Das ärgert uns
Herr K. aus Wiesbaden hatte eine Nachfrage zu seinem Mobilfunkvertrag und ging in den Shop seines Anbieters. Dort erfuhr er, dass es gerade besonders günstige Konditionen für den laufenden Vertrag gäbe. Herr K. müsse lediglich per Unterschrift bestätigen, dass der bestehende Mobilfunkvertrag umgestellt werden darf. Das geht nur digital. Die neuen Vertragsbedingungen gibt es nicht in Papierform. Außerdem sei noch eine zweite Unterschrift erforderlich, um zusätzlich noch weitere Vertragsinformationen zu bestätigen.
Wenige Tage später bekommt Herr K. mit der Post zwei neue SIM-Karten zugesandt. Auf Nachfrage erfährt er, dass er zwei weitere neue Verträge abgeschlossen hat. Er möchte sofort die Verträge widerrufen, aber ihm wird mitgeteilt, dass dies nicht möglich wäre, da er im Laden unterschrieben hat und hier kein Widerrufsrecht besteht. Im Laden unterschriebene Verträge sind verbindlich.
Das rät die Verbraucherzentrale Hessen
Wer Verträge im Laden unterschreibt, kann diese nicht widerrufen. Deshalb unterschreiben Sie besser nichts, was Sie nicht in Ruhe gelesen und verstanden haben. Sie sollten immer darauf bestehen, dass Ihnen eine Kopie der Vertragsunterlagen ausgehändigt wird. Ist das nicht möglich, unterschreiben Sie nicht.