Darum geht’s
Bei der Buchung einer Reise mit der Deutschen Bahn hat man die Möglichkeit, eine Reiseschutzversicherung für 5 Euro abzuschließen. Der Versicherungsschutz wird vor Abschluss der Buchung angeboten und unter einem (i) mit knappen Vertragsbedingungen dargestellt. Erst auf der letzten Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denen man zustimmen muss, schließt das Unternehmen den Versicherungsschutz für pandemiebedingte Krankheiten aus.
Das ist geregelt
Eine unklare oder unterlassende Informationspraxis, die geeignet ist, Verbraucherinnen zu einer geschäftlichen Entscheidung zu bewegen, die sie ansonsten nicht getroffen hätten, ist nicht zulässig. Für Kunden ist das Risiko einer pandemiebedingten Erkrankung derzeit vermutlich eines der naheliegendsten Argumente für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Nach unserer Auffassung sollte diese Einschränkung des Versicherungsschutzes deshalb nicht erst auf der letzten Seite der AGB benannt werden.
Das haben wir erreicht
Die Verbraucherzentrale Hessen hat das Unternehmen erfolgreich abgemahnt: Die ERGO Versicherung hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und informiert inzwischen entsprechend.