Die kostenlose Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Hessen
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Internet, Apps und Smartphones gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Doch nicht jeder fühlt sich sicher beim Surfen im Netz.
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In unserer Smartphone-Sprechstunde schlagen wir für Sie die Brücke zu jungen Menschen, die in einem digitalisierten Alltag groß geworden sind und sich mühelos und sicher im Internet bewegen.
Die Scouts unserer Smartphone-Sprechstunde beantworten Ihre Fragen rund um Internet, Smartphone, Apps und digitalen Verbraucherschutz. Sie geben auch praktische Tipps, um zum Beispiel das Smartphone sicher einzurichten oder das Online-Banking sicher nutzen zu können.
Bringen Sie Ihre Fragen mit in unsere offene Smartphone-Sprechstunde, lernen Sie die Grundlagen des Smartphones kennen und erfahren Sie, wie man sich sicher im Netz bewegen kann.
Das Angebot ist für Sie kostenfrei. In einigen Beratungsstellen bitten wir aber aus Kapazitätsgründen um vorherige Anmeldung.
Bitte melden Sie sich für die Smartphone-Sprechstunde in Darmstadt telefonisch über unseren Verbraucherservice für alle Beratungsstellen oder direkt bei der Beratungsstelle Darmstadt an: 069 972010-900 oder 06151 279990
Bitte melden Sie sich für die Smartphone-Sprechstunde in Gießen telefonisch über unseren Verbraucherservice für alle Beratungsstellen an: 069 972010-900
14. Mai 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
23. Juli 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
3. September 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
12. November 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dieses Angebot wird gefördert vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.