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Transparenz

Stand:
Transparenz ist uns wichtig. Daher verpflichten wir uns unter anderem im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", die wesentlichen Informationen über die Verbraucherzentrale Hessen hier leicht zugänglich zu veröffentlichen.
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Logo der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Satzung, Leitbild, Aufgaben und Leistungsbereiche

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamts Frankfurt (Steuernummer 47 250 72140 vom 11.11.2022, gültig für fünf Jahre) zum Zweck der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. besetzte in 2023 insgesamt 69,25 Stellen (50,5 Vollzeitstellen im institutionellen Bereich, 18,75 Vollzeitstellen in Projekten), verteilt auf insgesamt 106 Mitarbeitende.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Land Hessen
  • Bund

Weitere Maßnahmen

Offenlegung unserer Lobby-Tätigkeiten

Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.