Werbung mit „Konzentration“, „geistiger Leistungsfähigkeit“ und „mentaler Fitness“ für eine Kräuterteemischung ist nicht erlaubt, wenn diese gesundheitsbezogenen Aussagen durch die EU nicht zugelassen sind. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen Teekanne GmbH & Co. KG ab. Vor Gericht einigte man sich: Teekanne darf nach Abverkauf der noch im Handel befindlichen Produkte nicht länger mit dem Produktnamen „Konzentration“ und den Gesundheitsversprechen werben.
Darum geht's
Teekanne bot in der Tee-Serie „Harmonie für Körper & Seele“ unter anderem die Sorte „Konzentration“ als „… wohltuende Kräuterteemischung zur Unterstützung der geistigen Leistungsfähigkeit“ und dem Versprechen „Guarana, Ginseng und Kolanuss tragen zu mentaler Fitness bei". Eine hessische Verbraucherin bat die Verbraucherzentrale, die Tee-Serie unter die Lupe zu nehmen. Die Verbraucherschützer stuften die Aussagen als gesundheitsbezogen und unzulässig ein. Sie forderten das Unternehmen zur Unterlassung auf.
Das ist geregelt
Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) wie „Unterstützung der geistigen Leistungsfähigkeit“ müssen nach der EU-Health-Claims-Verordnung für Lebensmittel geprüft und zugelassen sein.
Das haben wir erreicht
Die Teekanne GmbH & Co. KG konnte weder für das Produkt noch für einzelne Zutaten der Kräuterteemischung von der EU genehmigte Health Claims vorlegen. Vor Gericht einigte man sich im April 2018: Teekanne darf nach Abverkauf der sich noch im Handel befindlichen Produkte nicht länger mit dem Produktnamen „Konzentration“ und den Gesundheitsversprechen werben.
Das können Sie tun
Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein herkömmliches Lebensmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei der Verbraucherzentrale oder lebensmittelklarheit.de beschweren. Bei Ärger über Nahrungsergänzungsmittel wenden Sie sich an klartext-nahrungsergaenzung.de.