Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Für Verbraucher immer besser werden

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2023
Jahresberichte der Verbraucherzentrale Hessen gestapelt

Anlässlich der Wahl zum hessischen Landtag in 2023 warb die Verbraucherzentrale Hessen bei den hessischen Parteien gleich für mehrere Themen: Verbraucherberatung in ländlichen Räumen, Verbraucherbildung in Schulen, rechtliche Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und eine verbesserte Ausstattung der Verbraucherzentrale. Der Koalitionsvertrag der hessischen Regierungsparteien greift viele dieser Forderungen auf und bietet Chancen, den Verbraucherschutz in Hessen zu stärken.

Off

„Der Ausbau der Verbraucherberatung in ländlichen Räumen ist aus unserer Sicht die verbraucherpolitische Herausforderung der neuen Landesregierung. Die Mehrzahl der Menschen in Hessen lebt in ländlichen Räumen. Auch diese haben Anspruch auf professionelle Beratung“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.

In Zeiten, in denen die Menschen Demokratie und Rechtstaat skeptisch gegenüberstünden, habe Verbraucherberatung eine besondere Bedeutung. „Wenn Menschen erleben, dass sie ihre Rechte als Verbraucherin oder als Verbraucher durchsetzen können, und diese nicht nur auf dem Papier stehen, dann stärkt dies auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und in demokratische Institutionen. Es ist daher richtig, dass der Koalitionsvertrag der Landesregierung das Ziel festschreibt, Verbraucherberatung in ländlichen Räumen dezentral verfügbar zu machen“, so Philipp Wendt. In den hessischen Städten seien Beratungsangebote meist besser ausgebaut.

Auch die bessere Ausstattung der Verbraucherzentrale greift der Koalitionsvertrag der Landesregierung auf. Er schreibt fest, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale dynamisiert werden soll. „Dynamisierung, das liegt bereits in der Bedeutung des Wortes, ist mehr als ein reiner Inflationsausgleich. Die Jahre der Pandemie und Energiekrise haben gezeigt, welche große Bedeutung der Verbraucherschutz für die Menschen in Hessen hat. Dies muss sich auch in der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentrale widerspiegeln“, erklärt Wendt. Gerade der Ransomware-Angriff auf die Verbraucherzentrale Hessen im Frühjahr dieses Jahres 2024 zeige, wie wichtig es ist, in wirkungsvolle IT-Sicherheit zu investieren. Ohne Rücklagen sei es nicht möglich gewesen, so schnell und effektiv auf den Angriff zu reagieren. Die Verbraucherzentrale Hessen war nach dem Angriff innerhalb weniger Tage wieder arbeitsfähig. 

Energiekrise noch nicht ausgestanden

Die hohe Nachfrage in der Energieeinsparberatung, viele Anruferinnen und Anrufer bei der Hotline zu Energiepreisen, steigende Zahlen im Projekt „Hessen bekämpft Energiesperren“ und beim neuen Härtefallfonds Energieschulden – Energiethemen prägten auch im Jahr 2023 den Beratungsalltag der hessischen Verbraucherschützer. Nachdem ein Wechsel des Energieversorgers lange Zeit kaum möglich und nicht zu empfehlen war, finden sich seit dem Jahreswechsel wieder Angebote deutlich unterhalb der ehemaligen Preisbremsen für Strom und Gas. Doch Energiediscounter, die während der Energiekrise rechtswidrig Preise oder Abschläge erhöht haben, werden von den kommerziellen Vergleichsportalen wieder auf den vorderen Plätzen gelistet.

Solar-Boom hat Schattenseiten

Auffällig viele Verbraucher wandten sich im letzten Jahr an die Verbraucherzentrale, weil sie Probleme im Zusammenhang mit dem Kauf und der Montage von Solar-Modulen auf ihren Dächern bekamen, die sie nicht hatten kommen sehen. Wegen der hohen Nachfrage drängen offenbar auch fachfremde Firmen auf den Markt. Die Folgen waren für die Betroffenen teils verheerend: Schäden an den Dacheindeckungen, unsachgemäß montierte Solar-Paneele, Vorkasse-Vereinbarungen ohne Warenlieferung oder Warenlieferung ohne Montage. „Hier ist ein völlig neues Beratungsthema entstanden, das sowohl Kenntnisse im Verbraucherrecht als auch technische Kenntnisse und das Wissen um erforderliche Versicherungen voraussetzt. Wir werden mit der Landesregierung dazu das Gespräch suchen, um zeitnah ein passgenaues Beratungsangebot erarbeiten zu können.“

