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Stromio-Klage nun auch gegen Geschäftsführer und Mutterkonzern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen weitet Musterfeststellungsklage aus und bittet Betroffene um Mitwirkung - Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. April 2025
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Um betroffenen Verbrauchern möglichst viele Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Entschädigung durchsetzen zu können, hat die Verbraucherzentrale Hessen die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH nun auf den Geschäftsführer, Herrn Ömer Varol, erweitert. Dieser lenkt auch die Geschicke des Mutterkonzerns der Stromio GmbH, der Universal Utility International GmbH & Co KG. Entsprechend hat die Verbraucherzentrale Hessen ihre Klage auch auf den Mutterkonzern der Stromio GmbH ausgeweitet. 

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„Das Verfahren dauert nun schon relativ lange. Mit diesem Schritt erhöhen wir die Chancen der betroffenen Verbraucher, ihre Erstattungsansprüche im Anschluss an die Musterfeststellungsklage durchsetzen zu können“, sagt Kerstin Wolf, Leitung der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. 

Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. April 2024

Im Verfahren der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH hat das Oberlandesgericht Hamm einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. April 2025 festgesetzt. 

Der Energieversorger Stromio beendete am 21.12.2021 zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Die Betroffenen rutschten in teure Ersatzversorgung und erfuhren hiervon oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz. „Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war“, so Wolf.

Eintragung ins Klageregister bis zum 16. April 2025 möglich

Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich. 

Verbraucher-Aufruf: Berechnung der Schadenshöhe

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, bittet die Verbraucherzentrale Hessen um Mitteilung der Schadenshöhe. Hierfür steht ein Rechentool zur Verfügung. Die Verbraucherzentrale bittet darum, das Ergebnis der Berechnung unter Angabe der Stromio-Vertragsdaten bis spätestens 14. April 2025 an mfk@verbraucherzentrale-hessen.de zu senden.

Weitere Informationen

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.

Eine Skulptur der Justitia auf einem Tisch, im Hintergrund der Hammer des Gerichts

Wir klagen für Sie!

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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