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Versteckte Abofallen bei Online-Lebenslauf-Diensten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen weist auf fehlende Transparenz bei den Kosten hin
Ein Mann sitzt vor einem Laptop und hebt verärgert die Hände

Ein neuer Job steht an und dafür wird ein perfekter Lebenslauf benötigt. Online-Portale versprechen hier schnelle Hilfe: Mit nur wenigen Klicks – Vorlage auswählen, Daten eingeben und Lebenslauf herunterladen – scheint der ideale Lebenslauf zum Greifen nah. Doch viele Anbieter verschleiern die wahren Kosten ihrer Dienste. Verbraucher werden sich der versteckten Kosten häufig erst bewusst, wenn unerwartete Abbuchungen auf ihrem Konto erscheinen.

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Thomas M. aus Fritzlar stieß bei der Suche nach einem Online-Tool zur Lebenslauferstellung auf einen einfach zu bedienenden Online-Generator. Er gab alle Daten ein und wollte das Dokument herunterladen. Hierfür musste er einmalig 1,99 Euro zahlen. Da er das Dokument dringend benötigte, bezahlte er den Betrag. Ein paar Tage später stellte er fest, dass sein Konto mit 29,99 Euro belastet wurde – und im Folgemonat erneut. Offenbar hatte er ein Abonnement abgeschlossen, was ihm aber bis dahin nicht bewusst war. 

Intransparente Kostenhinweise können zur Rückabwicklung führen

„Viele Online-Dienste verschleiern die Kosten oder informieren nicht transparent darüber, dass sich Abonnements automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Unseriöse Anbieter nutzen die Hektik des Alltags und die Unerfahrenheit der Nutzer aus, um ungewollte Vertragsverpflichtungen zu begründen“, erklärt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Häufig verstecken sich Hinweise auf kostenpflichtige Abonnements im Kleingedruckten – zum Beispiel sind sie klein und unauffällig platziert, befinden sich am Seitenrand oder unterhalb des Bestellformulars. Verbraucher müssen jedoch unmittelbar vor Abschluss der Bestellung klar und deutlich über die Laufzeit, die Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen sowie über den Gesamtpreis informiert werden. Erfolgt dies seitens des Anbieters nicht, steht dem Verbraucher ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags zu.

„Auch bei Gratis-Probeabos ist spätestens dann äußerste Vorsicht geboten, wenn man sich mit persönlichen Angaben und Kreditkartendaten oder Bankverbindung registrieren muss. Man zahlt in solchen Fällen immer mit seinen Daten. Oft verbergen sich auch Kosten, die mit ein wenig Glück im Kleingedruckten zu finden sind oder erst dann ersichtlich werden, wenn auf den Button ‚zahlungspflichtig bestellen‘ geklickt werden soll. So wird aus Gratis-Angeboten schnell ein teurer Spaß. Auch besonders günstige Angebote deuten häufig darauf hin, dass es dem Anbieter in erster Linie um die Zahlungsdaten geht“, so Jäger.

Möglichkeiten der Vertragsbeendigung nutzen

Wie im Geschäft gilt auch im Internet: Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Parteien sich über den Preis und Inhalt der Leistung geeinigt haben. Den Nachweis muss derjenige erbringen, der das Geld verlangt. Daher sollten Verbraucher den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis verlangen, wenn die Forderung unberechtigt ist. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine unberechtigte Forderung abzuwehren. Eine Anfechtung wegen Irrtums kommt infrage, wenn Betroffene beim Vertragsschluss nicht erkennen, dass sie einen kostenpflichtigen Dienst nutzen. In diesem Fall wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und die Zahlungsansprüche entfallen. Im Gegensatz dazu endet bei einer ordentlichen Kündigung der Vertrag erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Um nicht in die Falle zu laufen, hier einige Tipps:

  • Professionell erstellte Lebensläufe haben ihren Preis. Seien Sie misstrauisch, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein.
  • Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie loslegen. Hinweise auf kostenpflichtige Abonnements verstecken sich oft im Kleingedruckten.
  • Suchen Sie nach Erfahrungen anderer Nutzer oder Bewertungen, indem Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine eingeben.
  • Überprüfen Sie den Kontostand regelmäßig und kontaktieren Sie Ihre Bank bei Ungereimtheiten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

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