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Wenn Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen informiert über Handlungsmöglichkeiten und bietet Online-Vortrag dazu am 06. Februar 2025 an
Eine Frau betrachtet mit skeptischem Blick ihren Tablet-PC

Für privat Krankenversicherte ist es ein regelmäßiges Ärgernis: Ihre Versicherer erhöhen zum Jahresanfang häufig die Beiträge. Zu diesem Jahreswechsel fielen die Erhöhungen in vielen Fällen besonders hoch aus. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen selbst gibt die Erhöhungen bei zwei Drittel der Unternehmen mit rund 18 Prozent an.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet deshalb am Donnerstag, den 06. Februar 2025 von 17:30 bis 19:00 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – was tun?“ an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

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Die Verbraucherzentrale Hessen erreichen auch in diesem Jahr zahlreiche Beschwerden über stark gestiegene Beiträge. In Einzelfällen erhöhen sich die Beiträge um 100 Euro pro Monat oder mehr. Für zahlreiche Versicherte ist dies finanziell belastend und nährt die Sorge, ob sie sich im höheren Alter die Versicherung leisten können. „Häufig kann durch einen Tarifwechsel der Beitrag wieder deutlich reduziert werden“, rät Silke Möhring, Juristin in der Gesundheitsberatung der Verbraucherzentrale Hessen. „Doch auch andere Wege sollten beleuchtet werden, wie der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Auf all diese Möglichkeiten gehen wir in unserem Online-Vortrag am 06. Februar 2025 näher ein.“

Mit anderen Leistungen zu einem geringeren Beitrag 

Eine deutliche Reduzierung des Beitrags ist oft nur möglich, wenn Verbraucher auf Leistungen verzichten – zum Beispiel auf die Chefarztbehandlung. Oder sie wählen einen Primärarzttarif, bei dem sie zunächst immer erst in eine Allgemeinarzt-Praxis gehen.

Das Recht, innerhalb des Unternehmens unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Altersrückstellung in einen anderen Tarif zu wechseln, haben Verbraucher jederzeit. Eine bestimmte Frist, wie häufig angenommen, gibt es hierfür nicht.

Für Sparsame: Standard- und Basistarif 

Wer insbesondere im Alter deutlich sparen muss, für den sind die Standard- oder Basistarife häufig eine Lösung. Der Standardtarif ist ein Tarif, der ungefähr dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und von allen Unternehmen angeboten werden muss. Anspruch darauf haben Versicherte, wenn sie vor dem 01.01.2009 eine Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben und bestimmte weitere Voraussetzungen für den Zugang erfüllen. Der Basistarif kommt in Betracht, wenn Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe besteht. In diesem Fall wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Für langjährig Versicherte können diese Tarife eine finanzierbare Alternative sein, allerdings mit erheblichen Einschränkungen im Leistungsniveau.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung 

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für unter 55-Jährige möglich, wenn sie versicherungspflichtig werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man eine Angestelltentätigkeit mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausübt oder Arbeitslosengeld I bezieht. Wer 55 Jahre und älter ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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