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Klage gegen Stromio: Termin bestimmt

Pressemitteilung vom
Zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH können sich Betroffene noch bis zum Ablauf des 27. Mai 2024 melden
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Im Verfahren der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 27. Mai 2024 festgesetzt. Betroffene, die der Musterfeststellungsklage beitreten wollen, können sich noch bis zum Ablauf desselben Tages in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.

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Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. „Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen“, so Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen. 

Eintragung ins Klageregister bis zum 27. Mai 2024 möglich

Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist grundsätzlich nur bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich. Da im Falle der Stromio-Klage der erste Tag der mündlichen Verhandlung auf einen Montag fällt, sind Anmeldungen zum Klageregister ausnahmsweise auch noch am ersten Verhandlungstag möglich.

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstandenen Schadens dokumentiert haben. „Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war“, so Wolf weiter.

Weitere Informationen

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.

Eine Skulptur der Justitia auf einem Tisch, im Hintergrund der Hammer des Gerichts

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Musterfeststellungsklage gegen Stromio
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