Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Koalitionsvertrag in Hessen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen begrüßt das Bekenntnis zu einer breit aufgestellten, niederschwelligen Verbraucherberatung
Fassade des Wiesbadener Stadtschlosses, Hessischer Landtag

Die künftigen Koalitionsparteien CDU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen enthält der jetzige Entwurf des Koalitionsvertrag viel Positives. Die Verbraucherzentrale fordert ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz beim Ressortzuschnitt der künftigen Ministerien. Verbraucherschutz muss auch im Namen eines der künftigen Ministerien sichtbar bleiben. 

Off

Überaus positiv zu bewerten ist es, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale künftig dynamisiert werden soll. Zudem soll die Verbraucherberatung in ländlichen Räumen und die Verbraucherbildung in Schulen gestärkt werden. „Damit setzt die künftige Landesregierung zentrale Forderungen der Verbraucherzentrale Hessen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Hessen um“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.

Die im Koalitionsvertrag verankerte Dynamisierung der Förderung des Verbraucherschutzes muss nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen weiter konkretisiert werden. „Dynamisierung kann nicht nur ein reiner Inflationsausgleich oder eine Anpassung an die Tarifsteigerungen sein. Nach der Pandemie und der Energiekrise stehen wir vor großen verbraucherpolitischen Herausforderungen. Dies muss sich in der Dynamisierung der Förderung niederschlagen“, so Wendt weiter.

„Völlig unbefriedigend ist es hingegen, dass es in der künftigen Koalition offenbar kein Ministerium mehr geben soll, dass den Verbraucherschutz im Namen trägt. Das wird der Bedeutung des Verbraucherschutzes in Hessen nicht gerecht. Wir erwarten von den künftigen Koalitionspartnern, dass dies bis zum Abschluss des Koalitionsvertrages noch geändert wird.“

Hintergrund

Der Entwurf des Koalitionsvertrages enthält auf Seite 133 ein Kapitel „Verbraucherschutz“, in dem die Themen Finanzierung der Verbraucherzentrale, Verbraucherberatung im ländlichen Raum und Verbraucherbildung angesprochen werden.  

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.