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Abhilfe gegen Service-Frust

Pressemitteilung vom
Neues Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft bei Schwierigkeiten im Kontakt mit Anbietern
Ein junger Mann schreit verärgert in den Telefonhörer

Immer wieder beklagen sich Verbraucher darüber, dass sie Probleme mit dem Kundendienst haben, etwa wenn es zu Lieferverzögerungen, technischen Problemen oder Vertragsänderungen kommt. Nicht immer bekommen sie dann von ihren Vertragspartnern die Hilfe oder die Informationen, die sie brauchen. Häufige Beschwerden sind: schlechte oder keine Erreichbarkeit – zum Teil nur über teure 0180-Nummern, schlechte Qualität des Kundenservice, fehlende oder unzureichende Dokumentation von Anliegen. Um hier konkret weiterzuhelfen, haben die Verbraucherzentralen ein Online-Tool entwickelt, mit dessen Hilfe sich Betroffene Musterschreiben für die gängigsten Probleme mit dem Kundenservice erstellen lassen können.

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Wenn Unternehmen nicht erreichbar sind, Absprachen nicht einhalten oder Kunden ihre Anliegen immer wieder neu vortragen müssen, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch dazu führen, dass die Unternehmen die Rechte von Verbrauchern verletzen. Die Digitalisierung vieler Prozesse führt außerdem dazu, dass klassische Kommunikationswege, wie der Weg in die Filiale, immer häufiger nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. „Falschauskünfte oder nicht vorhandene Kontakt-daten können auch vertragliche Konsequenzen haben, etwa wenn es gilt, wichtige Fristen einzuhalten“, erklärt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Verbraucherrecht. „Mit dem neuen Angebot möchten wir daher Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen“, so Lassek weiter. Unternehmen, die ihren Kunden Steine in den Weg legen, können so zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten aufgefordert werden.“

Das Online-Tool ist ab sofort kostenfrei auf der Website der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/kundenhilfe verfügbar. 

Bei individuellen Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Hessen. Terminvereinbarung über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.