Die künftigen Koalitionsparteien CDU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen enthält der jetzige Entwurf des Koalitionsvertrag viel Positives. Die Verbraucherzentrale fordert ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz beim Ressortzuschnitt der künftigen Ministerien. Verbraucherschutz muss auch im Namen eines der künftigen Ministerien sichtbar bleiben.
Überaus positiv zu bewerten ist es, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale künftig dynamisiert werden soll. Zudem soll die Verbraucherberatung in ländlichen Räumen und die Verbraucherbildung in Schulen gestärkt werden. „Damit setzt die künftige Landesregierung zentrale Forderungen der Verbraucherzentrale Hessen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Hessen um“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.
Die im Koalitionsvertrag verankerte Dynamisierung der Förderung des Verbraucherschutzes muss nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen weiter konkretisiert werden. „Dynamisierung kann nicht nur ein reiner Inflationsausgleich oder eine Anpassung an die Tarifsteigerungen sein. Nach der Pandemie und der Energiekrise stehen wir vor großen verbraucherpolitischen Herausforderungen. Dies muss sich in der Dynamisierung der Förderung niederschlagen“, so Wendt weiter.
„Völlig unbefriedigend ist es hingegen, dass es in der künftigen Koalition offenbar kein Ministerium mehr geben soll, dass den Verbraucherschutz im Namen trägt. Das wird der Bedeutung des Verbraucherschutzes in Hessen nicht gerecht. Wir erwarten von den künftigen Koalitionspartnern, dass dies bis zum Abschluss des Koalitionsvertrages noch geändert wird.“
Hintergrund
Der Entwurf des Koalitionsvertrages enthält auf Seite 133 ein Kapitel „Verbraucherschutz“, in dem die Themen Finanzierung der Verbraucherzentrale, Verbraucherberatung im ländlichen Raum und Verbraucherbildung angesprochen werden.