Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wenn Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen informiert über Handlungsmöglichkeiten und bietet Online-Vortrag dazu am 06. Februar 2025 an
Eine Frau betrachtet mit skeptischem Blick ihren Tablet-PC

Für privat Krankenversicherte ist es ein regelmäßiges Ärgernis: Ihre Versicherer erhöhen zum Jahresanfang häufig die Beiträge. Zu diesem Jahreswechsel fielen die Erhöhungen in vielen Fällen besonders hoch aus. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen selbst gibt die Erhöhungen bei zwei Drittel der Unternehmen mit rund 18 Prozent an.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet deshalb am Donnerstag, den 06. Februar 2025 von 17:30 bis 19:00 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – was tun?“ an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

Off

Die Verbraucherzentrale Hessen erreichen auch in diesem Jahr zahlreiche Beschwerden über stark gestiegene Beiträge. In Einzelfällen erhöhen sich die Beiträge um 100 Euro pro Monat oder mehr. Für zahlreiche Versicherte ist dies finanziell belastend und nährt die Sorge, ob sie sich im höheren Alter die Versicherung leisten können. „Häufig kann durch einen Tarifwechsel der Beitrag wieder deutlich reduziert werden“, rät Silke Möhring, Juristin in der Gesundheitsberatung der Verbraucherzentrale Hessen. „Doch auch andere Wege sollten beleuchtet werden, wie der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Auf all diese Möglichkeiten gehen wir in unserem Online-Vortrag am 06. Februar 2025 näher ein.“

Mit anderen Leistungen zu einem geringeren Beitrag 

Eine deutliche Reduzierung des Beitrags ist oft nur möglich, wenn Verbraucher auf Leistungen verzichten – zum Beispiel auf die Chefarztbehandlung. Oder sie wählen einen Primärarzttarif, bei dem sie zunächst immer erst in eine Allgemeinarzt-Praxis gehen.

Das Recht, innerhalb des Unternehmens unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Altersrückstellung in einen anderen Tarif zu wechseln, haben Verbraucher jederzeit. Eine bestimmte Frist, wie häufig angenommen, gibt es hierfür nicht.

Für Sparsame: Standard- und Basistarif 

Wer insbesondere im Alter deutlich sparen muss, für den sind die Standard- oder Basistarife häufig eine Lösung. Der Standardtarif ist ein Tarif, der ungefähr dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und von allen Unternehmen angeboten werden muss. Anspruch darauf haben Versicherte, wenn sie vor dem 01.01.2009 eine Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben und bestimmte weitere Voraussetzungen für den Zugang erfüllen. Der Basistarif kommt in Betracht, wenn Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe besteht. In diesem Fall wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Für langjährig Versicherte können diese Tarife eine finanzierbare Alternative sein, allerdings mit erheblichen Einschränkungen im Leistungsniveau.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung 

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für unter 55-Jährige möglich, wenn sie versicherungspflichtig werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man eine Angestelltentätigkeit mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausübt oder Arbeitslosengeld I bezieht. Wer 55 Jahre und älter ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.