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Fit im Netz

Pressemitteilung vom
Monatliche Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale in Fritzlar bis Mai 2025 verlängert
Vier Seniorinnen und Senioren mit Smartphone

Die Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Fritzlar findet auch von März bis Mai 2025 statt – und zwar an folgenden Terminen: 13. März 2025, 10. April 2025 und 08. Mai 2025 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefonische Anmeldungen unter (05622) 712 90 00 sind erforderlich, da die Smartphone-Sprechstunde als etwa 20-minütige Einzelsprechstunde stattfindet. Weitere Informationen zur Smartphone-Sprechstunde auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/smartphone-sprechstunde

Off

In der offenen Sprechstunde erklären die Smartphone-Scouts die Grundlagen des Smartphones: Wie bedient man das Smartphone? Was ist der Unterschied zwischen Android und iOS? Wie lässt sich eine App installieren? Wie lassen sich Betrugsmaschen erkennen?

„Wir wollen mit diesem Angebot besonderes ältere Menschen ansprechen, die sich mehr Sicherheit im Umgang mit ihren mobilen Endgeräten wünschen“, so Manuela Wiegand, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen in Fritzlar. Selbstverständlich können die Ratsuchenden auch weiterhin ihre Geräte mitbringen. Die Scouts unserer Smartphone-Sprechstunde beantworten Fragen rund um Internet, Smartphone, Apps und digitalen Verbraucherschutz. Sie geben auch praktische Tipps zum Beispiel, um das Smartphone sicher einzurichten oder das Online-Banking sicher zu nutzen.

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.