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Leider verloren: Recht auf Widerruf

Stand:
Wer im Laden einen Vertrag unterschreibt, kann diesen nicht widerrufen
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Das ärgert uns

Herr K. aus Wiesbaden hatte eine Nachfrage zu seinem Mobilfunkvertrag und ging in den Shop seines Anbieters. Dort erfuhr er, dass es gerade besonders günstige Konditionen für den laufenden Vertrag gäbe. Herr K. müsse lediglich per Unterschrift bestätigen, dass der bestehende Mobilfunkvertrag umgestellt werden darf. Das geht nur digital. Die neuen Vertragsbedingungen gibt es nicht in Papierform. Außerdem sei noch eine zweite Unterschrift erforderlich, um zusätzlich noch weitere Vertragsinformationen zu bestätigen.

Wenige Tage später bekommt Herr K. mit der Post zwei neue SIM-Karten zugesandt. Auf Nachfrage erfährt er, dass er zwei weitere neue Verträge abgeschlossen hat. Er möchte sofort die Verträge widerrufen, aber ihm wird mitgeteilt, dass dies nicht möglich wäre, da er im Laden unterschrieben hat und hier kein Widerrufsrecht besteht. Im Laden unterschriebene Verträge sind verbindlich.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wer Verträge im Laden unterschreibt, kann diese nicht widerrufen. Deshalb unterschreiben Sie besser nichts, was Sie nicht in Ruhe gelesen und verstanden haben. Sie sollten immer darauf bestehen, dass Ihnen eine Kopie der Vertragsunterlagen ausgehändigt wird. Ist das nicht möglich, unterschreiben Sie nicht.

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.