Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Von Schokobrötchen und Pizzaresten – die Vorkasse und ihre Gefahren

Stand:
Das Internet ist Vorkasse-Land. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das risikoreich. Gerade Vorkasse-Überweisungen sind fast nie eine gute Idee. Dafür ist die SEPA-Lastschrift viel besser als ihr Ruf. Heute spricht Kai über Geld und wie ihr es guten Gewissens aus der Hand gebt.
Off

Im Grunde haben wir uns daran gewöhnt. Ware aus dem Internet gibt es erst, nachdem ihr sie bezahlt habt. Der Gesetzgeber hatte sich das früher mal anders gedacht. Im Regelfall sollen Ware und Geld gleichzeitig übergeben werden. "Zug um Zug", nennen die Juristinnen und Juristen das. Das ist bei Versandkäufen natürlich nicht ganz einfach. Also entwickelte sich schleichend das, was ihr alle kennt: „Erstmal bitte Geld her.“ Das ist im Interesse der Unternehmen. Und findet natürlich längst nicht nur im Netz statt.

Als Verbraucherinnen und Verbraucher tragt ihr dabei gleich mehrere Risiken. Ihr gebt einerseits euer wichtigstes Druckmittel aus der Hand. Gewährleistungs- oder Widerrufsrechte sind deshalb viel schwerer durchzusetzen. Hättet ihr noch euer Geld in der Hand, wäre das eine wirksame Motivation für euer Gegenüber, etwa die defekte Ware schnell zu reparieren.

Andererseits drohen auch Insolvenzen. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, müsst ihr normalerweise auf den Großteil eures Geldes verzichten. Im Insolvenzverfahren stehen Verbraucherinnen und Verbraucher weit hinten in der Schlange – da bleiben oft nur wenige Prozent eurer ursprünglichen Forderung übrig. Während Corona nutzten Unternehmen eure Zahlungen sogar als billige Kredite. Airlines hatten es überhaupt nicht eilig, eure Vorkasse-Zahlungen zu erstatten, nachdem euer Flug ausfallen musste. Die langsamsten Fluggesellschaften brauchten nach einer Untersuchung von flightright durchschnittlich mehr als 160 Tage für die Rücküberweisung. In der Fluggastrechteverordnung ist eine Erstattung nach 7 Tagen vorgeschrieben.

Eine ganze Reihe von Betrügereien wäre übrigens ohne die Vorkasse-Überweisung gar nicht möglich. Der Fakeshop kassiert und macht sich mit dem Geld aus dem Staub. Das wäre viel komplizierter, wenn eure Zahlung wenigstens abgesichert wäre. Bei Paypal gibt es zum Beispiel den so genannten Käuferschutz, bei Kreditkarten-Zahlung das so genannte Chargeback-Verfahren. Beides sind keine Garantien, dass immer alles funktioniert. Aber sie sichern euch jedenfalls gegen viele kriminelle Dinge ab.

Am besten zahlt ihr aber eigentlich per Rechnung – hinterher, nachdem ihr alles prüfen konntet. Auch die SEPA-Lastschrift ist ziemlich gut. Dort könnt ihr 8 Wochen lang Abbuchungen rückgängig machen, wenn es ein Problem gab.

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.