Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wer 200 Gramm kauft, kann auch 200 Gramm erwarten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen geht erfolgreich gegen täuschende Mengenangabe vor
Eine junge Frau hält sich ein Lupe vor ein Auge

„Eine Packung Mozzarella mit der Mengenangabe ‘200 g‘ auf der Vorderseite, die sich beim Blick auf die Rückseite als 125 Gramm Käse und 75 Gramm Aufgussflüssigkeit entpuppt, täuscht die Kundschaft“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Mit ihrer Abmahnung der Anbieterfirma hatte die Verbraucherzentrale Erfolg. Die Zentrale Handelsgesellschaft mbH unterschrieb die Unterlassungserklärung und sagte zu, die Nennfüllmenge von 200 Gramm in Zukunft nicht ohne das Abtropfgewicht auf der Verpackungsfront anzugeben.

Off

Als ihr Mann vom Einkauf mit den georderten 200 Gramm Mozzarella nach Hause kam, erschien der Wiesbadenerin die Menge Käse sehr gering. Sie holte daraufhin die Packung aus dem Müll und stellte verärgert fest, dass im Beutel tatsächlich nur 62,5 Prozent der angepriesenen Menge Käse steckten. Sie meldete das Produkt beim Portal Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen.

„Nach unserer Rechtsauffassung sind die Vorgaben der Fertigpackungsverordnung unmissverständlich“, meint Franz. Denn für feste Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit schreibt die Verordnung vor, das Abtropfgewicht in unmittelbarer Nähe und mindestens der gleichen Schriftgröße wie die Nennfüllmenge anzugeben. Die Nennfüllmenge gibt an, welche Gesamtmenge die Verpackung enthalten soll. Sie alleine zu nennen, ist für diese Lebensmittel nicht erlaubt. 

In Zeiten gestiegener Lebensmittelpreise verärgern täuschende Mengenangaben die Kundschaft besonders. Denn wer bewusst zum vermeintlich günstigen Angebot greift, ärgert sich nachvollziehbar, wenn er nur zwei Drittel der erwarteten Menge für sein Geld bekommt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.