Gefahren durch Energy Drinks
Eine Dose mit 250 Millilitern enthält 80 Milligramm Koffein, etwa so viel wie eine Tasse Kaffee. Das klingt zunächst harmlos, aber es bleibt oft nicht bei einer Dose. Wenn mehrere Energy Drinks hintereinander getrunken werden, können unerwünschte Wirkungen auftreten. Neben der Dosis und der Kombination mit Alkohol oder körperlicher Belastung können (nicht bekannte) Vorschädigungen des Herz-Kreislauf-Systems eine Rolle spielen.
Zu den unerwünschten Wirkungen gehören unter anderem:
- Nervosität
- Schlaflosigkeit
- Übelkeit
- Kopfschmerzen
- Schweißausbrüche
- Bluthochdruck
- Herzrasen
- Wahrnehmungsstörungen
- Herzrhythmusstörungen
- Kreislaufkollaps
Besonders problematisch ist, dass die extreme Süße von Energy Drinks den bitteren Geschmack des Koffeins überdeckt. Dadurch werden schnell größere Mengen in kurzer Zeit getrunken.
Die Europäische Sicherheitsbehörde (EFSA) hat in einer wissenschaftlichen Bewertung Höchstmengen für die Aufnahme von Koffein angegeben. Bei Erwachsenen sind Koffein-Einzeldosen von bis zu 200 Milligramm gesundheitlich unbedenklich. Dies entspricht 2 bis 3 Tassen Kaffee oder 0,6 Liter Energy Drink. Aber auch geringere Mengen können bei Menschen, die empfindlich auf Koffein reagieren, unangenehme Nebenwirkungen haben, darunter Zittern oder Unruhe und vor allem Schlafstörungen.
Über den Tag verteilt gelten 400 Milligramm Koffein für gesunde Erwachsene als unbedenklich, ausgenommen Schwangere und Stillende. Für diese gilt nur eine Koffeinmenge bis zu 200 Milligramm (aus allen Quellen) über den Tag verteilt für den Fötus und das gestillte Kind als unbedenklich.
Auch bei Kindern und Jugendlichen ist die Höchstmenge, die sie an Koffein täglich aufnehmen sollten, in der Regel niedriger als die von Erwachsenen. Für sie besteht ein gesundheitliches Risiko, wenn sie mehr als 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Dies ist bei einem gesunden jungen Menschen mit einem Körpergewicht von etwa 50 Kilogramm 150 Milligramm Koffein. Diese Menge wird schon bei einem einzigen Energy Drink mit einer handelsüblichen Größe von 500 Millilitern überschritten.
Bislang ist noch nicht geklärt, ob die unerwünschten Wirkungen von Koffein durch die Kombination mit anderen Inhaltsstoffen wie Taurin, Guarana oder L-Arginin verstärkt werden. Eine Studie von 2018 deutet darauf hin, dass die Kombination von Koffein mit bestimmten anderen Inhaltsstoffen die Risiken für das Herz-Kreislauf-System stärker erhören könnte als Koffein allein.
Weitere Ergebnisse zu den Höchstwerten für Koffein finden Sie bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Gefährliche Kombination mit Alkohol
Besonders gefährlich sind Energy Drinks, wenn sie auf Partys mit alkoholhaltigen Getränken zusammen getrunken werden. Das Koffein "maskiert" die Wirkung des Alkohols. Studien zeigten, dass das Gefühl der Trunkenheit deutlich verringert ist, Müdigkeit und Erschöpfung werden nicht richtig wahrgenommen. Dies führt zu einer höheren Risikobereitschaft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führte 2013 eine Studie durch, die zeigte, dass auf Partys zum Teil mehr als ein Liter Energy Drink in Kombination mit Alkohol getrunken wird.
Es hat mehrere Todesfälle gegeben, die möglicherweise in Zusammenhang mit dem Konsum von Energy Drinks in Verbindung mit Alkohol und intensiver Bewegung wie Tanz stehen könnten. Doch ein direkter ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Konsum des Getränks und den Todesfällen ist bisher nicht nachgewiesen.
Das BfR berichtet in einer Stellungnahme zum Konsum von Energy Drinks von Fällen mit Herzrhythmusstörungen und Nierenversagen bis hin zu Todesfällen.
Forderung nach Verkaufsverbot an Minderjährige
Die Verbraucherzentralen fordern ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm je Liter). Dazu zählen viele Energy Drinks und einige Colagetränke.
In anderen Ländern gibt es das: In Polen dürfen seit Anfang 2024 Energy Drinks nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. In Schweden und Norwegen ist der Verkauf für Jugendliche unter 15 Jahren untersagt, in Litauen sind Verkäufe an Personen unter 14 Jahren verboten. In Estland gilt dies für Jugendliche unter 16 Jahren und in Lettland für Jugendliche unter 18 Jahren.
Darüber hinaus halten die Verbraucherzentralen eine bessere Kennzeichnung der Produkte für dringend erforderlich: Der Hinweis "erhöhter Koffeingehalt" ist völlig unzureichend. Der Warnhinweis muss ergänzt werden um die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung. Auch der Warnhinweis "Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht geeignet", der inzwischen Pflicht ist, reicht nicht. Diese Hinweise sollten deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Produkte stehen!
Koffeingehalte im Vergleich
- 1 Tasse (150 Milliliter) Kaffee: 50-100 Milligramm je nach Stärke
- 1 Espresso: 50-60 Milligramm
- 1 Glas (200 Milliliter) Colagetränk: 20 Milligramm
- 1 kleine Dose (250 Milliliter) Energy Drink: 80 Milligramm Koffein
- 1 Vollmilchschokolade (100 Gramm): 3-35 Milligramm
In der Regel wird Kaffee nicht in so großen Mengen und in so kurzer Zeit getrunken wie Energy Drinks.
Zum Weiterlesen:
Lässt Herzen höher schlagen - Koffein, BfR2go