Wundermittel aus dem Reichsbürgermilieu

15 anhängige Klagen, eine Musterfeststellungsklage und 55 Abmahnungen bilanziert die Verbraucherzentrale Hessen für das Jahr 2023 in der Rechtsdurchsetzung. Als erste Verbraucherzentrale ist die hessische gegen Anbieter aus dem Reichsbürgermilieu vorgegangen. Ein Internethändler aus Frankfurt bewarb verschiedene Produkte mit Gesundheitsversprechen, die aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen unzulässig sind. Im Impressum seines Shops gibt er als Firmensitz eine fiktive Adresse eines Fantasiestaats an. In den Geschäftsbedingungen heißt es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht dieses Fantasiestaats vorrangig anzuwenden hätten. Die Verbraucherzentrale geht inzwischen gegen sieben Anbieter, die sich dem zur Reichsbürgerszene zählen, vor. „Man kann es solchen Leuten nicht durchgehen lassen, mit Fantasiestaaten Verbraucher zu täuschen und zu verwirren“, so Philipp Wendt.

Mehr Verbraucherschutz ins Sparkassengesetz

Ob Schließung von Zweigstellen, Abbau von Bankautomaten, Massenkündigungen von Sparverträgen oder zu wenig gezahlte Zinsen: Die Sparkassen stehen seit Jahren in der Kritik, die Beschwerden der Kundinnen und Kunden, die die Verbraucherzentralen erreichen, reißen nicht ab. Das Rechtsgutachten „Sparkassen und Verbraucherschutz“ von Professor Dr. Janbernd Oebbecke zeigt auf, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, wenn die Landespolitik es will. Daraus leiten die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen die Kernforderung ab, dass Sparkassen wieder für die Menschen da sein müssen, so wie sie als öffentliche Institutionen einst geschaffen wurden. Mit ihrem Forderungspapier machen die drei Verbraucherzentralen konkrete Vorschläge für bessere Sparkassengesetze im Sinne einer Stärkung der Verbraucherinteressen.

Kinderschutz vor Wirtschaftsinteressen

Wegen der Verwechslungsgefahr mit Süßigkeiten und ihrer teilweise selbst für Erwachsene zu hohen Dosierungen sind Nahrungsergänzungsmittel in Bärchen- oder Bonbonform insbesondere für Kinder aus Sicht der Verbraucherzentralen derzeit keine ausreichend sichere Produktgruppe. Die Hersteller vermitteln in der Werbung den Eindruck, die Produkte könnten das Immunsystem unterstützen, beim Lernen und der Konzentration helfen oder rundum mit allen Vitaminen und Mineralstoffen versorgen.

Die unter Federführung der Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen-Anhalt formulierten Forderungen nach Regulierung für Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere der an Kinder gerichteter, nahm die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2023 auf.

Neues Leitbild

„Das Jahr 2023 haben wir auch dafür genutzt, den Blick nach innen zu richten“, so Wendt weiter. Der Digitalisierungsschub als Folge der Corona-Pandemie hat die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Kommunikation mit ihrer Verbraucherzentrale verändert. Die Verbraucherzentrale hat dies zum Anlass genommen, ihr Selbstverständnis zu hinterfragen. In einem intensiven Dialog mit den Beschäftigten, dem Verwaltungsrat und den Mitgliedsverbänden ist ein neues Leitbild entstanden, das Anerkennung von Diversität und unser Eintreten für eine pluralistische und demokratische Gesellschaft klar benennt. „Dies ist uns in Zeiten politischer Radikalisierung ganz besonders wichtig“, betont Wendt.

Weitere herausragende Themen in 2023

Auch andere aktuelle Fragen des Verbraucherschutzes hatten die Verbraucherschützer im Blick. Sie wirkten in einer bundesweiten Arbeitsgemeinschaft zum Thema Inkasso mit und schufen neue Bildungsangebote zu In-Game-Käufen und Versicherungen für das Eigenheim. Zudem profitierten Hessische Verbraucherinnen und Verbraucher von der Kampagne „Mach deine Briefe auf“, bei der die Menschen mit ihrer ungeöffneten Post Hilfe bei der Verbraucherzentrale finden konnten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.