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Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patient:innen möglich macht

Stand:
Kurz mit dem Arzt oder der Ärztin per Video abklären, ob die geröteten Augen besorgniserregend sind und behandelt werden müssen: Das ist ein Beispiel für Telemedizin. Sie verbindet Ärztinnen und Ärzte mit Patient:innen, auch wenn beide nicht am gleichen Ort sind. Hier erfahren Sie, welche Formen es gibt.
Eine Ärztin spricht per Laptop und Headset mit einem Patienten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Von Telemedizin spricht man, wenn Ärzt:innen und Patient:innen miteinander kommunizieren, obwohl sie räumlich getrennt sind.
  • Das reicht vom Video-Telefonat bis hin zu Messgeräten bei Ihnen zu Hause, auf die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Zugriff hat.
  • Telemedizin kann gerade in ländlichen Regionen und bei Fachärztemangel eine Möglichkeit sein, Patient:innen zu betreuen. Die Infrastruktur dafür muss aber noch ausgebaut werden.
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Welche Beispiele für Telemedizin gibt es?

➜ Videosprechstunden

Fernbehandlungen waren deutschen Ärzt:innen bis vor wenigen Jahren nicht erlaubt, sind aber durch eine Änderung der Berufsordnung seit Juni 2018 möglich. Ausschließliche Fernbehandlungen, wie Videosprechstunden, sind nun möglich, "wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt (…) gewahrt wird".

Fernbehandlungen werden den persönlichen Kontakt zwischen medizinischem Fachpersonal und Patient:in nicht ersetzen können, aber sie können ihn gerade in ländlichen Regionen,j nach einer Operation und bei Fachärztemangel ergänzen.

Auch Psychotherapeut:innen können Videosprechstunden anbieten. Sie müssen hierzu in jedem Fall einen zertifizierten Videodienstanbieter verwenden.

Auch Krankschreibungen sind per Videosprechstunde möglich. Bis zu 3 Tage geht dies bei unbekannten Patient:innen, bei bekannten bis zu 7 Tage.

➜ Zweitmeinungsportale

Es gibt im Internet eine Reihe von Portalen, die ärztliche Zweitmeinungen kostenpflichtig anbieten. Diese Anbieter haben teilweise Kooperationen mit einigen Krankenkassen geschlossen. Ist das zwischen Ihrer Versicherung und einem Zweitmeinungsportal der Fall, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Erkundigen Sie sich vorher, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt. 

Die Zweitmeinung wird dann meist wie folgt eingeholt: Sie reichen Ihre Unterlagen online oder per Post ein und füllen einen Fragebogen aus, den der zuständige Spezialist auswertet und eine Empfehlung für die weitere Behandlung gibt. Begleitende Telefonberatungen sind möglich.

Beispiele für Zweitmeinungsportale sind Medexo, Krebszweitmeinung und 2.te Zahnarztmeinung.

➜ Videokonferenzen und Telekonsile

Von Telemedizin spricht man auch, wenn Ärztinnen und Ärzte per Video in einem sogenannten Telekonsil miteinander kommunizieren. Ein Beispiel sind die bundesweiten Schlaganfallnetze: Hier unterstützen Kliniken mit neurologischem Fachwissen per Videokonferenz andere Kliniken, die dieses Spezialwissen nicht haben.

Die zugeschalteten Neurolog:innen haben Zugriff auf Computertomografie-Bilder und unterstützen den behandelnden Arzt oder die Ärztin vor Ort über eine Kamera bei der Untersuchung der Patient:innen.

➜ Überwachung von Patient:innen ("Telemonitoring")

Ein anderes Beispiel für Telemedizin ist die Betreuung von chronisch kranken Patient:innen, etwa bei einer chronischen Herzschwäche. Hier werden Patient:innen auch zu Hause laufend überwacht.

Hilfreich sind dabei mobile Messgeräte, die dem behandelnden Arzt oder der Ärztin die gemessenen Werte elektronisch übermitteln. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes soll so sofort erkannt und behandelt werden.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Wir sprechen mit Daniela Hubloher (Verbraucherzentrale Hessen) über die Entwicklungen, Chancen und Limitierungen von telemedizinischer Behandlung.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMUV

Ausbau der sicheren Datenverbindungen liegt beim Ministerium

Für den bundesweiten sicheren Austausch von medizinischen Daten ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin, genannt gematik, zuständig. Sie baut die Telematikinfrastruktur in Deutschland auf. Das ist quasi die elektronische Datenautobahn, auf der diese besonders schützenswerten Daten ausgetauscht werden sollen.

Der Aufbau schleppt sich seit Jahren dahin. 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Mehrheitsanteile an der Gesellschaft übernommen, um den weiteren Ausbau zügiger zu gestalten.

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte hat die vorherigen Krankenkassenkärtchen abgelöst. Auf ihr befinden sich Ihr Name, ein Foto und Ihre Versichertennummer.

Seit 2020 können Versicherte persönliche Gesundheitsdaten, die im Notfall wichtig sein können, als Notfalldatensatz digital auf der eGK speichern lassen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arzneimittelunverträglichkeiten
  • Allergien
  • chronische Erkrankungen
  • Informationen zu einer Schwangerschaft
  • Implantate
  • Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten
  • Kontaktdaten zu Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • elektronischer Medikationsplan

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit Mitte Januar 2025 gibt es für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, die nach und nach deutschlandweit eingeführt wird. Wer dies nicht möchte, kann über die sogenannte Opt-out-Variante widersprechen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für Versicherte freiwillig. Sie haben die Hoheit über Ihre Akte. Auf Ihre Daten können Sie mit dem Smartphone zugreifen. Sie können Inhalte einsehen, einstellen, löschen und behandelnden Ärzten eine Berechtigung zum Zugriff auf die Daten erteilen.

Gespeichert werden können u.a.

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Behandlungsmaßnahmen
  • Notfalldaten
  • Medikationsplan
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Zahn-Bonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder

Das Verwalten der persönlichen Gesundheitsdaten ist auch mit dem PC oder Laptop möglich. Hier ist die Nutzungsmöglichkeit aber eingeschränkt. Gesetzlich Versicherte können auf diesen Weg ihre Patientenakte bearbeiten, z.B. Dokumente hochladen, die Zugriffsberechtigung von Ärzt:innen verwalten oder einen Vertreter oder eine Vertreterin einrichten.

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