormone. Gelée Royale ist eine weißgelbliche, dickliche Masse und schmeckt leicht säuerlich. Neben 60-70 % Wasser sind 11-25 % Zucker (Fruktose, Glukose, Saccharose), 9-18 % Proteine und Aminosäuren sowie 2-8 % Fette enthalten. Der Gehalt an 10-Hydroxy-2-decensäure, einer Fettsäure, ist ein Merkmal für die Produktqualität (1-6 %). Darüber hinaus sind vor allem B-Vitamine enthalten.

Königinnen und Arbeitsbienen unterscheiden sich anatomisch und physiologisch stark, obwohl sie die gleichen Gene haben: Arbeitsbienen sind unfruchtbar und sie leben im Sommer nur drei und im Winter sechs Wochen. Die Eier legenden Königinnen dagegen haben eine Lebenserwartung von drei bis vier Jahren. Diese Differenzierung ist u. a. auf ihre unterschiedliche Ernährung zurückzuführen. Australische Gen-Forschungen aus dem Jahr 2008 zeigten, dass die unterschiedlichen Futterbestandteile offensichtlich Entwicklungsgene ausschalten und somit die Differenzierung der Larve zur Königin möglich machen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Bienen erhalten Larven, die in Königinnenzellen liegen, ausschließlich das hochkonzentrierte Gelée Royale, an dessen Bildung beide Drüsen gleichermaßen beteiligt sind. Die anderen Bienen bekommen bis zum dritten bis vierten Tag die gleiche Nahrung in verdünnter Form (weniger Sekret aus der Oberkieferdrüse), danach nur noch Honig und Pollen. 

Der Bienenköniginnenfuttersaft wird in spezialisierten Imkereien gewonnen. Um das Bienenvolk zur übermäßigen Produktion dieses Saftes zu animieren, wird die Königin entfernt. Die Bienen beginnen wieder, neue Königinnen in den Waben großzuziehen. Der Imker bringt dafür Kunststoff-Näpfchen in die Waben ein und bestückt diese mit einer winzigen Larve. Nach drei Tagen wird die Larve entfernt und der Vorrat an Gelée Royale (pro Zelle ca. 0,3 Gramm) abgesaugt. Die Gewinnung ist sehr arbeitsintensiv und lohnt sich in gemäßigteren Klimazonen kaum. In wärmeren Regionen mit einer längeren Bienensaison kann der Gesamtertrag eines Volkes bis zu 500 Gramm betragen. Entsprechend hoch sind die Preise. Naturnah wirtschaftende Imker lehnen die Produktion von Gelée Royale ab, da das Entfernen der Königin für das Bienenvolk eine extreme Stresssituation und einen massiven Eingriff in das Gleichgewicht des Volkes bedeutet.

Die Verwendung von Gelée Royale stammt nicht, wie oft behauptet, aus der traditionellen Naturheilkunde, sondern kam erst in den 1950er Jahren aus Frankreich. Damals vermutete man eine hormonelle Wirkung, da der Futtersaft aus unfruchtbaren Arbeiterinnenlarven fruchtbare Königinnen macht. Tatsächlich sind weder die enthaltenen Mengen an Hormonen, noch die geringen Mengen an Nährstoffen wie Protein und Aminosäuren, für den Menschen relevant.

Mit welchen Schadstoffen muss ich möglicherweise rechnen?

Bienenprodukte aus osteuropäischen und asiatischen Ländern sind bis vor zehn Jahren immer wieder durch Rückstände von Arzneimittel- oder Pflanzenschutzmitteln aufgefallen, z.B. Antibiotika, Mittel gegen Milben oder bösartige Faulbrut. Hier wurden nötige Wartezeiten oft nicht eingehalten bzw. ungenügend kontrolliert. Aus den letzten Jahren sind keine Fälle bekannt, was aber auch an der geringen Zahl von Untersuchungen liegen kann.

Von 2002 bis 2004 bestand in der EU ein Einfuhrverbot für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (auch für Gelée Royale) aus China. Gründe dafür waren ungenügende Kontrollsysteme zur Lebensmittelsicherheit und häufig auftretende Rückstände von Tierarzneimitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln und anderen verbotenen Substanzen. Für Honig und Gelée Royale aus Vietnam war nicht gewährleistet, dass die Produkte frei von Rückständen von Antibiotika sind. Die Europäische Kommission bemängelte in ihrem Bericht ungenügende Rückstandskontrollen vor Ort in den Jahren 2003 bis 2006, die Vietnam aber abgestellt haben will.

Gelée Royale kann Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten. PA sind natürliche Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen und können beim Menschen das Erbgut schädigen und Krebs hervorrufen. Ihre Abbauprodukte sind giftig für die Leber. Sie werden über die Blütenpollen in die Bienenprodukte eingetragen. Pyrrolizidinalkaloide können auch in kleinen Mengen ein Risiko für die Gesundheit darstellen.

Seit Juli 2022 gelten Höchstmengenregelungen für Pyrrolizidinalkaloide in Nahrungsergänzungsmitteln (VO (EU) 2020/2040). Nahrungsergänzungsmittel, die vor diesem Datum in den Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2023 abverkauft werden. Die gesetzliche Höchstmenge beträgt dann für Nahrungsergänzungsmittel

  • mit pflanzlichen Inhaltsstoffen einschließlich Extrakten 400 µg/kg
  • auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte 500 µg/kg.
     

Auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) können ein Problem sein. Höchstmengen für Gelée Royale (Benzo(a)pyren 10 µg/kg, Summenwert 50 µg/kg) sind in der Kontaminanten-Verordnung VO (EU) 2023/915 geregelt.

Gelée Royale als Arzneimittel?

Das Lebensmittel Gelée Royale kann in unverarbeiteter oder verarbeiteter Form auch als Inhaltsstoff von Arzneimitteln verwendet werden. Die Datenbank des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) listete 2010 noch drei verkehrsfähige Arzneimittel mit Gelée Royale - von ursprünglich circa 140 Produkten, die sich vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetztes mit seinen erforderlichen Zulassungsprüfungen auf dem Markt befanden. Diesen drei Produkten wurde eine Verkehrsfähigkeit zugesprochen, es erfolgte quasi eine Verlängerung einer "fiktiven Zulassung" bis 2099. Allerdings berichteten Pohl und Gerecke schon im Jahr 2003, dass sie in Deutschland keine Produkte mit diesem Zusatz auf dem Markt fanden. Eigene Recherchen in (Online-)Apotheken bestätigen dies auch für 2010 und 2022.
Das Bundesinstitut für Arzneimittelforschung und Medizinprodukte (BfArM) forderte in 2000 für Arzneimittel mit Gelée Royale einen Warnhinweis wegen möglicher allergischer Reaktionen. Diese Forderung basiert auf Meldungen der australischen Behörde über 19 Fälle von unerwünschten Nebenwirkungen einschließlich dreier Todesfälle sowie verschiedener internationaler Publikationen. Für Nahrungsergänzungsmittel gibt es einen solchen gesetzlich verankerten Warnhinweis zwar nicht, er wird aber von den Überwachungsbehörden für eine sichere Verwendung als Lebensmittel als notwendig angesehen.

Quellen:


EFSA Journal 2010, 8(10), 1799ff, DOI: 10.2903/j.efsa.2010.1799 Scientific Opinion on the substantiation of Health claims related to various food(s)/food constituent(s) claiming effects on the immune system

EFSA Journal 2011, 9(4), 2083ff, DOI: 10.2903/j.efsa.2011.2083 Scientific Opinion on the substantiation of Health claims related to: anthocyanidins and proanthocyanidins […] royal jelly (ID 1225, 1226, 1227, 1228, 1230, 1231, 1326, 1328, 1329, 1982, 4696, 4697) […]

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (2000): Arzneimittel, die Bienenköniginnenfuttersaft (Gelee royale) enthalten. Deutsches Ärzteblatt 97 (18), A-1248

Bundesinstitut für Risikobewertung: Einschätzung von Propolis und Gelée Royale. Aktualisierte Stellungnahme Nr. 002/2009 vom 20.11.2008

Gelée Royale. Gute Pillen – schlechte Pillen (4), 2013, S. 4

ISO 12824:2016(en) Royal jelly - Specifications, (abgerufen am 24.04.2024)

Bogdanov S (1999): Alles um das Gelée Royale. Schweizerisches Zentrum für Bienenforschung (abgerufen am 24.04.2024)

Von der Ohe W (2016): Steckbrief Gelée Royale, LAVES-Institut für Bienenkunde Celle (abgerufen am 24.04.2024)

Von der Ohe W (2020): Pyrrolizidin-Alkaloide: Honig, Pollen, Bienen. LAVES-Institut für Bienenkunde Celle, Juni 2020 (abgerufen am 24.04.2024)

Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA: Pyrrolizidinalkaloide in Tee, Kräutertees und Nahrungsergänzungsmitteln, Stand: 27.07.2017

Christoph C (2017): Mit Bienen gegen Krebs? Medizin transparent, Stand: 09.03.2017 (abgerufen am 24.04.2024)

Bahari H, et al. (2023): The effect of Royal jelly on liver enzymes and glycemic indices: A systematic review and meta-analysis of randomized clinical trials. Complementary Therapies in Medicine, 77, 102974.

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Memorial Sloan Kettering Cancer Center: Royal Jelly. Stand: 06.07.2022 (abgerufen am 24.04.2024)

FAQs des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln, Stand: 16.12.2022 (abgerufen am 24.04.2024)

Brugnerotto P, et al. (2021): Pyrrolizidine alkaloids and beehive products: A review. Food Chemistry, 342, 128384.

Verordnung (EU) 2020/2040 der Kommission vom 11.12.2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Pyrrolizidinalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln

Entscheidung 2002/994/EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Version vom 03.07.2015

Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25.04.2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

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Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit & Verbraucherschutz: Abschlussbericht des Lebensmittel und Veterinäramtes über den Inspektionsbesuch in Vietnam 24. Januar – 1. Februar 2007, DG(SANCO)/2007/7322-MRFinal

Response of the Competent Authorities of Vietnam to the recommendations of Mission report ref. DG (SANCO)/7322/2007–Vietnam– on the
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Jahn A (2008): Entwicklungsbiologie: Königliche Kost. Spektrum der Wissenschaft, 14.03.2008 (abgerufen am 24.04.2024)

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