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Falsche Verbraucherschützer

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Anrufen
"Original" und "Fälschung", jeweils unter einer Lupe zu sehen

Mit der Nummer (069) 87003110 rufen derzeit angebliche Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Frankfurt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an. Sie wollen persönliche Daten wie die IBAN abgleichen, damit die Angerufenen aus einem vermeintlichen Gewinnspiel gestrichen werden könnten. Es gibt auch aktuelle Hinweise von Angerufenen, dass andere als die vorgenannte Rufnummer genutzt werden. Doch diese Anrufe kommen nicht von der Verbraucherzentrale Hessen.

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Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Hessen Hinweise von aufmerksamen Menschen, die auf diese Masche nicht hereinfallen. Oft geben unseriöse Geschäftemacher sich als Verbraucherschützer aus und verwenden sogar den Namen "Verbraucherzentrale". Sie fordern Verbraucher auf, Geld zu bezahlen, um zum Beispiel eine Abmahnung abzuwehren, sich an Sammelklagen zu beteiligen, den Energieversorger zu wechseln oder geben vor, Daten abgleichen zu wollen. So auch in den jüngst vermehrt auftretenden Fällen.

Die Verbraucherzentrale Hessen kontaktiert Verbraucher nicht, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten - weder per Mail noch am Telefon. Sie tätigt auch keine Anrufe, um Verbraucher aus angeblichen Gewinnspiellisten austragen zu können.

Das können die Angerufenen tun:

  • Beenden Sie das Gespräch, sobald Sie merken, dass es sich um einen unseriösen Anrufer handelt. Meist bleibt die versprochene Leistung aus, gezahltes Geld ist verloren und Ihre persönlichen Daten gelangen in fragwürdige Hände.
  • Informieren Sie Ihre die Verbraucherzentrale, vor allem dann, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf ihrer Website über aktuelle Maschen.
  • Infomieren Sie die Bundesnetzagentur. Sie kann Rufnummern abschalten und Bußgelder verhängen. Die Bundesnetzagentur hat dafür ein Online-Formular. Sie können auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben. Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesgerichtshof

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